Quartierplan Chappali - Änderung 1980
Procédure de plan de quartier · Schmitten (GR)
Document
- Numéro
- 80.GDEf2
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Schmitten (GR)
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 4 juil. 1980
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3514_B_QP_Chappali_fehlt.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
3514_B_QP_Chappali_fehlt.pdf
Kanton Graubünden Gemeinde Schmitten
Quartierplan Chappali Beschluss
Beschluss des Gemeindevorstandes vom 04.07.1980 (Art. 19 KRVO)
Hinweis: Dies ist ein Dokument, welches im Rahmen des ÖREB-Katasters Graubünden als Platzhalter eingesetzt wird. Auskünfte zum Beschluss und dessen Inhalt erteilt die Gemeinde.
3514_V_QP_Chappali_Eigentumsaenderung.pdf
51
Eigentumsänderung infolge Baulandumlegung "Chappali" Schmitten
I. Die nachbezeichneten Grundeigentümer haben bezüglich ihrer Grund— stücke im Gebiet Chappali einen Quartierplan mit Baulandumlegung
beschlossen und bringen Folgende Grundstücke ein:
Parzelle
Eigentümer
2 — 1 2 — 4 2 — 5 2 — 6 2 — 7 2 — 8
Neu erhalten sie nachbeschriebene Liegenschaften gemäss bei— liegendem, einen wichtigen Bestandteil dieser Vereinbarung
Afficher tout le texte
bildenden Baulandumlegungsplan: Tiäne. äske— Sch“LL°&“L QJI’PG*&-fflße Eigentümer
Fläche
2 —
1
nicht ausgemessen
2 —
4
nicht ausgemessen
2 —
5
ca. 1'805 m2«
2 —
6
ca.
2 -
7
ca. 2'495 m2!
2 —
8
nicht ausgemessen
850 m21
2 — 154
Strasse Miteigentümer
ca. 1'298 m2-
2 — 155
Strasse
ca.
107 m2’
2 — 156
ca.
475 m2 /
2 — 157
ca. 1'810 m2 ’
2 — 158
ca. 3'538 m2 /
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-1, Sep. 1980 k
51
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Parzelle
II.
Gemäss Art. 4 Absatz 3 ist die Quartierstrasse Parzelle 2—154 i n
das Miteigentum der einzelnen Grundeigentümer zu übertragen. Es
Werden hiermit folgende Zuteilungen vorgenommen, welche mit den
berechtigten Grundstücke]subjektiv—dinglich zu verbinden sind:
2 —
5
:
3/15 Miteigentumsanteile an P. 2—154
2 —
6
:
1/15 Miteigentumsanteil
2 —
7
:
3/15 Miteigentumsanteile an P. 2—154
2 — 156
:
1/15 Miteigentumsanteil
2 - 157
:
3/15 Miteigentumsanteile an P. 2-154
2 — 158
=
4/15 Miteigentumsanteile an P. 2-154
an
an
P. 2—154 P. 2—154
Mit der subjektiv-dinglichen Verbindung dieser Miteigentumsanteile wird das gesetzliche Vorkaufsrecht der Miteigentümer automatisch auf-
gehoben.
Die Miteigentümer erklären sich hiermit einverstanden, nach der defi— nitiven Ueberbauung des Quartieres Chappali eine allfällige Anpassung
dieser Miteigentumsanteile an die tatsächlichen Gegebenheiten und Ueberbauungen vorzunehmen.
III. Gleichzeitig sind folgende Dienstbarkeiten neu im Liegenschafts— und
Servitutenregister der Gemeinde Schmitten einzutragen:
l. Recht auf Parkplätze
Gemäss Quartierplan steht nachbezeichneten Grundstücken ein
Parkplatz
, welcher im beiligenden Baulandumlegungsplan ent—
sprechend numeriert und eingezeichnet ist, zur freien und un—
beschränkten Benützung zu:
Platz Nr. l7
zG Parzelle 2—157 für das Ueberbauungs— grundstück l7
Platz Nr. 24
zG Parzelle 2—156
Platz Nr. 22,20 18 zG Parzelle 2—5 für die Ueberbauungsgrund—
stücke 22, 20, 18
Platz Nr. lÜ
zG Parzelle 2—7 für das Ueberbauungsgrund— stück 10
Diese Dienstbarkeit ist im Liegenschafts- und Servitutenregister der
Gemeinde Schmitten auf den Grundstücken 2-5, 2-7, 2—156 und 2-157
als Recht und auf Parzelle 2—154 als Last einzutragen.
Die im Plan karriert eingezeichneten Parkplätze gelten gemäss
Quartierplan Art. 5 als Besucherparkplätze. Die mit Pl und P2 bezeichneten Bodenteilflächen können im gegen— seitigen Einverständnis der Miteigentümer von Parzelle 2—154 für allgemeine Anlagen benützt Werden.
2. Fuss— und FahrWegrecht für landwirtschaftliche Bedürfnisse
a) Dem jeWeiligen Eigentümer der Parzelle 2—l steht ein Fuss—
und Fahrwegrecht für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung
seines Grundstücke über die Liegenschaft 2—156 zu.
b) Dem jeweiligen Eigentümer der Parzelle 2—4 steht ein Fuss—
und Fahrwegrecht für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung
seines Grundstückes über die Liegenschaft 2—5 zu.
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c) Dem jeweiligen Eigentümer der Parzelle 2—8 steht ein Fuss— FahrWegrecht für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung seines Grundstückes über die Liegenschaft 2—158 zu.
IV.
Gleichzeitig ist der vom
5. Juni 1979
bis
5. JUli 1979
öffentlich aufgelegene und am 21. Februar 1980 vom Gemeindevorstand
Schmitten genehmigte Quartierplan auf den im Absatz I. erwähnten Neu—
zuteilungsgrundstücken anzumerken. Es sind weiter keine Dienstbar—
945“
keiten im Liegenschafts- und Servitutenregister Schmitten einzutragen.
C.)tm
Sämtliche Einsprachen wurden erledigt.
Grundbuchanmeldung Das Grundbuchamt Tiefencastel wird hiermit beauftragt und ermächtigt, die notwendigen Eigentumsänderungen aus der Baulandumlegung, die neu
begründeten Dienstbarkeiten im L & S Register Schmitten einzutragen,
sowie die Quartierplanbestimmungen anzumerken.
Tiefencastel, den
1. September 1980
Die Grundeigentümery)j
Für die G
e’PäeHSChmitten:
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Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération