Teilrevision Parkplätze
Plan d'affectation, réglementation de base · Trin
Document
- Numéro
- 18.108
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Trin
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 20 févr. 2018
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3734_B_OPTR_Parkplatz_de_RB.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
« Informationskopie ohne Gewährleistung
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II Govemo del Cantone dei Grigioni
Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
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20. Februar 2018
21. Februar 2018
108
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Trin beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2017 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend den Generellen Erschliessungsplan 1:1000 Teilrevision Parkplätze. Neben diesem Planungsmittel reichte die Gemeinde Trin die folgenden weiteren Unterlagen ein: -
Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 12. September 2017 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV)
-
Situationsplan 1:250 Bauprojekt Parkplatz Trin Mulin vom 21. Dezember 2015
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 21. September 2016 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 26. Juni 2017 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 14. Juli 2017. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 12. September 2017 ersuchte der Gemeindevorstand Trin um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
B. Gegenstand der Revisionsvorlage Auslöser für die vorliegende Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Trin bildet das zu knappe Parkplatzangebot in Trin Mulin. Im Zuge dieser Planung wurden die Parkplätze im ganzen Gemeindegebiet überprüft. Im Ergebnis wurden im Generellen Erschliessungsplan 1:1000 ,,Teilrevision Parkplätze" drei Standorte für Parkierungsanlagen festgesetzt. Die heute provisorisch genutzten Parkplätze an der Via Veglia, an der Via Geraglia und am östlichen Dorfrand sollen ausgebaut/saniert werden.
C. Genereller Erschliessungsplan 1:1000 Teilrevision Parkplätze Mit Schreiben vom 29. November 2017 wurde die Gemeinde Trin ersucht, ergänzende Angaben über die Standortwahl der Parkplätze zu machen. Der Gemeindevorstand Trin legte mit Schreiben vom 12. Januar 2018 die Standortevaluation für die Parkierungsanlage „Via Geraglia" sowie die Anlage „Gurtner, Turmanlage Canaschal" näher dar. Dabei konnte sie aufzeigen, dass keine gleichwertigen alternativen Standorte vorhanden sind. Die nötigen Rodungsgesuche werden im Baubewilligungsverfahren erarbeitet und eingereicht. Hier wird der Gemeinde empfohlen, möglichst frühzeitig den zuständigen Regionalforstingenieur zu kontaktieren. Schliesslich wird die Gemeinde darauf hingewiesen, dass bei den Zufahrten die Sichtweiten nicht durch Mauern und Sträucher etc. eingeschränkt werden. Im Übrigen gibt der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Teilrevision Parkplätze vom 26. Juni 2017 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
beschliesst die Regierung: 1. Der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Teilrevision Parkplätze vom 26. Juni 2017 wird im Sinne der Erwägungen mit folgender Empfehlung und folgendem Hinweis genehmigt: - Der Gemeinde wird empfohlen, für die Ausarbeitung der notwendigen Rodungsgesuche möglichst frühzeitig den zuständigen Regionalforstingenieur zu kontaktieren. - Bei der Planung und Gestaltung der Ausfahrten ist darauf zu achten, dass die Sichtweiten nicht eingeschränkt werden. 2. Der Gemeindevorstand Trin wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 4. Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen. 5. Der Gemeindevorstand Trin sorgt für die Nachführung der Nutzungsplandaten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung. 6. Mitteilung an:
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 4
Der Präsident:
Namens der Regierung
4(4744v Dr. Mario Cavigelli
Der Kanzleidirektor:
tAM
Daniel Spadin
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération