Teilrevision Garschina

Plan d'affectation, réglementation de base · Luzein

Document

Numéro
07.DEP12
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Luzein
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
23 juil. 2007

Carte

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Texte

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AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden r Departement Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell'economia pubblica e socialitä dei Grigioni ARE 12/07

7000 Chur, Reichsgasse 35

Tel. 081 257 23 14

Fax 081 257 21 71

DEPARTEMENTSVERFÜGUNG

Der Vorstand der Gemeinde Luzein beschloss an seiner Sitzung vom 12. Juni 2007 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonenplan „Garschina" 1:1'000 umfasst. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 27. März 2007 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 12. Juni 2007 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 21. Juni 2007. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 25. Juni 2007 ersuchte der Gemeindevorstand Luzein das Departement für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

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Zonenplan „Garschina" 1:1'000

Gegenstand der im Zonenplan „Garschina" 1:1'000 dargestellten Teilrevision der Ortsplanung bildet die Einzonung einer rund 128 m2 grossen Teilfläche der Parzelle Nr. 764 von der Landwirtschaftszone in die Wohnzone 1. Die vorgenommene Einzonung wird kompensiert, indem gleichzeitig eine rund 150 m 2 umfassende Fläche auf derselben Parzelle von der Wohnzone 1 in die Landwirtschaftszone rückgezont wird. Die Teilrevision der Ortsplanung steht in direktem Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben des Grundeigentümers der Parzelle Nr. 764. Sie erfolgt in erster Linie wegen der im Rahmen Gesamtrevision der Ortsplanung Luzein auf der Parzelle Nr. 764 vorgenommenen wenig sinnvollen Bauzonenabgrenzung.

Der Zonenplan „Garschina" 1:V000 vom 12. Juni 2007 kann genehmigt werden.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

Gestützt auf Art. 49 KRG

verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales:

1.

Der Zonenplan „Garschina" 1:1'000 vom 12. Juni 2007 wird genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand Luzein wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben.

3.

Der Gemeindevorstand Luzein sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

4.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

5.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

6.

Mitteilung an: -

Chur, 23. Juli 2007

DEPARTEMENT FÜR VOLKSWIRTSCHAFT UND SOZIALES Der Vorsteher:

h Mitgeteilt am: 2 4. l u ll 2007

Hansjörg Trachsel, Regierungsrat