Quartierplan Rheinwiese 3. Änderung
Procédure de plan de quartier · Chur
Document
- Numéro
- 04.GDEf1
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Chur
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 8 nov. 2004
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3901_B_QP_Rheinwiese_SRB_Ä3.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 8. November 2004 (SRB 7 47) lh-~ !
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Quartierplan Rheinau, Teilgebiet Rheinwiese; Genehmigung?2~~Quart1.e_r9hfn~=:1 änderung
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Der Quartierplan Rheinwiese ist Bestandteil der Quartierplanung Rheinau aus dem Jahre 1967. Im Rahmen einer Gesamtsanierung von vier Wohnblocks der Helvetia Patria ist eine Änderung im Teilgebiet Rheinwiese vorgesehen. )
Die Änderung beinhaltet einen viergeschossigen Neubau, Attikas auf zwei bestehenden Gebäuden und die Erweiterung des Parkhauses mit gleichzeitiger Reduktion der oberirdischen Parkplätze. Der Quartierplan Rheinwiese ist während 30 Tagen ab dem 10. September 2004 öffentlich aufgelegen. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Die Wohnbaugenossenschaft der Stadt Chur (WSC) befürchtete Nachteile für ihr Gebäude auf Grundstück Nr. 5490. In der Folge sind durch die Gesuchsteller Schattendiagramme erstellt worden, welche darlegen, dass die zusätzliche Beschattung infolge der Attikas geringfügig ist. Die Baukommission hat sich an zwei Sitzungen mit dem Quartierplan befasst und beantragt Genehmigung. Beschluss
)· .
1.
Die 2. Änderung im Teilgebiet Rheinwiese, Grundstück Nr. 5060, wird genehmigt.
2.
Die Quartierplanunterlagen gemäss Erläuterungsbericht V01, Seite 2, bilden einen integrie-=renden Bestandteil der Genehmigung.
3.
Für die gemäss Art. 7 Abs. 4 des städtischen Baugesetzes erforderlichen Näherbaurechte werden Ausnahmebewilligungen erteilt.
4.
Die Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken.
5.
Für die Quartierplanung wird eine Gebühr von Fr.
6.
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
erhoben (Rechnung abwarten).
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7.
Mitteilung an
Departement 3 Grundbuchamt Finanzkontrolle Wohnbaugenossenschaft der Stadt Chur (WSC)
Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident
Christian Boner
Markus Frauenfelder
I
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération