Teilrevision Parzelle 2117

Plan d'affectation, réglementation de base · Surses

Document

Numéro
12.DEP16
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Surses
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
10 août 2012

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Surses avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell'economia pubblica e socialitä dei Grigioni ARE 16/12

7000 Chur, Reichsgasse 35

Tel. 081 257 23 14

Fax 081 257 21 71

DEPARTEMENTSVERFÜGUNG

Der Vorstand der Gemeinde Tinizong-Rona beschloss an seiner Sitzung vom 14. November 2011 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonenplan 1:500 Parz. 2138 umfasst. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 22. September 2011 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 14. November 2011 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am 17. November 2011. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 23. Januar 2012 ersuchte der Gemeindevorstand Tinizong-Rona das Departement für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

Zonenplan 1:500 Parz. 2138

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Inhalt der zur Genehmigung eingereichten Vorlage bildet eine geringfügige Erweiterung der rechtskräftigen Gewerbezone auf der Parzelle Nr. 2138 um rund 151 m 2 67 m2 gegen Norden. Die zwei zusätzlichen Teilflächen die- gegenWestenbzw.um nen im Wesentlichen einer verbesserten und sichereren Manövrierbarkeit innerhalb der Gewerbezone.

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Gemäss Art. 48 Abs. 3 KRG können Planänderungen von untergeordneter Bedeutung vom Gemeindevorstand beschlossen werden, sofern bei der Mitwirkungsauflage keine Einwendungen eingegangen sind. In der Praxis zeigten sich bei der Anwendung der genannten Norm oft Unsicherheiten, denn der unbestimmte Begriff „untergeordnet" erfordert eine Auslegung. Die Gemeinde Tinizong-Rona wird darauf hingewiesen, dass eine Arbeitsgruppe unter der Federführung der Bündner Vereinigung für Raumentwicklung (BVR) am 8. Februar 2012 einen Schlussbericht samt Merkblatt verabschiedet hat (vgl. entsprechendes Dokument auf der Homepage der BVR). Danach kann das vereinfachte Verfahren in der Regel nur bei Zonenveränderungen von weniger als 200 m2 angewendet werden. Im vorliegenden Fall erfolgte der Beschluss vor Erlass der erwähnten Wegleitung und die betroffene Gesamtfläche ist nur um wenige Quadratmeter grösser als der an sich zu beachtende Wert. Einer Genehmigung steht folglich nichts entgegen. Der Zonenplan 1:500 Parz. 2138 vom 14. November 2011 gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales:

1. Der Zonenplan 1:500 Parz. 2138 vom 14. November 2011 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2.

Der Gemeindevorstand Tinizong-Rona wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3. Der Gemeindevorstand Tinizong-Rona sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des Amtes für Raunnentwicklung.

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Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an:

Chur, 10. August 2012 mitgeteilt:

DEPARTEMENT FÜR VOLKS-

2012

WIRTSCHAFT UND SOZIALES Der Vorsteher:

Hansjörg Trachsel, Regierungsrat