Quartierplan Plessurgüter Aufteilung Ost West
Procédure de plan de quartier · Chur
Document
- Numéro
- 16.GDE475
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Chur
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 24 juin 2016
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3901_B_QP_Plessurgüter_SRB_Ä1.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
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Stadt Chur
Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 21. Juni 2016
mitgeteilt am
2'4. Juni 2016
SRB.2016.4 75 Änderung Quartierplan Plessurgüter; Genehmigung Der aus heterogenen Teilgebieten bestehende Quartierplan Plessurgüter wird entsprechend der Überbauungsstruktur in einzelne Gebiete aufgeteilt. Der Quartierplan erstreckt sich über das Baugebiet zwischen der Austrasse, dem Myrthenweg, Föhrenweg und Barblanstrasse, der Giacomettistrasse, der Signinastrasse und des Enzianwegs. Der im Jahr 1960 genehmigte Quartierplan regelt die Überbauung eines langgestreckten, gegliederten Gebiets mit einer Gesamtfläche von rund 70'000 m2. Zweck der Quartierplanänderung ist die Aufteilung des Quartierplangebiets in einen Teil West und einen Teil Ost sowie die Aufhebung des mittleren Teils mit der Schulanlage Barblan und der Parzelle Nr. 5032. In den Teilgebieten West und Ost hält der Quartierplan jeweils eine höhere Ausnützungsziffer (AZ) fest als der rechtsgültige Zonenplan. Für diese Teilgebiete bleibt der rechtsgültige Quartierplan bestehen und die Teilgebiete können unabhängig voneinander weiterentwickelt werden. Die Schulanlage Barblan war im Quartierplan bereits vorgesehen und ist gemäss dem rechtsgültigen Zonenplan in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Parzelle Nr. 5032 hat gemäss Zonenplan (Wohnzone W4) eine höhere AZ als gemäss dem Quartierplan und steht räumlich nicht in direktem Zusammenhang zu den Teilgebieten West bzw. Ost. Die Baukommission hat sich an lässlich der Sitzung vom 6. April 2016 mit dem Quartierplan befasst und stellt dem Stadtrat einstimmig den Antrag, die Quartierplanänderung zu genehmigen. Beschluss 1.
Die Änderung des Quartierplans Plessurgüter wird genehmigt und der Quartierplan wird gemäss dem Plan .Ouartierplan Plessurgüter, Änderung - Unterteilung Quartierplangebiet und Teilaufhebung" in die einzelnen Quartierplangebiete Ost und West aufgeteilt. Im mittleren Bereich wird der Quartierplan aufgehoben.
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2.
Die Quartierplanänderung ist im Grundbuch auf den im Quartierplanperimeter liegenden Parzellen anzumerken. Der Vorsteher des Departements 3 wird hiermit beauftragt und bevollmächtigt, die Anmerkung im Grundbuch der Stadt Chur anzumelden.
3.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten .
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108523/631.20.40
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4.
Mitteilung an Beteiligte im Quartierplangebiet (Einschreiben) Departement 3 (DEP3S) Hochbaudienste (HBDA) Stadtentwicklung (SENTA) Bausekretariat (BSKA) Rechtskonsulent (REKOl) Finanzkontrolle (FIKOA) Finanzen und Steuern (FISTS)
Namens des Stadtrates
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération