Baulinien Scalärastrasse
Procédure de plan de quartier · Chur
Document
- Numéro
- 08.GDE840
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Chur
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 15 déc. 2008
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
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Texte
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Stadt Chur
Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 15. Dezember 2008 (SRB 840)
Verlängerung Baulinien Scalärastrasse; Teilgenehmigung In Zusammenhang mit dem Bau der neuen Strassenverbindung Kantenstrasse - Scalärastrasse und den Neubauten der Pädagogischen Hochschule und der Alterssiedlung Kantengut ist vorgesehen, die bestehenden rechtsgültigen Baulinien entlang der Scalärastrasse zu verlängern. Die neuen Baulinien sind auf das Strassenprojekt und die Erweiterungsbauten beidseits der Strasse abgestimmt. Der Baulinienplan vom 12. September 2008 lag ab dem 3. Oktober 2008 während 30 Tagen öffentlich auf. Einsprachen sind keine eingegangen. Während der Auflagefrist stellte das Hochbauamt Graubünden im Brief vom 10. Oktober 2008 das Gesuch, die Baulinie auf der Seite der pädagogischen Hochschule zu sistieren und nicht zu genehmigen. Der Verlauf der Baulinie soll gemeinsam mit dem Kanton in Zusammenhang mit dem Landabtausch „Verlängerung Scalärastrasse" neu festgelegt werden. An der Besprechung vom 7. November 2008 wurde mit dem Hochbauamt Graubünden vereinbart, die neue Baulinie vom Carmennaweg bis zur östlichen Ecke des Untergeschosses des bestehenden Hauptgebäudes in Rechtskraft zu setzen, damit der geplante Erweiterungsbau der pädagogischen Hochschule (Mediothek und Hörsäle) bewilligt werden kann. Die Verlängerung der neuen Baulinie bis zur Grünzone Ruggenbrecher hingegen ist zu sistieren. Nach der Fertigstellung der durchgehenden Scalärastrasse ist die Fortsetzung der Baulinie in Zusammenhang mit dem Landabtausch zwischen Stadt und Kanton neu festzulegen. Beschluss 1.
Die neuen Baulinien Scalärastrasse gemäss dem Baulinienplan vom 12. September 2008 werden teilweise genehmigt.
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2.
Auf der Seite der pädagogischen Hochschule wird die neue Baulinie ab der östlichen Ecke des Untergeschoss des bestehenden Hauptgebäudes bis zur Grünzone Ruggenbrecher sistiert (siehe Baulinienplan).
3.
Nach der Fertigstellung der durchgehenden Scalärastrasse ist die Fortsetzung der Baulinie in Zusammenhang mit dem Landabtausch zwischen Stadt und Kanton neu festzulegen.
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4.
Mitteilung an Departement 3 Tiefbau- und Vermessungsamt Abteilung Verkehrsplanung Hochbauamt Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung
Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident
Christian Boner
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération