5016 - BSW-Linienplan Winkelgässchen

Alignements des constructions, des routes et des chemins · Riehen

Document

Type
Alignements des constructions, des routes et des chemins
Commune
Riehen
Canton
Bâle-Ville
Niveau
Commune
Approuvé par
RRB
Adopté
7 juil. 1964

Carte

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Fichiers

Texte

Beschluss des Regierungsrates betreffend die Festsetzung von endgültigen Fussweglinien für das Winkelgässchen, Riehen Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Für das Winkelgässchen, Riehen, werden Fussweglinien end­ gültig festgesetzt wie folgt: I. Massgebend für diese Fussweglinien sind die vom Regierungs­ rate unter dem heutigen Datum unterzeichneten und mit der Inventarnummer 5016 versehenen Pläne sowie die nachste­ hende, mit den Angaben der Pläne übereinstimmende Beschreibung: 1. Lage der Strasse: a) Anfang: Schöpfgässchen. b) Richtungsbrüche: nach Plan. Am östlichen Ende ist die Ueberbauung auf die zulässige Bautiefe gestattet. c) Ende: Webergässchen. 2. Breite der Strasse und ihrer Teile: a) Zwischen den Fussweglinien: 3.00 m. 3. Höhenverhältnisse: Für die Höhen Verhältnisse ist das Längenprofil vom 22. April 1964 massgebend. II. Das Winkelgässchen wird als Hauptfussweg bezeichnet, es darf nicht angebaut werden. III. Das Vermessungsamt wird angewiesen, diese Fussweglinien im Grundbuchplan einzutragen. Dieser Beschluss ist zu publizieren und den davon betroffenen Liegenschaftseigentümern nach Massgabe des Gesetzes mitzu­ teilen. Basel, den

"7. JULI 1964

Verzeichnis der von den Fussweglinien berührten Liegenschaften und deren Eigentümer: Riehen, Sektion A Parzelle 1972 Albert Schudel-Feybli & Samuel Schudel-Hürzeler 199 Oskar Jung-Hörger 2011 Emma Huwyler-Löliger NB. Die Pläne Nr. 5016 können beim Baudepartement, Tief­ bauamt, Bureau Nr. 206, eingesehen werden.