Quartierplan Bener Areal 4. Änderung

Procédure de plan de quartier · Chur

Document

Numéro
08.GDE416
Type
Procédure de plan de quartier
Commune
Chur
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
9 juin 2008

Carte

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Fichiers

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Texte

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Nr.

Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 9. Juni 2008 (SRB 416)

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mitgeteilt

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Quartierplan Bener Areal, 4. Änderung; Genehmigung

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Der Quartierplan „Bener Areal" an der Gäuggelistrasse wurde am 2. Fe Stadtrat genehmigt. Anschliessend erfolgten drei Änderungen in den J~~ ebenfalls durch den Stadtrat bewilligt wurden. Mit der 4. Änderung möcffieHii<a--EfeftM-!Patttm::-t--, triebs AG den Speisesaal erweitern und die Pflegeabteilung umbauen. ~~~-am~!'mh!Si'iii1in-, des Baufensters 1 nötig. Die Pläne lagen vom 14. März 2008 bis am 12. April 2008 beim Hochbauamt der Stadt Chur öffentlich auf. Während der Publikationsfrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Quartierplan kann unter Bedingungen und Auflagen genehmigt werden: Beschluss 1.

Die 4. Änderung Quartierplan Bener Areal wird genehmigt.

2.

Die folgenden Unterlagen gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung und ergänzen und ersetzen die Quartierplanunterlagen der 1. bis 3. Änderungen: V3 Gestaltungsplan 1: 200 Nicht verbindlich: Situationsplan 1: 200 Schnitt 1: 200 Terrassenvorbau/innere Umbauten (Fassaden, Schnitte) Terrassenvorbau/innere Umbauten (Grundriss EG und 1. OG)

)

4.2.2008 21.1.2008 4.02.2008 14.01.2008 14.01.2008

3.

Die Abteilung Planung wird beauftragt, im Gestaltungsplan V3 die Höhenangaben der Erweiterung des Baufensters zu ergänzen.

4.

Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken.

5.

Für die Quartierplanung wird eine Gebühr von

6.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

erhoben (Rechnung abwarten).

Seite 2 von 2

7.

Mitteilung an Peter Suter, dipl. Arch. ETH/SIA, Comercialstrasse 24, 7000 Chur Departement 3 Hochbauamt (3-fach) Tiefbau und Vermessungsamt Grundbuchamt Rechtskonsulent Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung

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Beschluss des Stadtrates

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Sitzung vom 14. November 2005 (SRB 720) 11 'L

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Bei der Aufarbeitung der Pendenzen bei den Quartierplanungen der letzten Jahre wurde festgestellt, dass beim Quartierplan Bener Areal, 3. Quartierplanänderung der vom Stadtrat unterschriebene und somit rechtskräftige Plan nicht den nachfolgend mit den Quartierplanbeteiligten abgesprochenen Abmachungen entspricht. Insbesondere handelt es sich um eine Grenzmutation, die bereits durchgeführt wurde. Da die Veränderungen im gegenseitigen Einvernehmen aller Quartierplanbeteiligten erfolgten und den heute rechtsgültigen Zustand darstellen, beantragt die Abteilung Planung, dass die nun nachgereichten vier Plansätze V6, V? und NV1 vom Stadtrat nochmals unterschrieben und anschliessend zur Anmerkung ans Grundbuchamt weitergereicht werden sollen. Es sind keine unbeteiligten Drittpersonen betroffen, deshalb sind keine Quartierplanänderung und somit auch keine öffentliche Auflage nötig. Der ursprünglich vom Stadtrat unterschriebene Aktensatz wird als ungültig gekennzeichnet und abgelegt. Beschluss

)

1.

Der ursprünglich vom Stadtrat am 21. Mai 2002 genehmigte Plansatz Quartierplan Bener Areal, 3. Quartierplanänderung, Pläne V6, V? und NV1 wird durch die vier neuen Plansätze ersetzt.

2.

Mitteilung an Departement 3 Hochbauamt 2-fach Grundbuchamt Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident

Christian Boner

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Quartierplanung Bener Areal; Aktenbereinigung

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Markus Frauenfelder

Beschluss des Stadtrates von Chur Sitzung vom 21. Mai 2002 (SRB 375)

Quartierplan Bener Areal; Genehmigung der 3. Quartierplanänderung Der Quartierplan Bener Areal ist seit März 1998 rechtsgültig. Mit der Aufhebung der Parkhauseinfahrt Seite Rheinstrasse hat er im Sommer 2000 eine erste Änderung erfahren. Bei der 2. Änderung im Frühling 2001 erfolgte eine Erhöhung der Anzahl Parkplätze um 1 7 Plätze und eine Verlegung der Vorfahrt zum Haupteingang der Seniorenresidenz.

)

Die nun vorliegende 3. Änderung beinhaltet jene Änderungen, welche im Genehmigungsentscheid der 2. Änderung als Auflagen enthalten sind: Entfernung der Mauer entlang der Unteren Plessurstrasse mit Ausbau der Strasse auf eine Breite von 4.80 m und Verbesserung der Sichtverhältnisse. Die Umgebung erfährt eine Neugestaltung. Die Baukommission hat sich am 21. Mai 2001 und 21. Januar 2002 mit der 3. Änderung befasst und beantragt Genehmigung. Auf die Publikation vom 1. Februar 2002 sind keine Einsprachen eingegangen. Beschluss: 1.

Die 3. Quartierplanänderung wird unter Vorbehalt der Unterzeichnung des Dienstbarkeitsvertrages (Entwurf 2. Mai 2002) genehmigt.

2.

Die Pläne V7 Erschliessungsplan EG (mit Ergänzung QP-Bestimmung Art. 13) und NVl Umgebungsplan, beide mit Datum 1. Februar 2002, bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung. Sie ersetzten die bisher gültigen Pläne V7 und NVl.

3.

Der bereits mit der 2. Quartierplanänderung am 1 7. April 2001 genehmigte Plan V 6 Erschliessungsplan UG wird zum Bestandteil der 3. Änderung.

4.

Die 3. Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken. Die überholten Pläne der 1. und der 2. Quartierplanänderung werden nicht angemerkt.

5.

Für die Behandlung der Quartierplanänderung ist eine Gebühr von zahlen (Rechnung abwarten).

6.

Mitteilung an:

zu be-

Departement 3 Grundbuchamt Hochbauamt 2-fach Tiefbau- und Vermessungsamt

Der Stadtpräsident

Lt_ . ~ c.-..r Christian Boner

Markus Frauenfelder

Beschluss des Stadtrates von Chur Sitzung vom

1 7. April 2001

Mitgeteilt am

?lt. April 2001

Quertierplan Bener Areal: Genehmigung der 2. Quartierplanänderung 1.

Die 2. Quartierplanänderung, umfassend die Erhöhung der Anzahl Parkplätze um 16 unterirdische Plätze und einen oberirdischen Platz sowie die Verlegung der Vorfahrt in die Nähe des Haupteingangs der Seniorenresidenz, wird unter Auflagen genehmigt.

2.

Die Pläne V6 Erschliessungsplan UG und V7 Erschliessungsplan EG gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung.

3.

Die Untere Plessurstrasse ist auf der ganzen Länge zwischen der Vorfahrt und der Zufahrt zu den Besucherparkplätzen auf eine lichte Breite von 4.80 m auszubauen. Die Kosten für diese Strassenverbreiterung, beschränkt auf die Teilfläche der Erweiterung unter Einschluss sämtlicher Anschlussarbeiten, gehen zulasten , nicht jedoch spätere Unterhaltsarbeiten.

4.

Die Sichtverhältnisse bei der Kreuzung Gäuggelistrasse/U. Plessurstrasse und entlang der Unteren Plessurstrasse sind zu verbessern. Pflanzungen im Sichtbereich sind entsprechend der besonderen Verhältnisse auf 80 cm Höhe beschränkt. Pflanzen müssen stets auf diese Höhe zurückgeschnitten werden. Bei Erstellung eines Busunterstandes sind die Wände transparent zu erstellen.

5.

Die ersatzlose Entfernung der Mauer entlang der Unteren Plessurstrasse und im Bereich der Einmündung Gäuggelistrasse, beziehungsweise die Neugestaltung zwischen dem Strassenkörper und den Gebäuden der Bener Park AG in diesem Abschnitt, ist im Rahmen einer 3. Quartierplanänderung festzulegen.

6.

Die Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken.

7.

Für die Behandlung der Quartierplanänderung ist eine Gebühr von bezahlen (Rechnung abwarten).

8.

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, Villa Brunnengorten, 7001 Chur, Rekurs eingereicht werden. Dieser hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten. Mitteilung an:

) 9.

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Departement 3 Grundbuchamt Tiefbau- und Vermessungsamt Hochbauamt (2-fach) NAMENSJ).ES ~TADTRATES ✓--, . _,._,-

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Der Stodtprösidenf.'. ,,- ·:-~. _ :_. ', . Der

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BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR Sitzung vom

2 6. Juni 2000

Mitgeteilt am

2 8. Juni 2000

Quartierplan Bener Areal Genehmigung der 1. Änderung 1. Die 1. Quartierplanänderung beinhaltet den Verzicht auf die Einstellhallenrampe Seite Rheinstrasse/Friedaubrücke und eine Änderung betreffend Wegrecht auf dem 1 .5 m breiten Parkweg, wo neu ein zeitlich nicht limitierter öffentlicher Durchgang zugestanden wird. Die Erstellungs- und Unterhaltskosten dieses Weges gehen zulasten der Bener Park AG. )

2. Die beiden Pläne EG (Nr. A00-1002) und UG (V6) mit Auflagedatum 7. April 2000 bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung. 3. Die Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken. 4. Für die Behandlung des Quartierplanes wird eine Gebühr von (Rechnung abwarten).

erhoben

5. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid des Stadtrates kann binnen 20 Tagen seit Züstellung beim Verwaltungsgericht Graubünden Rekurs geführt werden. Dieser hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten. 6. Mitteilung an:

)

- Departement III - Grundbuchamt - Tiefbau- und Vermessungsamt - Hochbauamt (2-fach) - Finanz- und Liegenschaftenverwaltung

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