Quartierplan Unter dem Trittweg
Procédure de plan de quartier · Landquart
Document
- Numéro
- 84.GDE155
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Landquart
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 9 mai 1984
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3942_B_QP_Trittweg.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Gemeindeverwaltung IGIS-Landquart 7206 IGIS, den
Telefon 081 5114 94
11 . Mai 1 984
Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes vom 9. Mai 1984 Traktandum : 155
4 . 9 Quartierüberbauungspläne ''Trittweg''
Die Quartierp l äne ·f ür die Wohnsiedlung unter dem Trittweg sind vom 7 . bis 27 . April 1 984 öffentlich aufgelegt worden . Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen , sodass die Ueberbauurigspläne genehmigt werden können . Die Erschliessung ist auf die das Gesamtgebiet umfassende Quartier- und Erschliessungsplanung abgestützt . Diese Auf l age für die spätere Perimetrierung _e rfolgt demnächst . Seitens der Bauherrschaft für die Ueberbauung " Falknisblick " wird die Erteilung einer vorzeitigen Baubewilligung und Uebernahme der privaten Quartier-Erschliessungsstrasse durch Ausparzellierung vor der Erstellung gewünscht . Der Vorstand entscheidet dazu wie folgt : Vorzeitige Baubewilligung Dem Begehren kann unter folgenden Bedingungen entsprochen werden : Zustimmung der Bürgergemeinde zur durchgehenden Erstellung der privaten Erschliessungsstrasse Ausbau der Quartierstrasse durchgehend vor Baubeginn Vorbehaltlose Anerkennung der mit dem amtlichen Quartierp l anverf ahren verbundenen Kostenauflagen im Perimeterverfahren Vorzeitige Strassenübernahme Diesem Begehren kann nicht entsprochen werden . Der Anteil der Verkehrsfläche ist für die Quartierüberbauung ausnützungsmässig anerkannt worden . Wenn die Strasse vorgängig ausparzel l iert und ins Eigentum der Gemeinde überführt wird , gilt dies bereits als ausgeschiedene Fahrbahnfläche mit öffentlichem Charakter und kann nicht mehr in die Ausnützung miteinbezogen werden , was eine Projektänderung der Ueberbauung und Reduktion der Bruttogeschossfläche bedingen würde . Nach bisheriger Praxis kann die Strasse deshalb erst nach Vollausbau inkl . Strassenbeleuchtung entschädigungslos ins Eigentum der Gemeinde überführt werden . Für richtigen Auszug :
G meinderatskanzlei lgis-Landquart Auszug an : Baukornmission
2. 71
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5000
.
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r Gemei deschreib r:
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération