Gesamtrevision

Plan d'affectation, réglementation de base · Muntogna da Schons

Document

Numéro
94.2576
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Muntogna da Schons
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
18 oct. 1994

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Muntogna da Schons avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

3703_B_TT_OP_94.2576.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

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Oie,Regierung

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Informationskopie ohne. GeWährleistui:,g (ARE-GR) »

. II Governo

des.Kantons Graubünden

~el Cantonedei Grigioni

Afficher tout le texte

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AMTSREGISTRATUR III

AMT FÜR RAUMPLANUNG

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A~"MIMPLANUNG dilCantun risc un

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Sitzung vom

. fVlitgeteiltden

25.0KT. t9H

18. Oktober 1994

Protokoll Nr.

·2576

A. \

Die Stimmberechtigten der Gemeinde C a s t i - W e r g e n s t e i n stimmten am 28. März·1992 einer Gesamtrevision der Ortsplanung zu. Sie verabschiedeten unter anderem den Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1: 1·00012·000.. · Mit Regierungsbeschluss Nr. 368 .

vom 16. Februar. 1993 wurde die Gesamtrevisi.an \

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der Ortsplanung mit Vorbehalten und Hinweisen genehmigt.

B. Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan .1: 1'000 (Ausschnitt Wergenstein) • wurde mit folgendem Vorbehalt genehmigt: „Die Dorferweiterung'szone in der Fraktion Wergenstein wird bis zur Feststellung der Lärmbelastung durch den Schiessstand von der Genehmigung zurückgestellt." Mit Schreiben vom 13. September 1994 an den G.emeindevorstand Casti-Wergenstein · teilte nun das Amt für Umweltschutz mit, die Lärmmessungen seier'l!durchgeführt wor. den und aus Sicht des Lärmschutzes stehe einer Genehmigung der Dotferweiterungs'

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.zone im vorgegebenen Umfang nichts entgegen. < '

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·'Damit sind die Voraussetzungen für die Genehmigung der Dorferweiterungszone.in d~r Fraktion Wergenstein gegeben.

Gestützt auf Art. 37Abs: 3 KRG I

.

beschliesst die Regierung:

1.

Die von der Genehmigung zurückgestellte Dorferweiterungszone in der Fraktion Wergenstein wird genehmigt.

1100.000 VI. 93 • 5000

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >:>

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2. ·Das-kantonale Amt für Raumplanung wird angewiesen, die aufgrund dieses Be. schlusses nötigen Kennzeichnungen im Zonenplan und Generellen Erschliessungsplan 1:1 ·000 / 2'000 vom 28. März 1992 vorzunehmen. Die Gemeinde stellt zu diesem Zweck dem Amt für Raumplanung ihren Zonenplan und· Generellen Erschliessungsplan zur Verfügung. '

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3.. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-. wen~ig sind, bleibt der Bewill1gun9sentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 4.

Der Gemeindevorstand von Casti-Wergenstein wird angewiesen, das Datum und den Inhalt die_ses Beschlusses in geeigneter Form bekanntzugeben.

5.

Es werden keine Kosten erhoben.

6.

Namens der Regierung Der Präsident: ·

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L. Bärtsch Der Kanzleidirektor:

Dr.Blasen