Quartierplan Ober Schra

Procédure de plan de quartier · Schiers

Document

Numéro
12.GDEf1
Type
Procédure de plan de quartier
Commune
Schiers
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
4 sept. 2012

Carte

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Fichiers

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Texte

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7220 Schiers, 06. September 2012

Gemeindevorstand Bahnhofstrasse 122 7220 Schiers

Tel. O81 300 21 00 Fax 081 300 21 19 [email protected]

www.schiers.ch

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Sitzung vom 04.09.2012

Traktandum 08

Afficher tout le texte

Reg Nr. 09.01.08

Entscheid — Genehmigung Quartierplanung Ober Schra, Schiers Feststellungen und Erwägungen

Die Quartierplanakten (QP—Akten) lagen vom 27. Januar 2012 bis 27. Februar 2012 öffentlich

auf.

Während der 1. öffentlichen Auflage sind verschiedene Einsprachen bzw. Anträge gegen den geplanten Quartierplan „Ober Schra“ eingegangen. Aufgrund der eingegangenen Einsprachen wurden die Auflageakten angepasst und eine 2. Öffentliche Auflage vom 15. Juni 2012

bis 14. .Juli 2012 durchgeführt.

Zu dieser 2. Öffentlichen Auflage gingen nochmals Einsprachen ein. Diese Einsprachen zu den Quartierplankaten werden separat behandelt. Der Einspracheentscheid wird dem Ein—

sprecher mit dem Genehmigungsentscheid mitgeteilt.

Aufgrund der eingegangenen Einsprachen der 2. Öffentlichen Auflage werden die Akten nur geringfügig geändert.

Präzisierungen

Afi- 18 Abs.4

Zufahrt mit Beschränkung: Als Zufahrt zu den Parz. Nr. 370 und 2603 bleibt die bestehende Zufahrt über den Ober-

schraweg ausschliesslich zu den bestehenden Gebäuden Nr. 490, 490—A und 490-8, 491, 491—A und einem zusätzli-

chen Baustandort (siehe Beschränkungsbereich Erschlies-

sungsplan) gewährt.

III.

Beschluss

1.

Der Gemeindevorstand genehmigt den Quartierplan Ober Schra, umfassend folgende Bestandteile (dat. 04. September 2012):

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Quartierplanvorschriften mit Anhang Bestandesplan1:500 Neuzuteilungsplan 1:500 o Erschliessungsplanlz500 o Gestaltungsplan12500

.

Richtprojekt1:500

Die Quartierplanakten liegen in der Gemeindekanzlei öffentlich auf.

2.

Die Einsprachen werden gemäss separaten Einspracheentscheiden erledigt.

3.

Rechtsmittel:

4.

Gegen diesen Beschluss des Gemeindevorstandes kann innert 30 Tagen seit dessen Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, 7001 Chur, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, eine kurze Begründung sowie die Angabe der Beweismittel zu enthalten.

Mitteilung an:

— alle Grundeigentümer und Einsprecher

- Planungsbüro Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur

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