Plan da quartier Via Veglia
Procédure de plan de quartier · Disentis/Mustér
Document
- Numéro
- 16.GDEf133
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Disentis/Mustér
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 9 mai 2016
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3982_B_QP_Via_Veglia.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
'
' GEMEINDE/VISQHNAUNCA
X DISENTIS/MUSTER
Entscheid des Gemeindevorstands DisentislMuster vom 9. Mai 2016 betreffend
Genehmigung Quartierplan Via Veglia I
Am 10. Juni 2015 genehmigte der Gemeindevorstand den Quartierplan Via Veglia mit ver-
schiedenen Auflagen. Am 3. Februar 2016 konnte der Eigentümer der Parzelle 790 —— die Parzelle 787 erwerben. Dadurch änderten sich die Voraus-
setzungen innerhalb des Quartierplanperimeters, insbesondere für die Erstellung einer
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Überbauung auf der Parzelle 790. Auf Grund dieser neuen Begebenheit veränderte sich
auch die Situation für die Bauvorschriften innerhalb des Quartierplangebiets.
Am 24. Februar 2016 teilte der Gemeindevorstand den Betroffenen mit, dass der Quartierplan Via Veglia infolge der geänderten Voraussetzungen überarbeitet werden müsse und dass der Gemeindevorstand beschlossen habe. das Verfahren für die Änderung des Quartierplans einzuleiten. Der Einleitungsbeschluss wurde am 26. Februar 2016 auch im
Fegl ufficial dalla Surselva publiziert und die Unterlagen mit dem Einleitungsbeschluss der
Änderung im Gemeindehaus Disentis während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Gegen den Einleitungsbeschluss sind keine Einsprachen eingegangen. Der Einleitungsbeschluss zur Revision des Quartierplans Via Veglia trat durch Beschluss des Gemeindevorstands vom 29. März 2016 in Rechtskraft.
In der Folge wurde der Quartierplan mit den Bauvorschriften überarbeitet. Gleichzeitig I'iess der Bauherr sein Bauprojekt auf der Parzelle 790 überarbeiten. Der QP-Entwurf wurde dem Grundbuchamt gestützt auf Art. 17 Abs. 2 der kantonaien Raumplanungsverordnung (KRVO) zur formellen Prüfung zugestellt. Aus Sicht des Grund-
buchamtes kann die "Anmerkung betreffend Quartierplan Via Veglia" beibehalten werden.
Der Verbindung der Parzellen 787 und 790 zu einem Grundstück kann der Gemeindevorstand im Rahmen der Genehmigung des Quartierplans zustimmen. II
Am 1. April 2016 wurde der überarbeitete Quartierplan Via Veglia öffentlich aufgelegt. Die betroffenen Landeigentümer wurden am 31. März 2016 schriftlich informiert. Zudem wurde die öffentliche Auflage des Quartierplans im 1. April 2016 publiziert.
Fegl
ufficial dalla Surselva vom
Bis zum 2. Mai 2016 konnte gegen den Quartierplan beim Gemeindevorstand schriftlich Einsprache erhoben werden. Gegen den Quartierplan sind keine Einsprachen eingegangen. Somit sind die Voraussetzungen für die Genehmigung des überarbeiteten Quartierplans gegeben.
III
Das Quartierpianverfahren wurde gemäss Art. 51 bis- 54 des kantonalen Raumplanungsge— setzes (KRG) und Art. 16 bis 21 KRVD durchgeführt. Der revidierte Quartierpian Via Veglia umfasst folgende Unterlagen: — —
Quartierplanvorschrlften Quartierplan GestaltungspIa-n 1:200 Quartierpian Erschliessungsplan 1:200
vom 4. März 2015 vom 4. März 2015 vom 4. März 2015
— -
Quartierplan Bestandespian 1:200 Quartierplan Neuzuteilungsplan 1:200
vom 4. März 2015
Informativ
rev. 29. März 2016 rev. 9. März 2016 rev. 9. März 2016
vom 4. März 2015
IV
Das überarbeitete Baugesuch auf Parzelle 790 wurde am 8. April 2016 publiziert und öffentlich aufgelegt. Gegen das Baugesuch sind keine EinSprachen eingegangen.
Im Rahmen der Behandlung des Baugesuche wurde ein Fehler im Baubereich Dorfzone DZ festgestellt. Die betreffende Fassadenhöhe wurde im Quartierplan auf einer Meereshöhenkote von 1132.34 m ü. M. anstelle von 1132.92 m ü. M. festgelegt. In Anbetracht dessen, dass das Bauprojekt gleichzeitig wie der Quartierplan öffentlich auflag und alle übrigen Höhen durch eine Korrektur der Fassadehöhe nicht tangiert werden, kann die Korrektur der Fassadenhühe im Bereich D2 auf 1132.92 m ü. M. im Rahmen des Entscheides vorge— nommen werden.
V
Auf Grund der erwähnten Akten hat der Gemeindevorstand am 9. Mai 2016 die Revision des Quartierplans Via Veglia unter folgenden Bedingungen und Vorbehalten genehmigt: 1.
Die Korrektur der Fassadenhöhe gemäss öffentlich aufgelegtem Bauprojekt (vom 8. April 2016) in den Quartierplanvorschriften Art. 12,. Seite 4 erfolgt wie folgt: Parzeiie
787 789 790
791
Fläche Neuzuteiiung
Anrechenbare Geschossfläche
Fiäche Baubereich
Max. Fassadenhohe
166.5 704
250 947
78.4 WM 126.2 DZ 124.4
143
130
WM 54
1144.45 1147.91 1140.10 1142.32 -1-1-3—B.—34 1134.00 1132.92 Siehe Tabelle QP—Gestaltungsplan
m2
rn2
m2
m ü. M.
Hofstattrecht oder Regelbauweise f Abbruch Anbau
Max. Sesamt— nähe
m ü. M.
2.
Der Quartierplan Via Veglia gemäss den Unterlagen der öffentlichen Auflage vom
3.
Nach Genehmigung des Quartierplans können die Parzellen 787 und 790 zur Parzelle 790 vereinigt werden.
4.
5. 6.
1. April 2016 wird genehmigt.
Die Kosten des Quartierplanverfahrens inkl. der grundbuchlichen Behandlung sind
gemäss dem im Quartierplanverfahren aufgelegten Verteilschlüssel - Art. 30 QPVorschriften — durch die Quartierplanbeteiligten zu übernehmen.
Die Anmerkung im Grundbuch bleibt bestehen. Ein Exemplar des revidierten Quar-
tierplans wird nach Ablauf der Beschwerdefrist dem Grundbuchamt Cadl als Ersatz
der Akten gemäss Entscheid vom 10. Juni 2015 zugestellt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt (Fegl ufflcial dalla Surselva) beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.
Mitteilung geht an:
Geht nach Eintritt der Rechtskraft an: _ Grundbuchamt Cadi, Via Sursilvana 18, 7180 Disentis/Mustär (Inkl. ein Exemplar des revidierten Quartierplans)
- - ntis/M uster
- "meindeschreiber:
Disentis/Mustär, 25. Mai 2016
emqwn-twmmmmmmwm
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération