Teilrevision Schloss Tarasp
Plan d'affectation, réglementation de base · Scuol
Document
- Numéro
- 18.107
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Scuol
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 20 févr. 2018
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Scuol avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
3745_B_TR_Schloss_Tarasp_18.107.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
« Informationskopie ohne Gewährleistung
Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
K,o,rspF.372ASTRA11.7 Füg RAIßeEbir II Governo del Cantone dei Grigioni
or Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
20. Februar 2018
Afficher tout le texte
21. Februar 2018
107
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Scuol beschlossen am 26. März 2017 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden eine Teilrevision des Baugesetzes Tarasp (Art. 27, 29 und 31) sowie ein Zonenplan, Genereller Gestaltungsplan, Genereller Erschliessungsplan 1:2000 „Schloss Tarasp" verabschiedet. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 9. Juni 2017 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 30. Mai 2016 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe der Umenabstimmung vom 26. März 2017 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 12. April 2017. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 14. Juni 2017 ersuchte der Gemeindevorstand Scuol um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
B. Gegenstand der Revisionsvorlage Das Schloss Tarasp soll künftig als kulturelles Begegnungs- und Ausstellungszentrum für bildende Kunst und Musik genutzt werden. Zugleich soll es aber auch als kulturhistorische Stätte für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Die Gemeinde Scuol, die „Fundaziun CHASTA DA TARASP" sowie der Eigentümer des Schlosses Tarasp haben zu diesem Zweck eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach unter anderem die Gemeinde Scuol die „Fundaziun CHASTe DA TARASP" bis Ende 2030
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 2
mit Betriebsbeiträgen unterstützt. Im Gegenzug wird die Offenhaltung der Anlage für das Publikum garantiert. Zusätzlich ist zu Gunsten der Politischen Gemeinde Scuol an der Schlossliegenschaft ein preislich limitiertes Vorkaufsrecht eingeräumt worden. Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Scuol bildet die entsprechende Ergänzung der Ortsplanung im Bereich der Schlossanlage unter Berücksichtigung der erwähnten Schutz- und Nutzungsanliegen.
C. Teilrevision Baugesetz Tarasp
Art. 31 Abs. 3 BauG sieht vor, dass das Aufstellen von einzelnen Kunstinstallationen und Skulpturen sowie die Erstellung der dafür notwendigen Bauten und Anlagen innerhalb der „Umgebungszone Schloss" gestattet sind. Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass im Waldgebiet das Waldrecht zu beachten ist, was zu gewissen Einschränkungen führen kann.
D. Zonenplan, Genereller Gestaltungsplan, Genereller Erschliessungsplan 1:2000 „Schloss Tarasp" 1.
Korrektur formeller Mängel
Gemäss Art. 49 Abs. 3 KRG kann die Regierung im Genehmigungsverfahren nach Anhörung Betroffener und im Einverständnis mit dem Gemeindevorstand formelle Mängel in den Erlassen der Grundordnung (Baugesetz und Pläne) beheben. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens musste in der Legende zum Zonenplan, Genereller Gestaltungsplan, Genereller Erschliessungsplan 1:2000 „Schloss Tarasp" ein formeller Mangel festgestellt werden, welcher einer Korrektur im dargelegten Sinne zugänglich ist. Mit Schreiben vom 1. Februar 2018 wurde der Gemeindevorstand Scuol vom ARE darüber informiert. Die Gemeinde stimmte mit Schreiben vom 2. Februar 2018 der Behebung des formellen Mangels zu (Geschützte Kulturobjekte,
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
Verweis auf Art. 44 BauG statt auf Art. 45 BauG). Das ARE wird beauftragt, die Korrektur des formellen Mangels vorzunehmen. 2. Festsetzungen im Zonenplan und im Generellen Gestaltungsplan 2.1 Allgemeines
Im Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan werden u.a. fünf Standorte für Kunstobjekte und Bauten für die Kunst festgesetzt. Zwei dieser Objekte (Nr. 3 und 4) liegen innerhalb der Parkierungszone, zwei weitere in der Landwirtschaftszone (Nr. 1 und 2) und das fünfte Objekt (Nr. 5) im See „Lai da Tarasp". Alle Objekte befinden sich zudem innerhalb der überlagernden „Umgebungszone Schloss". Wie bereits erwähnt, soll die Schlossanlage unter der operativen Führung der im November 2010 gegründeten „Fundaziun CHASTE DA TARASP" als kulturelles Begegnungs- und Ausstellungszentrum insbesondere für bildende Kunst und Musik genutzt werden. Interessierten Schlossbesuchem soll die Schlossanlage als kulturhistorische Stätte weiterhin zugänglich bleiben. Die Erstellung von Kunstwerken ist somit grundsätzlich mit dem vereinbarten Nutzungszweck der Schlossanlage Tarasp vereinbar. Grössere Kunstobjekte werden im GGP festgesetzt. Damit kommt die Gemeinde Scuol der in Art. 31 Abs. 2 des BauG der früheren Gemeinde Tarasp vom 24. Mai 2011 festgehaltenen Anforderung nach, wonach innerhalb der „Umgebungszone Schloss" ausschliesslich Bauten und Anlagen zulässig sind, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Schlosses stehen und im Generellen Gestaltungsplan oder im Generellen Erschliessungsplan festgelegt sind. Zu den Kunstobjekten Nr. 2 (Horse stable) und Nr. 5 (Moon) drängen sich folgende Bemerkungen auf: 2.2 Kunstobjekten Nr. 2 (Horse stable)
Der geplante Standort des Kunstobjekts Nr. 2 („Horse stable") befindet sich innerhalb der von der „Umgebungszone Schloss" überlagerten Landwirtschaftszone. Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass neue Pferdeunterstände für Hobbybetriebe nicht bewilligt werden können. Der geplante „Horse stable" ist jedoch nicht ein herkömmlicher Pferdeunterstand, sondern vielmehr ein Kunstobjekt eines international anerkannten Künstlers. Dieses
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
Kunstwerk wird auch ohne Nutzung als Pferdeunterstand resp. nach deren Aufgabe grosse Beachtung finden und Teil der Kunstinstallation bilden. Die Festlegung kann vor diesem Hintergrund genehmigt werden. 2.3 Kunstobjekten Nr. 5 (Moon)
Das Schloss Tarasp sowie der Schlosshügel sind gemäss kantonalem Natur- und Landschaftsschutzinventar Teil der Landschaft L-1223 von regionaler Bedeutung. Von den fünf Kunstobjekten, die im Generellen Gestaltungsplan festgesetzt werden, gibt aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes lediglich das Objekt Nr. 5 „Moon (Skulptur)" zu Bemerkungen Anlass. Der Künstler Not Vital beabsichtigt, auf dem See „Lai da Tarasp" ein schwimmendes Kunstobjekt namens „Moon" permanent aufzustellen. Es handelt sich um eine „Mondkugel" aus Chromstahl mit einem Durchmesser von ca. 3,20 m, welche mit einem Schwerkörper an einem Seil im See verankert werden soll. Das Kunstobjekt wurde bereits installiert und liegt innerhalb des Amphibienlaichgebiets AM-106 von nationaler Bedeutung. Gemäss Beurteilung des Amts für Natur und Umwelt (ANU) ist die Anlage aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes unproblematisch. Die Gemeinde Scuol wurde bereits im Vorprüfungsbericht des ARE darauf hingewiesen, dass die Gewässerräume in der Nutzungsplanung festzulegen sind. Zu diesen Gewässerräumen ist auch der Wasserkörper des „Lai da Tarasp" zu rechnen. Für die Installation „Moon" besteht zweifelsfrei ein grosses öffentliches Interesse. Weil es sich beim Kunstobjekt um eine schwimmende Kugel mit einem vertretbaren Durchmesser handelt, ist sie nach der Beurteilung der Regierung im Sinne einer extensiven Nutzung auch als permanente Kunstbaute bewilligungsfähig. Demgegenüber könnten grosse und fest installierte Kunstwerke nur befristet bewilligt werden (z.B. Monolith im Murtensee, Hafenkran in Zürich etc.). 3. Empfehlung für weitere Planung
Aus denkmalpflegerischer Sicht wird der Gemeinde empfohlen, den Eiskeller und den Benzinkeller als erhaltenswerte Bauten und Anlagen im Generellen Gestaltungsplan festzusetzen. Der Benzinkeller ist als Zeuge der Automobilisierung im Kanton Graubünden sowie aufgrund seiner Konstruktionsart von besonderer Bedeutung (vgl. Arealinventar „Parkanlage Schlosshügel Tarasp" vom 9. Januar 2017, Dr. phil.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
Leza Dosch). Der Eiskeller ist typologisch wichtig als Zeuge für „Erfindungen" zur Lagerung von Eis in der warmen Jahreszeit oder zur Kühlung von Lebensmitteln. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1. Die am 26. März 2017 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 27, 29 und 31) wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Der Zonenplan, Generelle Gestaltungsplan, Generelle Erschliessungsplan 1:2000 „Schloss Tarasp" vom 26. März 2017 wird im Sinne der Erwägungen mit folgender direkten Korrektur (Korrektur gemäss Art. 49 Abs. 3 KRG im Einvernehmen mit der Gemeinde) und mit folgender Empfehlung genehmigt: a) Der Verweis bei „Geschützte Kulturobjekte" wird in Art. 45 BauG korrigiert. b) Der Gemeinde wird empfohlen, den Eiskeller und den Benzinkeller als „erhaltenswerte Baute und Anlage" im Generellen Gestaltungsplan festzusetzen. 3. Der Gemeindevorstand Scuol wird ersucht, den vorliegenden Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 5. Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den graphischen Auszügen vorzunehmen. 6. Der Gemeindevorstand Scuol sorgt für die Nachführung der Nutzungsplandaten nach den Vorgaben des Amts für Raumentwicklung.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 6
• 7. Mitteilung an:
Der Präsident:
Namens der Regierung
Dr. Mario Cavigelli
Der Kanzleidirektor:
Daniel Spadin
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération