Quartierplan Bäderzentrum St. Moritz
Procédure de plan de quartier · St. Moritz
Document
- Numéro
- 01.GDE489
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- St. Moritz
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 29 oct. 2001
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre St. Moritz avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
3787_B_QP_BaederzStM_2001.0489G_SC.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes 42. Sitzung vom 29. Oktober 2001 , Geschäft Nr. 489 auf Seite 204 und 205
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27/0
St. Moritz Bäder AG Quartierplan 2. Lesung
Der Quartierplan „Bäderkomplex" ist vom 13. Sept. 2001 bis 12. Okt. 2001 öffentlich aufgelegen. Einsprachen sind keine erhoben worden . Der Gemeindevorstand nimmt heute die 2. Lesung der Quartierplanvorschriften und die Bereinigung des Quartiergestaltungsplanes vor. Quartierplanvorschriften
Die Version vom 24. Okt. 2001 wird nochmals durchberaten. Alle an der 1. Lesung beschlossenen Änderungen sind in der vorliegenden Fassung enthalten. In der heutigen 2. Lesung werden noch folgende Änderungen vorgenommen: 2.2 Via Mezdi Der erste Satz wird wie folgt ergänzt: Die Via Mezdi, inklusive der Gehsteige, die Unterführung zur Signalbahn und der darunter.. „ . • 2.5 Parkplätze Der erste Absatz wird mit folgendem Satz ergänzt: Solange keine Bauten erstellt werden. ist die entsprechende Fläche für die öffentliche Parkierung bestimmt. 3.2 Äussere Dorfzone Der zweite Absatz wird aus diesem Artikel gestrichen und in einem neuen Artikel 3.3 integriert. Neuer Artikel 3.3 Baubereiche entlang der Kantonsstrasse Abs. 1 (vorher Abs. 2 von 2.5 Parkplätze) Für die beiden Baubereiche entlang der Kantonsstrasse müssen von der zulässigen Bruttogeschossfläche (BGF) insgesamt mindestens 1500 m2 BGF reserviert werden. neuer Abs. 2 Diese Baubereiche werden in einer 2. Phase konkretisiert und können entlang der Kantonsstrasse verschoben werden. 4.6. Dachformen ..... Gebäudeteile, welche höher sind .....
Quartiergestaltungsp/an
Die im Gestaltungsplan festgelegte Gebäudehöhe im Bereich der geplanten Hotelsuiten muss so reduziert werden , dass die Silhoutte des bestehenden Hotelgebäudes nicht verdeckt wird . (Reduktion der Höhenquote ca. 3 m). Die Baufelder entlang der Kantonsstrasse müssen in einer 2. Phase konkretisiert werden. Ein entsprechender Eintrag im Plan ist vorzunehmen . Beschluss Mit den heute vorgenommenen Änderungen in den Quartierplanvorschriften und im Quartiergestaltungsplan, verabschiedet der Gemeindevorstand den Quartierplan Bäderkomplex, wodurch er nach Ablauf der 20-tägigen Rekursfrist in Rechtskraft erwächst.
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Vereinbarung Bäderkomplex St. Moritz Der Gemeindevorstand nimmt das Schreiben des Gemeindepräsidenten an die SÜBA vom 23. Okt. 2001 zur Kenntnis. in diesem Schreiben sind die an der Vorstandssitzung vom 22. Oktober 2001 vorgeschlagenen Vertragsänderungen aufgeführt. Es wird festgelegt, dass der bereinigte Vertrag im Beisein des Verwaltungsrates der Bäder AG am Montag, 5. Nov. 17.00 Uhr behandelt werden soll. Jahresbericht zuhanden Gemeinderat Verwaltungsratspräsident entschuldigt die verspätete Ablieferung dieses Jahresberichts. Die Gesellschaft weist einen Cash-flow von Fr. 1'270'016.80 aus, was gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von ca . Yi Mio. Franken entspricht. Die gute Ertragslage ist auf den Hotelbetrieb zurück zu führen . Das Heilbadzentrum bringt nach wie vor Verluste. Das Fremdkapital hat sich vermindert, wobei hier die Vergleichszahlen fehlen. nach! iefern.
wird diese
Der Jahresbericht wird zur Kenntnis genommen und dem Gemeinderat an seiner nächsten Sitzung ebenfalls zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Für den getreuen Protokollauszug Ulrich Re<fste~er _
(/\./\~ 29. April 2019
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération