Teilrevision Dorf

Plan d'affectation, réglementation de base · Samedan

Document

Numéro
06.1145
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Samedan
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
16 oct. 2006

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Samedan avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

3786_B_OPTR_Dorf_RB.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

<< lnformationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GI? ı

I

Die Regierung des Kantons Graubünden

II Governo del Cantone der Grigioni

Sitzung vom

Mitgeteilt den

23. Oktober 2006

16. Oktober 2006

Afficher tout le texte

l

AMTSREGISTRATUR ııı AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG I

La regenza dal cf antun Grischun

Protokoll Nr.

1145

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Samedan beschlossen an der Gemeindever-

sammlung vom 15. Dezember 2005 eine Teílrevision der Ortsplanung, umfassend

unter anderem einen Zonenplan 1:2'000 Dorf (Änderungsplan).

Mit Beschluss Nr. 595 vom 23. Mai 2006 hat die Regierung die Teilrevision der

Ortsplanung mit einigen Ausnahmen genehmigt. Die Ausnahmen betrafen u.a. die

Zone für künftige bauliche Nutzung (ZkN) im Gebiet „Pitent" und die W3C Cristan-

sains. Hinsichtlich dieser beiden Zonen wurde das Genehmigungsverfahren bis zur

Behandlung der dagegen erhobenen Planungsbeschwerden sistiert.

B. In der Zwischenzeit liegen die Beschwerdeentscheide vor. Darin werden die Planungsbeschwerden abgewiesen. Infolgedessen kann der Zonenplan 112'000 Dorf

(Änderungsplan) nunmehr auch bezüglich der sistierten Zone für künftige bauliche

Nutzung (ZkN) im Gebiet „Pitent" sowie bezüglich der sistierten Wohnzone 3 Cristan-

sains (W3C) genehmigt werden.

<< lnformationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >> 2

ı

Gestützt auf Art. 49 KRG beschliesst die Regierung: 1. Der Zonenplan 1:2'000 Dorf (Änderungsplan) vom 15. Dezember 2005 wird

auch bezüglich der sistierten Zone für künftige bauliche Nutzung (ZkN) im Gebiet

„Pitent" sowie bezüglich der sistierten Wohnzone 3 Cristansains (W3C) genehmigt.

2. Die Gemeinde Samedan wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öf-

fentlich bekannt zu geben.

3. Soweit für die Veıwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

4. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den graphischen Auszügen vorzuneh-

men.

Der Gemeindevorstand Samedan sorgt für die Nachführung der digitalen Daten

nach den Vorgaben des ARE.

s. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an:

<< lnformationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >> 3

_ _ -

› Namens der Regierung Der Präsident:

μøwø

Claudio Lardí

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen