10179 - B-Linienplan Weilstrasse
Alignements des constructions, des routes et des chemins · Riehen
Document
- Type
- Alignements des constructions, des routes et des chemins
- Commune
- Riehen
- Canton
- Bâle-Ville
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeinde Riehen
- Approuvé par
- GdRB
- Adopté
- 12 mai 2010
Carte
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Fichiers
BeschlussOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Beschluss
^Gemeinde Riehen Gemeinderat
Weilstrasse Abschnitt Weilteichweg/Mühlemattweg bis Parzelle RB 0714 innerhalb des Planungs perimeters der Zonenänderung Naturbad. Ändern des Nutzungs-/Linienplans; Aufheben der Baulinie. Planfestsetzungsbeschluss
Gemeinderatsbeschluss vom 12. Mai 2010 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 96 bis 98 und 106 des Bau- und Planungs gesetzes vom 17. November 1999, den geänderten Linienplan Inventar Nr. 10'179 vom 9. Juni 2009 für den Nutzungsplan „Weilstrasse" fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Zum Rekurs wegen inhaltlicher Mängel ist nur berechtigt, wer ganz oder teilweise erfolglos Einsprache gegen Planentwürfe erhoben hat. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach Zustellung des Einspracheentscheids beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abwei sung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutach ten, Augenscheine, Beweiserhebung und anderen besonderen Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Riehen, 12. Mai 2010
Im Namen des Gemeinderats Der
Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter:
Andreas Schuppli
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www.riehen.ch
Genehmigung
|: -HP Bern. / Frist:
Öjtlr. Hrledig.
Gemeinde Riehen
Bau- und Verkehrsdepartement des Karitons FF: p\
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Bam, /Frist: Regierungsrat Dr. Hans-Peter Wessels Münsterplatz 11 CH-4001 Basel Telefon +41 (0)61 267 91 58 Telefax +41 (0)61 267 91 50 E-Mail [email protected] Internet www.bvd.bs.ch
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Kop:
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Herr Willi Fischer Gemeindepräsident Herr Andreas Schuppli Gemeindeverwalter Wettsteinstrasse 1 4125 Riehen
Basel, 24. August 2010/HPA-P
Genehmigung Naturbad „am Schlipf"
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Sehr geehrter Herr Fischer Sehr geehrter Herr Schuppli Besten Dank für Ihr Schreiben vom 14. Juni 2010 in welchem Sie um die Genehmigung betreffend Zonenänderung, neue Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe, neue Zuord nung der Grundwasserschutzzone, neue Zuordnung des Bebauungsplanes Nr. 69 sowie Aufhebung der Baulinie im Bereich der Weilstrasse für die Parzellen Nr. 1574, 1572, 535, 602, 604, 506, 32. und 1409 der Sektion B in Riehen anfragen. Aus Ihrem Planungsbericht vom Juni 2010 geht hervor, dass Sie die formellen und materiel len Hinweise aus dem Vorprüfungsbericht vom April 2009 des Hochbau- und Planungsamtes berücksichtigt haben. Im Hinblick auf den Uferstreifen entlang dem Weilmühleteichs haben Sie mit der dafür zuständigen kantonalen Fachstelle eine entsprechende Lösung gefunden. Während der öffentlichen Planauflage vom 15. Juni bis zum 15. Juli 2009 gingen vier Ein sprachen ein, zu welchen Sie in der Vorlage Nr. 06-10.185 vom 1. September 2009 ausführ lich Stellung nahmen. Die einwohnerrätliche Sachkommission Siedlung und Landschaft hat aufgrund ihrer Behandlung das Geschäft an den Einwohnerrat überwiesen und dieser hat schliesslich die nutzungsplanerischen Änderungen für das Naturbad „am Schlipf' am 25. November 2009 beschlossen. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen und mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Riehener Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 25. April 2010 dem Naturbad „am Schlipf mit grossem Mehr zugestimmt haben. Da die Einsprecherinnen und Einsprecher gegen die Eröffnung der Planfestsetzungen und der Abweisungen ihrer Einsprachen kein Rekurs beim Regierungsrat angemeldet haben, stelle ich fest, dass die vorliegenden nutzungsplanerischen Änderungen für das Naturbad „am Schlipf" rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist, und ge nehmige diese nach § 114 BPG.
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Freundliche Grösse
Dr. Hans-Peter Wessels Regierungsrat
Beilagen: - Plan neue Zuordnung der Zone (Nr. 110.01.002) (3 Exemplare) - Plan neue Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe (Nr. 110.01.004) (3 Exemplare) - Plan neue Zuordnung BP Nr. 69, Ziff. 1 (Nr. 110.01.008) (3 Exemplare) - Linienplan Inventar-Nr. 10'179 (3 Exemplare)
Kopie an (nur Brief): - Frau Dr. Denise Mangold, JSD - Frau Mirica Scarselli, Gewässerschutz, AUE - Herr Sascha Pfändler, Bereich IWA, IWB - Frau Vera Feldges, Recht BVD - Herr Benno Jurt, Amt für Mobilität - Herr Markus Küng, Bauinspektorat - Herr Franz Schmidli, Raumentwicklung HPA - Herr Ivan Rosenbusch, Städtebau und Nutzungsplanung HPA - Herr Robert Stern, Städtebau und Nutzungsplanung HPA
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