Quartierplan Bulg
Procédure de plan de quartier · Luzein
Document
- Numéro
- 08.GDE23
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Luzein
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 8 juil. 2008
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3891_B_QP_Bulg_Beschluss.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
1
Gemeinde Luzein
Sitzung des Gemeindevorstandes Nr. 23/08 vom 8. Juli 2008
Protokollauszug
3.
Mitgeteilt: 02.08.2019
Genehmigung der Quartierplanung Luzein-Bulg
Unter Vorbehalt der in Traktandum 2 angestrebten Rückzüge der beiden eingegangenen Einsprachen von und sowie dem entsprechend bereinigten Kostenverteiler wird die Quartierplanung Luzein-Buig erlassen. Für richtigen ProtokoIIauszug: Gemeindevorstand Luzein
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Christian Kasper Gemeindepräsident
Orkus Bardill Gemeindeschreiber
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1
Gemeinde Luzein
Sitzung des Gemeindevorstandes Nr. 23/08 vom 8. Juli 2008 Protokollauszug
2.
Mitgeteilt: 02.08.2019
Behandlung der Einsprachen gegen die Quartierplanung Luzein-Bulg
Gegen die Quartierplanung Luzein-Bulg sind zwei Einsprachen von eingegangen. Nach versowie von schiedenen Besprechungen und Korrespondenzen mit deren jeweiligen Rechtsvertretern steht nun eine Kompromisslösung zur Diskussion, mit welcher die erwähnten Grundeigentümer ihre Einsprachen zurückziehen würden. ist mit dem aufgelegten Kostenverteiler unpräjudizierlich einverstanden, wenn seine Vorleistung für die Strasse auf Fr. 38'000.-- festgelegt und das Guthaben aus dem Gesamtkostenanteil auf Fr. 8'443.-- erhöht wird. Laut dem heutigen Telefon mit dem Rechtsvertreter von wird deren Rückzug der Einsprachen gegen die Quartierplanung Luzein-Bulg, die Erweiterung des Beizugsgebietes sowie zum Ausbau der Winkelgasse in Aussicht gestellt, wenn ihr für den Landerwerb eine Entschädigung von Fr. 31'800.-- sowie zusätzlich eine lnkonvenienzentschädigung von Fr. 10'000.-- ausgerichtet wird und die laut dem Kostenverteiler geschuldeten Erschliessungskosten erst im Zeitpunkt der Parzellenüberbauung zur Zahlung fällig werden.
Der Gemeindevorstand beschliesst: auf 1. Die Vorleistung für die Strasse wird zugunsten von Fr. 38'000.-- festgelegt und dessen Guthaben aus dem Gesamtkostenanteil auf Fr. 8'443.-- erhöht, sofern die Einsprache gegen die Quartierplanung Luzein-Bulg schriftlich zurückgezogen wird. wird zugestimmt, 2. Dem Kompromissvorschlag mit sofern deren erwähnten drei Einsprachen schriftlich zurückgezogen werden.
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Für richtigen Protokollauszugz GemeindeverS t nd Luzein
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Christian Kasper Gemeindepräsident
arkus Bardill Gemeindeschreiber
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération