Teilrevision Casaccia
Plan d'affectation, réglementation de base · Bregaglia
Document
- Numéro
- 10.564
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Bregaglia
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 14 juin 2010
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
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Texte
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Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
14. Juni 2010
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16.Junl2010
564
II Governo del Cantone dei Grigioni
A. Die Stimmberechtigten der damaligen Gemeinden Stampa und Vlcosoprano (seit dem 1. Januar 2010 Gemeinde Bregaglia) beschlossen an den Gemeindeversammlungen vom 3. Dezember 2009 (Stampa) und 10. Dezember 2009 (Vicosoprano) eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: - Legge edilizia, art. 54bis (Stampa) und art. 26 (Vicosoprano), Revisione parziale Ligazun „Kieswerk Casaccia" - Piano delle zone 1:2'000 Revisione parziale "Kieswerk Casaccia" - Piano generale delle strutture e di urbanizzazione 1:2'000 Revisione parziale "Kieswerk Casaccia" Neben diesen Planungsmitteln reichten die Gemeinden Stampa und Vicosoprano den Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 3./10. Dezember 2009 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) sowie den Bericht "Gewässerraum und Revitalisierung Orlegna beim Kieswerk Casaccia"; Hunziker, Zam und Partner, Domat/Ems, vom September 2009 ein. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 14. September 2008 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 3. und 10. Dezember 2009 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 17. Dezember 2009. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 31. Dezember 2009 ersuchte der Gemeindevorstand Vicosoprano - auch in Namen des Gemeindevorstandes Stampa ·- um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
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B. Gegenstand der Revisionsvorlage
Gegenstand der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Bregaglia bildet die Aktualisierung der projektbezogenen Nutzungsplanung betreffend das Kieswerkareal Casaccia AG im Gebiet Ligazun am Fluss Orlegna. Die rechtskräftige Nutzungsplanung aus dem Jahre 2001/2002 wurde im Wesentlichen an neue leistungsfähigere Produktionsansprüche (Konzentration und Ausbau der Kiesverarbeitungsanlagen beim Verzicht auf mengenrelevanten Abbau) und gleichzeitig an die Ansprüche des Gewässerraums (Umgestaltung der beanspruchten Fläche und Renaturierung) angepasst.
C. Übereinstimmung mit der Richtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan übereinstimmt. Massgebend für die vorliegende Revision sind der Piano direttore regionale .Estrazione di ghiaia e sabbia (oggetto no. 12.601 )" und "Discariche per materiali inerti e depositi di materiale (oggetto no. 12.602)" aus dem Jahre 2000 (RB Nr. 1235 vom 11. Juli 2000) sowie der mit Entscheid der Regionalversammlung vom 18. Dezember 2009 aktualisierte und neu beschlossene Piano direttore regionale .Estrazione ed utilizzazione/deposito di materiali e gestione dei rifiuti (oggetto 12.601/602)". Die Genehmigung der Richtplanaktualisierung erfolgt in einem separaten Regierungsbeschluss. Neu wurden bezüglich dem Kieswerk Casaccia eine Nutzungsbeschränkung auf Kies- und Sandverarbeitung, ein reduzierter Abbau von Spezialkies im Umfang von 1'500 m3/a sowie die Renaturierung des Flussraumes als Richtplanfestsetzungen im Sinne von Art. 5 RPV beschlossen. Richtplan, Nutzungsplan und Baugesuch bezüglich dem Kieswerk Casaccia wurden projektorientiert sowie partnerschaftlich erarbeitet. Sowohl inhaltlich wie auch formell stimmen daher die Richtplan- mit der
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Nutzungsplanvorlage voll überein. Es kann somit festgestellt werden, dass die vorliegende Nutzungsplanung richtplankonform ist.
D. Legge edilizia (art. 54bls Stampa und art. 26 Vicosoprano Revlsione parziale Ligazun „Kieswerk Casaccla")
Die am 3. und 10. Dezember 2009 beschlossenen und gleichlautenden Teilrevisionen der Baugesetze (art. 54bls Stampa und art. 26 Vicosoprano) geben zu keinen Bemerkungen Anlass und können genehmigt werden.
E. Piano delle zone 1 :2'000 Revisione parziale "Kieswerk Casaccla"
Zurzeit wird das Kieswerk durch einen losen Steinwurf gegenüber der Orlegna geschützt. Gemäss Bericht .Gewässerraum und Revitalisierung Orlegna beim Kieswerk Casaccia" soll dieser zu einem Erosionsschutz im Sinne eines "überdeckten Uferschutzes" umgestaltet werden. Die mit dem Piano delle zone 1:2'000 Revisione parziale "Kieswerk Casaccia" beschlossene Gefahrenzone 1 entspricht der Krone des vorgesehenen Uferschutzes, d.h. einem projektierten, zukünftigen Zustand. Die Gefahrenzonenkommission 3 behält sich vor, nach erfolgter Bewilligung, Realisierung und Abnahme des vorgesehenen Uferschutzes nötigenfalls die Gefahrenzonenkarte den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. In diesem Sinne ist die beschlossene Gefahrenzone 1 mit dem Vorbehalt der Anpassung an den tatsächlich realisierten Uferschutz zu genehmigen. Der Piano delle zone 1:2'000 Revisione parziale "Kieswerk Casaccia" kann mit dieser Bemerkung genehmigt werden.
F. Piano generale delle strutture e dl urbanizzazione 1 :2'000 Revisione parziale "Kieswerk Casaccia"
Dieser Plan kann genehmigt werden.
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G. Folgeverfahren 1. Wald Die im Piano generale delle strutture e di urbanizzazione 1:2'000 Revisione parziale "Kieswerk Casaccia" ausgeschiedene Area di rivitalizzazione befindet sich zum Teil im Wald. Die Gemeinde wird daher ersucht, die Revitalisierungsarbeiten im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für Bauten ausserhalb der Bauzone (BAB} forstrechtlich zu regeln.
2. Fischerei Die im Piano generale delle strutture e di urbanizzazione 1:2'000 Revisione parziale "Kieswerk Casaccia" ausgeschiedene Area di rivitalizzazione befindet sich zum grössten Teil im Gewässerraum und tangiert somit fischereirechtliche Interessen. Die Gemeinde wird daher ersucht, die Revitalisierungsarbeiten so planen zu lassen, dass die zurzeit eingeschränkte Zugänglichkeit zur Fischwanderung wieder hergestellt wird. Die im Piano generale delle strutture e di urbanizzazione 1:2'000 Revisione parziale "Kieswerk Casaccia" ausgeschiedene Area di estrazione sabbia befindet sich ebenfalls im Gewässerraum und tangiert somit fischereirechtliche Interessen. Die Gemeinde wird daher ersucht, allfällige Bauwerke zur Sandgewinnung so planen zu lassen, dass die freie Fischwanderung nicht beeinträchtigt wird und der Abbau im Trockenen erfolgt.
3. Energieübertragung Die im Piano generale delle strutture e di urbanizzazione 1:2'000 Revisione parziale "Kieswerk Casaccia" ausgeschiedene Area di rivitalizzazione wird durch eine Hochspannungsleitung überquert. Die Gemeinde wird daher ersucht, die Revitalisierungsarbeiten so planen zu lassen, dass die Linie, der Unterhalt und allfällige Erneuerungen oder Erweiterungen nicht beeinträchtigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
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beschliesst die Regierung:
1. Die am 3. und 10. Dezember 2009 verabschiedeten Teilrevisionen der Legge edilizla (art. 54bls Stampa und art. 26 Vlcosoprano Revislone parziale Llgazun „Kieswerk Casaccia") werden genehmigt.
2.
Der Piano delle zone 1:2'000 Revlsione parzlale "Kieswerk Casaccia" vom 3. und 10. Dezember 2009 wird im Sinne der Erwägungen mit folgendem Vorbehalt genehmigt: - Die Gefahrenzone 1 wird mit dem Vorbehalt einer Anpassung an den tatsächlich realisierten Uferschutz genehmigt.
3.
Der Plano generale delle strutture e dl urbanlzzazione 1:2'000 Revisione parziale "Kieswerk Casaccia" vom 3. und 10. Dezember 2009 wird genehmigt.
4.
Der Gemeindevorstand Bregaglia sorgt dafür, dass bei der Ausarbeitung der Bauprojekte für das BAB-Verfahren folgende Vorgaben erfüllt werden: - Für die Revitalisierungsarbeiten im Wald ist ein Rodungsgesuch einzureichen. - Die Revitalisierungsarbeiten sind so zu planen, dass die freie Zugänglichkeit zur Fischwanderung wieder hergestellt wird. - Bauwerke zur Sandgewinnung sind so zu planen, dass die freie Fischwanderung nicht beeinträchtigt wird und der Abbau im Trockenen erfolgen kann.
5.
Der Gemeindevorstand Bregaglia wird ersucht, diesen Beschluss In geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
6.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
7.
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen.
8.
Der Gemeindevorstand Bregaglia sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.
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9. Für-das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 10. Mitteilung an:
Der Präsident:
Claudia Lardi
Namens der Regierung
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération