Teilrevision Materialablagerungszone Avas

Plan d'affectation, réglementation de base · Zillis-Reischen

Document

Numéro
95.2220
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Zillis-Reischen
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
22 août 1995

Carte

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Fichiers

3712_B_TR_Materialablagerungszone_Avas_95.2220.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

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29.AUG.1995 . _ ' - 25111064995-

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A. Die der Gemeinde Z i'l R _e ss ce nbeschlossen beschlossen an Die Stimmberechtigten Stimmberechtigten der Gemeinde Z i'l 1i sI iÄ-s-Rei c hhen an der der.

GemeindeVersammlung vom vom 7. August 1992 Gemeindeversammlung 7. August 1992 die die Totalrevision Totalrevision der derOrtsplanung, welwel'che u.a: u. a: eine eineMaterialablagerungszone Materialablagerungszone„Avasu „Avas“ enthielt, enthielt Ein Ein PlanungsPlanungs-und undMitwirMitwirkungsbericht kungsbericht lag vor. E lagvor. -

Die öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des des Gemeindeversammlungsbeschlusses Die öffentliche Gemeindeversammlunnesctssesgemäss gemäss Art. Art. 37a 37a des des kantonalen kantonalen Raumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes (KRG) (KRG) erfolgte erfolgte am am 14. 14 August August 1992. 1992.

i Es gingen keine Es gingen keine Beschwerden BeSchwerden ein. ein.

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Mit Schreiben vom vom 28. 28. Oktober Oktober 1992 Mit Schreiben 1992ersuchte ersuchteder derGemeindevorstand GemeindeyorstandZillis-Reischen ZiIIis-Reischen

um Genehmigung der der Ortsplanung um Genehmigung im Rahmen Rahmen von von Art. Ortsplanung im Art. 37 37 KRG. „KRG. B.

. Die teilweise im imWald liegende Materialablagerungszone Materialablagerungszonedient Die teilweise Wald liegende dientder derAblagerung Ablagerungvon von

unverschmutztem Aushubmaterial unverschmutztem Aushubmaterial im im Umfange Umfange von von ca. ca. 32’000 32'000 m ms.3 . Aufgrund ausAufgrund der der ausstehenden Rodungsbewilligung und und angesichts angesichts der stehenden Rodungsbewilligung der fehlenden fehlendenFestsetzung. Festsetzung im im RegioRegio— 1' nalen Richtplan wurde wurde die Materialablagerungszone mit nalen Richtplan die Materialablagerungszone mit Regierungsbeschluss Regierungsbeschluss Nr. 1760 vom vom 13. 13. Juli JUIi 1993 1993von vonder derGenehmigung Genehmigungvorläufig vorläufigausgenommen. Nr. 1760 ausgenommen.

In Zwischenzeit wurde Wurde die Materialablagerungsfläche im Im Rahmen In der der Zwischenzeit die Materialablagerungsfläche Rahmen des des RodungsRodungs- i

bewilligungs-Verfahrens auf auf ein ein Ablagerungsvolumen Ablagerungsvolumen von von ca. ca. 17'000 bewilligungs-Verfahrens 17’000 m m33 verkleinert. verkleinert. Mit RegierungsbeschIUSs Nr. 13: Dezember Dezember .1994 wurde würde der der Gemeinde Gemeinde ZilMit Regierungsbeschluss Nr. 31 3134 vom vom 13. ZilIis-Reischen die Bewilligung Bewilligung zur lis-Reischen die zur Rodung Rodung von von 44'750 m m22 Waldareal, Waldareal gestützt gestützt auf auf das das reduzierte Vorhaben erteilt. erteilt. Ebenfalls Ebenfalls wurde reduzierte Vorhaben, Wurde mit mit Regierungsbeschluss Regierungsbeschluss Nr. Nr. 1470 1470vom vom .13. Juni Juni-1995 der der Regionale Regionale Richtplan Richtplan Hinterrhein, Hinterrhein, Phase Phase 1,1, Richtplanvorhaben Richtplanvorhaben ‚ '

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Nr 620 „Deponien „Deponien und und Materialablagerung" Materialablagerung“ mit Nr. 4 4.620 mit dem dem Vorbehalt, Vorbehalt dass dass das das AblageAblagerungsvolumen lediglich 17'000 17’000 m rungsvolumen lediglich m33 betragen betragen dürfe, dürfe genehmigt. genehmigt. '

Der und Generelle Generelle Gestaltungsplan Der Zonenplan Zonenplan und Gestaltungsplan 1:10'000 1:10’000 vom vom 7. 7. August August 1992 1992 enthält enthält weiterhin die ursprünglich ursprünglich von von der Gemeindeversammlung beschlossene weiterhin die der Gemeindeversammlung beschlossene Fläche. Fläche.Es Es kann vorliegend nur nur die die Fläche Fläche im Im Ausmass Ausmass der kann jedoch jedoch vorliegend der im Im Rodungsverfahren Rodungsverfahrenvorgevorge— “ 'sehenen Materialablagerung (Etappen sehenen Materialablagerung 2) und dem im (Etappen 1.1 und und 2) und dem im genehmigten genehmigten Regionalen Regionalen '

RiChtplan Volumen genehmigt genehmigt werden. Richtplah festgesetzten festgesetzten Volumen werden Das DasAmt Amtfür fürRaumplanung Raumplanungist ist daher anzuweisen die die entsprechende entsprechende Abgrenzung daher anzuweisen, AbgrenZung aus aus dem dem Situationsplan Sitüationsplan 1:1'000 1: 1’000 vom (Plan Nr. Nr 94A.022.0-1, 94A 022. 0-1 Ingenieurbüro Ingenieurbüro Hegland Hegland & vom 8. 8. Juni Juni 1994 1994 (Plan & Partner), Partner) Etappen Etappen 11 Und und 22, des des Rodungsgesuches Rodungsgesuchesininden denZonenplan Zonenplanund undGenerellen GenerellenGestaltungsplan Gestaltungsplan ' ‘ ' 1: 10'000 vom vorn 7. 7. August August 1992 1992zu zuübertragen. übertragen 1:10'000

. Der verbleibende Teil Teil der der von von der der Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung am be-'Der verbleibende am 7. 7. August August 1992 1992 be_schIossenen ausserhalb der der bewilligten bewilligten RodungsfläRodungsfläschlossenen Materialablagerungszone (Teil ausserhalb genehmigt. ' nicht genehmigt. wird nicht che) che) wird Den Vorliegend zu zu genehmigenden genehmigenden Unterlagen Unterlagen liegt liegt kein keinGenereller GenerellerGestaltungsplan GestaltungSpIan Den vorliegend im. die Materialablagerungszone Materialablageru‘ngszonebei, bei,obschon obschonein ein im.Sinne Sinnevon von Art. Art. 35 35 KRG KRG betreffend betreffend die solcher nach konstanter konstanter Praxis Praxis für für Materialablagerungen Materialabiagerungenan ansich sichunerlässlich unerlässlichwäre. wäre. solcher nach Gestatder GestalFragen der um Fragen sowie um von Etappierungsfragen Klärung von geht dabei Etappierungsfragen sowie die Klärung um die dabei um ' ' ‚Es geht

Endzus.tandes ' tung tung des des Endkustandes.

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verbindliche- . _ dieverbindliche dassdie Erwartung,dass derErwartung, undininder vermeidenund zuvermeiden Verzögerungenzu Um Um weitere weitere Verzögerungen noch ohnehinnoch desohnehin Rahmendes Im Rahmen Endgestaltung im der Endgestaltung und der Etappierung und der Etappierung . Festlegung der Bau- für BauZustimmungsverfahrens für resp. Zustimmungsverfahrens Baubewilligungsverfahrens resp. durchzuführenden durchzuführenden Baubewilligungsverfahrens Mate— . die.Matebereit, die Regierung bereit, die Regierung ist die erfolgt, ist Bauzonen erfolgt, der Bauzonen ausSerhaIb der und Anlagen ‘ ten ten und Anlagen ausserhalb - rialablagerungszone ausnahmsweise ohne eines Generellen Generellen GestaltungsGestaltungsrialablagerungszone ausnahmsweise ohne Vorliegen Vorliegen eines erteizuerteidiezu dass die betonen dass zu betonen, jedoch zu Stelle jedoch dieser Stelle an dieser ist an Es ist genehmigen. Es planes planes zu zu genehmigen. Iende Baubewilligung der der Zustimmung des Innern Innern und und der der lende Baubewilligung Zustimmung des des Departementes Departementes des Volkswirtschaft (Art. 55 Abs. _Abs. 22 KRG). KRG) Volkswirtschaft bedarf bedarf (Art.

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Gestützt auf n- Gestützt aufl'Art. 37 37 Abs. Abs.3 KRG KRG

beschliesst die Regierung: Regierung: I beschliesst die 1. Die Die wMateriaIabIagerungszone Materialablagerungszone „Avas", Avas“, dargestellt dargestellt im im Zonenplan Zonenplan.und und Generellen Generellen ' Gestaltungsplan 1:10'000 GestaltunQSpIan 1: 10’000 vom vom 7. 7. August August 1992, 1992 'wird im im Sinne Sinneder derErwägungen ErwägungeninIn i reduziertem Umfang (Abgrenzung (Abgrenzung der der Materialablagerungszone reduziertem Umfang Materialablagerungszone gemäss gemäss SituatiSituationsplan 1:1'000 Ä onsplan 1'. 1’000 vom 8. Juni Juni 1994, 1994 Plan Plan Nr. Nr. 94A 022.0-1, 022. 0-1, Ingenieurbüro IngenieurbüroHegland Hegland & Partner Partner, Etappen Ablagerungsvolumen von ' & Etappen 11 und und 2) 2) und und mit mit einem einem Ablagerungsvolumen von 17'000 17'000 m rnEI3 genehmigt. genehmigt. 2. Die Die E'tappierung Etappierung der Gebietes der Materialablagerung Materialablagerung sowie sOwie die die Endgestaltung Endgestaltung'des desGebietes sind'im‘ abschlieSsenden Detailprojekt Detailprbjekt (Bauprojekt) sind im abschliessenden werden im (Bauprojekt)festzulegen festzulegenund, undwerden im . Ba'ubewilligungsverfahren für Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen ausserhalb ausserhalbder BauzonengegeBaubewilligungsverfahren für der Bauzonen prüft. 3. Das Raumplanung wird Das ka‘ntonale kantonale Amt Amt für für Raumplanung wird beauftragt, beauftragt, ‚die die aufgrund aufgrund dieses dieses BeBeGestaltungsGenerellen GestaltungsKennzeichnungen im — schluSses schlusses nötigen nötigen Kennzeichnungen im Zonenplan Zonenplan und und Generellen plan 1: vom 7. 7. August August 1992 1992 vorzunehmen. vorzunehmen. Die Die Gemeinde Gemeinde stellt stellt zu zu diesem diesem plan 1:10'000 vom Zweck dem Amt Raumplanung ihr ihr Exemplar Exemplar des Und Generellen Generellen Zweck dem Amt für für Raumplanung des Zonenplans Zonenplans und Verfügung. zur Verfügung. Gestaltungsplans 1:10'000 vom 1992 zur August 1992 7. August vom 7. 1: 10 I. _. Gestaltungsplans

der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcherArt Artnotnot4. Soweit Soweit für für die die Verwirklichung Verwirklichung der . . wendig sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigenBehörde Behördeoder oder wendig sind, Amtsstelle vorbehalten. wird angewiesen, angewiesen den den vorliegenden 5. _ Der vorliegenden BeDer Gemeindevorstand Gemeindevorstand Zillis-Reischen Zillis-Reischen wird BebekanntzLJeen Form bekanntzugeben. schluss in geeigneter geeigneter Form schluss in

Kosten erhoben. erhoben. Es werden werden keine keine Kosten 6. Es 7. Mitteilung Mitteilung an an

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Namens der Regierung Der Präsident:

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_Der Kanzleidirektor: . Der Kanzleidirektor: an Dr. RIeS Riesen Dr.

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