Quartierplan Stellengärten Masans 2. Änderung

Procédure de plan de quartier · Chur

Document

Numéro
95.GDEf2
Type
Procédure de plan de quartier
Commune
Chur
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
23 janv. 1995

Carte

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Fichiers

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BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR

Sitzung vom 23, Jan. 1995 Mitgeteilt am 97 Jan. 1995

uartierplan Stellegärten Abänderung: Quartierinterne Sichtschutzmauern

l. Die 2. Abänderung des Quartierplanes wird genehmigt.

1.1 Der Umgebungsplan Nr. 4.0 mit Eingabedatum 24.08.1992 wird ersetzt durch den Umgebungsplan Nr. 4.0 mit Revisionsdatum 22.11.1994.

1.2 Die Quartierplanziffer V.11 Abs. 1 (Seite 14) wird entsprechend angepasst.

Aufgehobener Wortlaut:

"Zwischen privaten Grundstücken sind die im Plan Nr. 4.0 vorgesehenen Sichtschutzmauern zu erstellen. Höhe der Sichtschutzmauern: 1.80 m. Verputz wie Gebäude, Abdeckung mit Ziegeln wie die Gebäude. Bei der Häuserzeile entlang des Stelleweges enden diese Sichtschutzmauern 2.50 m vor dem Quartierweg. Bei der westlichen Häuserzeile reichen diese Sichtschutzmauern bis zur Schallschutzmauer."

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Neuer Wortlaut:

"Zwischen privaten Grundstücken kann der im Plan Nr. 4.0 (rev. 22.11.1994) vorgesehene Sichtschutz als Mauer, Holzwand oder Lebhag erstellt werden (max. Höhe 1.80 m). Für die Sichtschutzmauer gilt im speziellen: Höhe 1.80 m. Verputz wie Gebäude, Abdeckung mit Ziegeln wie die Gebäude. Bei der Häuserzeile entlang des Stelleweges enden diese Sichtschutzmauern 2.5 m vor dem Quartierweg. Bei der westlichen Häuserzeile können die Sichtschutzmassnahmen bis zur Schallschutzmauer reichen."

2. Diese Änderung ist im Grundbuch anzumerken.

3. Für die Behandlung wird eine Gebühr von EEE ernopen (Rechnung abwarten).

4. Mitteilung an: -

- Departement III Grundßüchamt - Hochbauamt (4-fach)

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