Quartierplan Hochwang 1. Änderung

Procédure de plan de quartier · Chur

Document

Numéro
76.GDEf1
Type
Procédure de plan de quartier
Commune
Chur
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
14 mai 1976

Carte

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Fichiers

3901_B_QP_Hochwang_SRB_Ä1.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR

Sitzung vom

14.

Mai

1976

Quartierplan Schwanen, Stelleweg

MitgE:teilt am

2 3. "'Al 19iB. ·

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7

1. Der abgeänderte Quartierplan umfasst die Parzelle Nr. 886 im

Gebiet Schwanen. r.fassgebend ist der Situationsplan 1:500 Nr. 116-12 vom 2.3019761 revidiert am 21.4.1976, von Architekt c. Schumacher.

2. Da sich das zu überbauende Areal im übrigen Gemeindegebiet befindet, gehen grundsätzlich sämtliche Erschlicssungskosten zu Lasten der Bauherrschaft. Diese wird insbesondere verpflichtet: 2.1 Der Stelleweg ist bis

ZU!n Ende der Ueberbuuung nach dem von der Stadt erstellten Projekt und nach deren Normen zu bauen. Der Stelleweg muss befahrbar sein, bevor mit dem Bau der Häuser begonnen wird.

2.2 Die Kanalisation ist nach den Weisungen des Bauamtes zu erstellen. 2.3 Die erforderlichen We1~klei tungen für Elektrisch und Wasser sowie die Strassenbeleuchtu. -.1g werden durch die IBC erstellt. Dabei gehen die im Stelleweg zu verlegenden Leitungen in...lcl. Strassenbeleuchtung zu Lasten der IBC, wofür diese Anschlussbeiträge gemäss den Richtlinien von 1962 erheben~ 2.4 Für die Erstellung einer Trafostation ist den IBC ein unentgeltliches Baurecht auf U...'1.bestimmte Dauer einzuräumen.

3. Vorgängig einer Parzellierung sind se.mtliche Servitute (\'iegrechte, Durchlei tungs:rech-re) grundbuchlich zu regeln.

4. Die Hecken an der Nordgrenze sollen erhalten bleiben. Ueber allfällige Auslichtu.ngen entscheidet das Forstamt.

5. Vorbehalten bleibt das Baubewilligungsverfahren für jeden einzelnen Bau.

6„ Der Quartierplan muss öffentlich aufgelegt werden. Vorbehalten bleibt die Behandlung allfälliger Einsprachen.

7. Hierauf ist der Quartierplan im Grundbuch anzumerken. 8" Die Baulinien für den privaten Oldisweg werden genehr:ligt. Das Bauaiut wird mit der öffentlichen Auflage beauftragt. 9. Dieser Beschluss kann innert 30 Tagen beim Gemeinderat von Chur schriftlich angefochten werden.

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lOo Mitteilung an:

:Baugesellschaft Schwanen, Bahnho f p.La t z 8, Chur· Christian Schumacher, Architekturbüro, Steinbockstr. 2p Chu..r Departement III Präsident Baukommission ;I3a~rg:t; __ ( 2-fach)

IBC

Grundbuchamt Rechtskonsulent

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