Quartierplan Bener Areal 2. Änderung

Procédure de plan de quartier · Chur

Document

Numéro
01.GDEf1
Type
Procédure de plan de quartier
Commune
Chur
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
17 avr. 2001

Carte

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Fichiers

3901_B_QP_Bener_Areal_SRB_Ä2.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Beschluss des Stadtrates von Chur Sitzung vom

1 7. April 2001

Mitgeteilt am

?lt. April 2001

Quartierplan Bener Areal: Genehmigung der 2. Quartierplanänderung 1.

Die 2. Quartierplanänderung, umfassend die Erhöhung der Anzahl Parkplätze um 16 unterirdische Plätze und einen oberirdischen Platz sowie die Verlegung der Vorfahrt in die Nähe des Haupteingangs der Seniorenresidenz, wird unter Auflagen genehmigt.

2.

Die Pläne V 6 Erschliessungsplan UG und V7 Erschliessungsplan EG gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung.

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3.

Die Untere Plessurstrasse ist auf der ganzen Länge zwischen der Vorfahrt und der Zufahrt zu den· Besucherparkplätzen auf eine lichte Breite von 4.80 m auszubauen. Die Kosten für diese Strassenverbreiterung, beschränkt auf die Teilfläche der Erweiterung unter Einschluss sämtlicher Anschlussarbeiten, gehen zulasten der nicht jedoch spätere Unterhaltsarbeiten.

4.

Die Sichtverhältnisse bei der Kreuzung Gäuggelistrasse/U. Plessurstrasse und entlang der Unteren Plessurstrasse sind zu verbessern. Pflanzungen im Sichtbereich sind entsprechend der besonderen Verhältnisse auf 80 cm Höhe beschränkt. Pflanzen müssen stets auf diese Höhe zurückgeschnitten werden. Bei Erstellung eines Busunterstandes sind die Wände transparent zu erstellen.

5.

Die ersatzlose Entfernung der Mauer entlang der Unteren Plessurstrasse und im Bereich der Einmündung Gäuggelistrasse, beziehungsweise die Neugestaltung zwischen dem Strassenkörper und den Gebäuden in diesem . Abschnitt, ist im Rahmen einer 3. Quartierplanänderung festzulegen.

6.

Die Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken.

7.

Für die Behandlung der Quartierplanänderung ist eine Gebühr von bezahlen (Rechnung abwarten).

8.

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse l, Villa Brunnengarten, 7001 Chur, Rekurs . eingereicht werden. Dieser hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten. Mitteilung an:

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_) 9.

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Departement 3 Grundbuchamt Tiefbau- und Vermessungsamt Hochbauamt (2-fach)

zu