Quartierplan Weisstorkel 2. Änderung

Procédure de plan de quartier · Chur

Document

Numéro
03.GDE744
Type
Procédure de plan de quartier
Commune
Chur
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
1 déc. 2003

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Chur avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

3901_B_QP_Weisstorkel_SRB_Ä2.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

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Quartierplan Weisstorkel, 2. Änderung, Genehmigung

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Der Quartierplan Weißtorkel wurde im April 2001 genehmigt und im Januar 2002 leicht angepasst. Mit der nun vorliegenden 2. Änderung wird lediglich die Besucherparkplatzanlage vor der Zufahrt zur Tiefgarage um fünf festzugeteilte Parkplätze erweitert. In die Änderung einbezogen ist die Neuplatzierung der Hauszugänge entlang der Masanserstrasse. Auf eine Publikation der Quartierplanänderung konnte verzichtet werden, da es sich um geringfügigeAnpassungen ohne relevante Auswirkungen gegenüber Dritten handelt. Auf eine Behandlung in der Baukommission konnte ebenfalls verzichtet werden.

Beschluss 1.

Die 2. Quartierplanänderung wird genehmigt.

2.

Der Plan V7 Erschliessungsplan EG 2. Etappe (Eingang 20. November 2003) bildet einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung. Er aktualisiert den Plan V7A (genehmigt 7. Januar 2003) und ersetzt Plan V7B (ebenfalls 7. Januar 2003). Ansonsten behalten die bisherigen Quartierplanunterlagen ihre Gültigkeit.

3.

Die Gesuchsteller werden angehalten, die Benützungs-Berechtigten der Besucherparkplätze über die neue Situation zu orientieren (fünf zusätzliche Parkplätze, welche fest zugeteilt werden können).

4.

Es wird empfohlen, im Bereich der Parkplätze zusätzliche Bäume zu pflanzen.

5.

Die 2. Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken.

6.

Für die Behandlung der Quartierplanänderung ist eine Gebühr von

7.

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

zu bezahlen.

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8.

Mitteilung an

Departement 3 Grundbuchamt Hochbauamt (2-fach) Tiefbau- und Vermessungsamt Finanzkontrolle Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident

Christian Boner

Markus Frauenfeider