Teilrevision Gebiet Davos
Plan d'affectation, réglementation de base · Zillis-Reischen
Document
- Numéro
- 02.300
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Zillis-Reischen
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 5 mars 2002
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3712_B_TR_Gebiet_Davos_02.300.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
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AMTSREGISTRATUR III AMTSREGISTRATUR m AMT RAUMENTWICKLUNG AMT FÜR FÜR RAUMENTWICKLUNG
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4
Die Die Regierung Regierung ' des des Kantons Kantons Graubünden Graubünden
Governo IIII Governo del Cantone Cantone dei del dei Grigioni Grigioni
Sitzung vom Sitzung vom
La regenza La regenza dal chantun chantun Grischun dal Grischun
Mitgeteilt Mitgeteilt den den
5. März 2002 5. März 2002
11. März 11. März 2002 2002
Protokoll Nr. Protokoll Nr.
300 300
A.
Die Stimmberechtigten der Die Stimmberechtigten Zillis-Reischen beschlossen der Gemeinde Gemeinde Zillis-Reischen beschlossen an an der der GemeinGemein-
deversammlung vom deversammlung vom 14. 14. Dezember Dezember 2001 2001 eine eine Teilrevision Teilrevision der derOrtsplanung, Ortsplanung,umfasumfas-
send einen Zonenplan Zonenplan und und Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan Änderung Änderung1:1'000/10'000 1:1‘000/10'000
Gebiet Gebiet Davos Davos und und einen einen Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan Änderung Änderung1:1'000/10'000 1:1‘000/10'000
Gebiet Gebiet Davos. Davos. Ein Ein PlanungsPlanungs- und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht im im Sinne Sinnevon vonArt.
Art. 47 47der
dereidg. eidg.
Verordnung über über die die Raumplanung Raumplanung (RPV) (RPV) liegt liegt vor. vor. Die Die Gemeinde Gemeindeverzichtete verzichtetedardar-
auf, die Vorlage durch durch das das Amt Amt für für Raumplanung Raumplanung einer einerVorprüfung Vorprüfungunterziehen unterziehenzu zu
lassen.
Die Bekanntgabe des des Gemeindeversammlungsbeschlusses Gemeindeversammlungsbeschlussesvom Die öffentliche öffentliche Bekanntgabe vom14. 14.
Dezember 2001 gemäss gemäss Art. Art. 37a 37a des des kantonalen kantonalen Raumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes(KRG) (KRG)
ein. Beschwerdenein. keine Beschwerden gingen keine Es gingen 2001. Es Dezember 2001. 20. Dezember am 20. erfolgte erfolgte am
Mit Schreiben vom Zillis-Reischen GemeindevorstandZillis-Reischen der Gemeindevorstand ersuchte der 2002 ersuchte Januar 2002 vom 21. Januar um Genehmigung der KRG. 37KRG.
Art. 37
von Art. Rahmen von im Rahmen Revisionsvorlage im der Revisionsvorlage B. 1:1 '000/10'000 Änderung 1:1'000/10'000 Gestaltungsplan Änderung Zonenplan Genereller Gestaltungsplan und Genereller Zonenplan und Davos Gebiet Davos Gebiet
Reischen DorfReischen im Dorf Um einem Vollerwerbslandwirt, Landwirtschaftsbetrieb im dessen Landwirtschaftsbetrieb Vollewverbslandwirt, dessen Um einem
landwirtschaftlichen neuen landwirtschaftlichen dringend erneuerungsbedürftig eines neuen Errichtung eines die Errichtung ist, die erneuerungsbedürftig ist, dringend
Stimmdie Stimmhaben die Aussiedlung zu ermöglichen, haben einer Aussiedlung Sinne einer im Sinne Ökonomiegebäudes im
Teilrevision eineTeilrevision 2000eine Oktober2000 27. Oktober am 27. berechtigten Zillis-Reischen am Gemeinde Zillis-Reischen der Gemeinde berechtigten der
Bereich imBereich dabeiim unddabei beschlossen und 1992 beschlossen August 1992 7. August des Zonenplanes 1:10'000 vom 7. 1:10'000 vom des Zonenplanes
3'670 mm22 aus von 3'670 Fläche von eine Fläche „Crappa“ eine der Parzellen Gebiet „Grappa" im Gebiet 554 im und 554 550 und 549, 550 Nr. 549, Parzellen Nr. der aus
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der Landschaftsschutzzone entlassen. entlassen. Das Das für der Landschaftsschutzzone für die die Aussiedlung Aussiedlung vorgesehene vorgesehene Gebiet Gebiet
liegt im Zentrum Zentrum einer einer Landschaftsschutzzone, Landschaftsschutzzone, rund liegt im rund 200 200 m m unterhalb unterhalb der der Siedlung Siedlung
Reischen. EntSprechend dem dem Ausgang Ausgang einer einer gegen gegen diese diese Revisionsvorlage Revisionsvorlage erhobeReischen. Entsprechend erhobe-
nen Beschwerde verweigerte verweigerte die nen Beschwerde die Regierung Regierungmit mitBeschluss BeschlussNr. Nr.535 535vom vom3.3.April April2001 2001
Landschaftsschutzzone. der Landschaftsschutzzone. Änderung der die Änderung für die Genehmigung für die Genehmigung die
ln Folge überprüfte überprüfte die die Gemeinde Gemeinde Zillis/Reischen Zillis/Reischen noch nochdie diemöglichen möglichenAlternativAlternativIn der der Folge
standorte und und entschied standorte entschied sich sich für für einen einen Standort Standort im im Randbereich Randbereich der der LandschaftsLandschafts-
neuen diesem neuen an diesem Aussiedlung an der Aussiedlung Realisierung der die Realisierung für die auch für ist auch Somit ist schutzzone. Somit schutzzone.
Ort eine Anpassung Anpassung der der Landschaftsschutzzone Landschaftsschutzzone notwendig. Ort eine notwendig. Der Der neu neu gewählte gewählte
Anpaseine Anpasund eine Schutzzone und der Schutzzone Randgebiet der im Randgebiet erwähnt im wie erwähnt sich wie befindet sich Standort Standort befindet
sung der Landschaftsschutzzone Landschaftsschutzzone ist sung der ist mit mit den den Schutzzielen Schutzzielen durchaus durchaus vereinbar, vereinbar, weswessteht. entgegen steht. nichts entgegen Genehmigung nichts einer Genehmigung halb halb einer
Der und Generelle Generelle Gestaltungsplan GestaltunQSplan Änderung Änderung 1:1'000/10'000 1 :1'000/10‘000Gebiet GebietDaDaDer Zonenplan Zonenplan und
vos vom 14. 14. Dezember Dezember 2001 2001 gibt gibt zu zu keinen keinen weiteren weiteren Bemerkungen BemerkungenAnlass; Anlass;er erkann kann
werden. genehmigt werden. genehmigt
Davos Gebiet Davos 1:1‘000/10'000 Gebiet Änderung 1:1'000/10'000 Erschliessungsplan Änderung Genereller Genereller Erschliessungsplan
14. vom14. Davosvom GebietDavos 1:1'000/10‘000Gebiet Änderung 1:1'000/10'000 Erschliessungsplan Änderung Generelle Erschliessungsplan Der Generelle Der werden. genehmigt werden. kann genehmigt er kann Dezember Bemerkungen Anlass; keinen Bemerkungen zu keinen gibt zu 2001 gibt Anlass; er Dezember 2001 KRG Abs. 33 KRG 37 Abs.
Art. 37
auf Art. Gestützt Gestützt auf Regierung: die Regierung: beschliesst beschliesst die 1 :1'000l10‘000 Änderung 1:1'000/10'000 Gestaltungsplan Änderung Generelle Gestaltungsplan und Generelle 1. Der Zonenplan und 1. Der Zonenplan
genehmigt. wird genehmigt. 2001 wird Dezember 2001 14. Dezember Davos vom Gebiet Davos vom 14. Gebiet
Davos Gebiet Davos 1:1'000/10‘000 Gebiet Änderung 1:1'000/10'000 Erschliessungsplan Änderung Generelle Erschliessungsplan Der Generelle 2. Der 2. genehmigt. wird genehmigt. 2001 wird Dezember 2001 14. Dezember vom vom 14.
geeigin geeigBeschluss in diesen Beschluss ersucht, diesen wird ersucht, 3. Der Gemeindevorstand Zillis-Reischen wird 3.
geben. zu geben. bekannt zu öffentlich bekannt Form öffentlich neter Form neter
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4.
Das für Raumplanung Raumplanung (ARP) (ARP) wird wird beauftragt, beauftragt, die die aufgrund Das Amt Amt für aufgrund dieses diesesBeschlusBeschlus-
Kennzeichnungen im ses nötigen Kennzeichnungen im Zonenplan Zonenplan und und Generellen Gestaltungsplan GestaltunQSplan
1:1'000, im Zonenplan Zonenplan und und Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10'000, 1:10'000, im im Generellen Generellen 1:1'000, im
Erschliessungsplan 1:1'000 1:1'000 und und im im Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:10'000, Erschliessungsplan 1:10'000, alle alle
vom 7. August August 1992, 1992, vorzunehmen. vorzunehmen. Die vom 7. Die Gemeinde Gemeinde stellt stellt zu zu diesem diesem Zweck Zweck dem dem
ARP ihr Exemplar Exemplar der der genannten genannten Planungsmittel Planungsmittel zur zurVerfügung. Verfügung. ARP ihr 5.
Soweit Soweit für für die die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcherArt Artnotnot-
wendig sind, sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde wendig Behörde oder oder
Amtsstelle vorbehalten. 6. 7.
erhoben. Kosten erhoben. Es werden keine Kosten
Mitteilung an Mitteilung an— —i
Namens der Regierung Regierung Namens der Der Präsident: Der Präsident:
aa4e0444-$04 Lardi Claudio Claudio Lardi
Der Kanzleidirektor: Der Kanzleidirektor:
m
Dr. Riesen Dr. C. C. Riesen
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération