Quartierplan Oberer Bühlweg 1. Änderung
Procédure de plan de quartier · Chur
Document
- Numéro
- 14.GDE29
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Chur
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 21 janv. 2014
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3901_B_QP_Oberer Bühlweg_SRB_Ä1.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
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1
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~f.1 Stadt Chur
Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 21. Januar 2014
mitgeteilt am
2 3. Jan. 2014
SRB.2014.29
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Quartierplan Oberer Bühlweg; 1. Änderung Der Quartierplan Oberer Bühlweg umfasst die Parzellen Nr. 12020 -12033 und die Strassenparzelle Nr. 6618. Der Quartierplan wurde am 17. März 2008 (SRB 191) durch den Stadtrat genehmigt. Zwischenzeitlich wurde die Strasse gemäss Quartierplan erstellt. Die Baufelder sind noch nicht überbaut. Im Juni 2013 reichte die Peter Suter AG, Chur, Unterlagen zur 1. Quartierplanänderung ein. Diese Änderung beinhaltet eine Anpassung der Anzahl der Gebäudetypen in den Baufenstern, die Lage der Besucherparkplätze, die Verteilung der Geschossfläche und die Dachneigung, was Auswirkungen auf die Gebäudehöhe hat. Damit einhergehend wird die direkte Umgebung leicht angepasst: Die Gemeinschaftsparzelle/Spielplatz wird zugunsten der privaten Grünflächen verkleinert und die Linienführung des Fusswegs wird korrigiert. Zudem wird der Bereich „Hecke" leicht reduziert. Die Baukommission hat sich anlässlich der Sitzung Nr. Quartierpläne QPvom 23. Oktober 2013 mit der Quartierplanänderung befasst und stellt dem Stadtrat einstimmig den Antrag, dass der Quartierplan, unter der Voraussetzung, dass die Abweichungen von der zulässigen Gebäudehöhe in den Unterlagen korrigiert und die Quartierplanbestimmungen entsprechend der Erwägungen angepasst werden, genehmigt werden kann. Die Korrekturen der Baukommission wurden entsprechend vorgenommen. Der Quartierplan lag ab dem 15. November 2013 während 30 Tagen öffentlich zurEinsichtnahme auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Beschluss
~1. .
1.
Der Quartierplan Oberer Bühlweg, 1. Änderung, wird genehmigt.
2.
Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.
3.
Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken. Der Stadtarchitekt wird hiermit ermächtigt, die Anmerkung im Grundbuch anzumelden.
4.
Für den Quartierplan wird eine Gebühr von abwarten).
5.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, ·den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
105971 i 631.20.40
(inkl. MwSt) erhoben (Rechnung
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Mitteilung an Departement 3 (DEP3S) Hochbauamt (HBAA) Abteilung Planung (PLANA) Tiefbau- und Vermessungsamt (TBVAA) Grundbuchamt (GBAA) Finanzkontrolle (FIKOA) Finanz- und Liegenschaftenverwaltung (FLVS)
Namens des Stadtrates -<
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801.100 · KRG · Canton
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