Teilrevision Ritaglio

Plan d'affectation, réglementation de base · Grono

Document

Numéro
09.923
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Grono
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
22 sept. 2009

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Grono avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

3832_B_TR_Ritaglio_09.923_de.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

«

M" ~IN6t6ANGEN 2 2. arz 2011

Informationskopie ohne Gewährleistung (ARf1-~Rl..>>

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

II Governo del Cantone dei Grigioni AMTSREGiSlTrn.·, .,· ,:, AMT FÜR RAUMENTWiCl<LUNG

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Afficher tout le texte

Protokoll Nr.

22. September 2009

23. September 2009

923

Amtsregistratur

A.

Amt für Raumentwicklung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Grono beschlossen an der Urnenabstimmung vom 17. Mai 2009 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: -

Legge edilizia (art. 3.2 cpv. 4 lit. f)

-

Piano delle zone con Piano generale delle strutture 1: 1'000 Ritaglio

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Grono einen Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 17. Mai 2009 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) ein. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 13. März 2009 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Abstimmungsbeschlusses vom 17. Mai 2009 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 22. Mai 2009. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 20. August 2009 ersuchte der Gemeindevorstand Grono um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

B. Gegenstand der Revisionsvorlage

Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Grono bildet eine Bereinigung und Präzisierung der Planung im Bereich der Zona di cura (Gebiet Scima Gron). Innerhalb der rechtskräftigen Zona di cura in Scima Gron

«

Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 2

betreibt die Stiftung Opera Mater Christi ein Alters- und Pflegeheim. Zwecks Gesamtsanierung und Erweiterung wurde ein Architekturwettbewerb veranstaltet. Die vorliegende Revision bezweckt die Nutzung des Areals zu optimieren und legt dafür die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs und dessen Umsetzung im Baubewilligungsverfahren fest. Konkret wird die Bauzone unwesentlich verkleinert, und es wird das höchstmögliche Mass der Nutzung ermöglicht.

C. Baugesetz

Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass im neuen KRG und in der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO), beides in Kraft seit dem 1. November 2005, einzelne Bereiche (z.B. Verfahren, Instrumente, Baubewilligungspflicht, gewisse Bauvorschriften [z.B. Bauästhetik, Grenz- und Gebäudeabstand etc.]) abschliessend auf kantonaler Ebene geregelt sind. Die Gemeinde Grono muss für die Abwicklung der Verfahren sowie für die Beurteilung von Baugesuchen neben dem kommunalen Baugesetz (BauG) vermehrt auch das KRG und die KRVO heranziehen. Diverse Bestimmungen des Baugesetzes sind durch die neuen kantonalen Raumplanungserlasse „verdrängt". Es wird der Gemeinde Grono empfohlen, ihr Baugesetz im Interesse der Transparenz an das neue KRG und die neue KRVO anzupassen. Mit Beschluss Nr. 593 vom 23. Mai 2006 hat die Regierung im Übrigen den Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beschlossen. Die Umsetzung der IVHB soll über eine Anpassung der kommunalen Baugesetze erfolgen. Mit einer Revision der KRVO werden die Gemeinden zu gegebener Zeit beauftragt, ihre kommunalen Baugesetze an die IVHB anzupassen. Die Gemeinde Grono wird daher ihr BauG nicht nur an das KRG, sondern gleichzeitig auch an die IVHB anpassen müssen.

«

lnformatio.nskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

3

Im Übrigen gibt die am 17. Mai 2009 beschlossene Teilrevision des Legge edilizia (art. 3.2 cpv. 4 lit. f) zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; sie .kann genehmigt werden.

\

E. Piano delle zone con Piano generale tielle strutture 1 :1 '000 RJta{illo

'

Der Piano delle zone con Piano generale delle strutture 1:1'000 Ritaglio vom 17. Mai

2009 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt y,,~r'9,ifl> Gestützt auf Art. 49 KRG

. ~~cbli~~t die Regierung: .

1.

~-:~·~:s~:;i~'?'ic:i:'li>'~~~-; ,;,,: : l

...

,, -- ,. '·. lliillla,oit,.,

Die am 17. Mai 2009 beschlossene Teilrevision der Legge ediiizia (hrt. 3.2 cpv. 4 lit. f) wird im Sinne der Erwägunge_n genehmigt. · ;

2.

Der Piano delle zone con Piano generale delle strutture 1:1''()00 Ritaglio vom 17. Mai 2009 wircfgenehmigt.

3.

Der 'Gemeindevorstahd,;;-.r.:~"'~red Beschluss in ,geeigneter : ~ ~ % . ersucht, diesen . . Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbe~ffi'ttflj~

4.

. Soweit für die Verwirklichung der Planung BewiUigungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

5.

Der Gemeindevorstand Grono sorgt für die Nachfühn.ing der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.

6.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Koste'l'lerhoben.

« Informationskopie ohne Gewährlelstung (ARE-GR) » 4

7.

Mitteilung an:

Der Präsident:

Namens der Regierung

H. Trachsel.

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen .

~-- -~ ,.·.,....

.:...~-·

. "