Quartierplan Prasüras, Anpassung 1

Procédure de plan de quartier · Silvaplana

Document

Numéro
79.GDEf3
Type
Procédure de plan de quartier
Commune
Silvaplana
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
19 févr. 1979

Carte

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Fichiers

3790_B_QP_Prasueras_Anpassung1-P.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

v

19.02.1979/eg

V e r t r a g

über die Abänderung des Vertrages vom 11. August 1978 für den Quartierplan 'Praaüras' in 7513 Silvaplana

Gegen den öffentlich aufgelegten Quartlerplan 'Prasüras"

erhob Rechtsanwalt

1978 im Auftrag der

am 12. September

Afficher tout le texte

sowie verschiedener nach-

barn Einsprache. Der Zinsprache konnte in Ver*andlungzwi-

schen den Vertretern von

den

übrigen am Quartierplan 'Prasüraı' beteiligten Grundeigen-

tflmern und ıılıthtn

in einlçen Belangen Rech-

nung getragen werden. Der Gemeindevorstand stimmte hierauf dem Quartierplan grundsätzlich zu, wobei er gleichzeitig

die vorgesehenen Vertragsabänderungen guthiesa; er stellte

seinen Beschluss den Beteiligten am 31. Januar 1979 zu. In Au'tra9 von

passte

den Gestaltungsplan (Nr. 723/100) , den Verkehrs-

plan (er. 723/103) und den Versorgunqsplan (Nr. 723/lO4) an.

Diese Pläne tragen aber nur den Vermerk 'revidiert am 3.8.78'. Dieser Vermerk ist zu ergänzen: 'und am 17. Februar 1979" .

In Uehereinetimzung mit dem Beschluss des Gemeindevorstandes

vereinbaren die am Quartierplan 'Prasüras' beteiligten Grund-

eigentflmer die Abänderung folgender Pestirnungcn des Quartier-

planvertragea von ll. August 1978:

_

_

Q

2

ııı

1. zıfr. 4.7. wird wie tclgt ergänzt: 'Dor Autoliít ist gemäß der von

ausgearbeiteten Variante '=/2 vo: 20. ıšovezbcr

1978, welche die Crundlage der angepassten Pläne bildet,

ZB gestalten."

2. zıfz. 5.3. mit. n wird wie folgt ergänzt:

hat das Fundament des Garıgeçebäudes

(hutolift) durch Aufschüttung und ëspflanzung möglichst

niedrig zu Eilten.'

3. Ziff. 5.3. mit 3 wíró aufgehoben und oou wie folgt foruuliertz

'Die Ausnützungsziffer beträgt:

- ehe: alle Liegenschaften gerechnet: höchstens 0,79 - für die Liegenschaften in der wohnzone I:

-

höchstens 0,58 für

/ff A"ı L4.

......

4 ; , 6 ,

die zulässigen Auznützungsziffern dürfen nur Bei einer

sehr cuten Gestaltung der Neubauten erreicht werden. Eëie

dürfen unter keinen Umständen weiter erhöht widcnß

4. Gift. 6.4. wird wie folgt ergänzt:

'Die Zufıhrtsrampa zu den Basucherbarkplätıen (im Verkenrsplan er. 723/103 hellgrün dargestellt, direkt neben der

_

,

Liegenschaft Silvaplına er. 82) wird :in einer Heizung

versehen und ist jeweils im Winter zu beheızeo. Die xo-

steh für die Anlage und den ßetrleb der Heizung haben

tragen.

resp. allfällige Rechtsnachfolger, zu

Bntıtehen trotz der Beheizung in Winter auf der Zufahrtsrampe zu den šesucherparkplätıan unhaltbare Verkehrsver-

hältnisae, so behält sich der Gemeindevorstand von Silva-

plane vor, die Benützung der Bosucharparkplätze zeitlich zu beschränken oder zu untersetzen.'

\

_

3

3 -

S. 81f5. 5.3. wird durch lit. Q mit folgendem ergänzt:

Wortlaut

verpflichtet sich, dass der Aushub, die

Bauinatallatioo und der Rohbau aller Bauten auf ihren

Liogenschaíten von der Kantonaıttısıo hat erfolgt; sie trägt die dadurch entstehenden Mehrkosten."

also vereinbart, Silvaplana, 27. nur: 1979.

- G10 beteiligten Grundeigentümer:

so

Für den Gemeindevorstand Silvaplanaz

ı

/l