Teilrevision Sonnenstutz

Plan d'affectation, réglementation de base · Chur

Document

Numéro
09.814
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Chur
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
18 août 2009

Carte

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Fichiers

3901_B_OPTR_18082009_RB.PDFOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-

z

Die Regierung des Kantons Graubünden

zr

La regenza dal chantun Grischun

AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

overno del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

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Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

18. August 2009

18. August 2009

814

A. Die Stimmberechtigten der Stadt Chur beschlossen an der Urnenabstimmung vom 26. November 2006 eine Totalrevision der Stadtplanung, umfassend unter anderem einen Zonenplan 1:5'000. Darin wurde im Gebiet „Sonnenstutz" eine Fläche von ca. 1.3 ha neu eingezont (Parzelle Nr. 532 [südlicher Teil] in die Zone Wohnen 3 sowie die angrenzenden Parzellen 1645 [südlicher Teil], 1596, und 1646 in die Zone Wohnen 2). Im Beschluss Nr. 813 vom 3. Juli 2006 sistierte die Regierung das Genehmigungsverfahren für die fragliche Neueinzonung im Gebiet „Sonnenstutz" mangels Vorliegen eines Gestaltungs- und Erschliessungskonzepts sowie eines Verfügbarkeitsnachweises. B. Mit Schreiben vom 14. Juli 2009 übersandte die Stadt Chur dem Amt für Raumentwicklung (ARE) ein Erschliessungs- und Gestaltungskonzept inklusive Verfügbarkeitsnachweis zu den einzelnen Parzellen in Form einer Absichtserklärung. Gleichzeitig ersuchte die Stadt Chur die Regierung um Aufhebung der Sistierung und Genehmigung der Neueinzonung im Gebiet „Sonnenstutz". Gemäss der von den Eigentümern und der Architektengemeinschaft Domenig + Sosio AG, Chur, unterzeichneten Absichtserklärung vom 23. resp. 24. Juni 2009 soll das fragliche Gebiet (Parzelle Nr. 532 im Eigentum

und

Parzellen Nr. 1645, 1646 und 1596 im Eigentum in der nächsten Zeit überbaut werden. Dabei bestätigt die genannte Er-

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 2

bengemeinschaft die Absicht, ihr dannzumaliges Bauland der Architektengemeinschaft zu verkaufen. Mit den vorliegenden Unterlagen (Erschliessungs- und Gestaltungskonzept sowie Absichtserklärung betreffend Verkauf und Überbauung) sind die Voraussetzungen für die Erweiterung der Bauzone von Chur gemäss dem Richtplan Graubünden 2000 geschaffen worden. Insbesondere bietet die beigezogene Architektengemeinschaft Gewähr für eine gute Überbauung in absehbarer Zeit. Somit kann die Sistierung des Genehmigungsverfahrens für den Bereich „Sonnenstutz" des Zonenplans 1:5'000 aufgehoben werden, und die fragliche Neueinzonung kann genehmigt werden. Im Übrigen drängen sich keine weiteren Bemerkungen auf. Der Zonenplan 1:5'000 vom 26. November 2006 kann somit auch bezüglich der Einzonung im Gebiet „Sonnenstutz" (Parzelle Nr. 532 [südlicher Teil] in die Zone Wohnen 3 sowie die angrenzenden Parzellen 1645 [südlicher Teil], 1596, und 1646 in die Zone Wohnen 2) genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

Der Zonenplan 1:5'000 vom 26. November 2009 wird nunmehr auch bezüglich der Einzonung im Gebiet „Sonnenstutz" (Parzelle Nr. 532 [südlicher Teil] in die Zone Wohnen 3 sowie die angrenzenden Parzellen Nr. 1645 [südlicher Teil], 1596 und 1646 in die Zone Wohnen 2) genehmigt.

2.

Der Stadtrat Chur wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

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4.

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen.

5.

Der Stadtrat Chur sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.

6.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

7.

Mitteilung an:

Der Präsident:

H. Trachsel

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

4.„

Dr. C. Riesen