Quartierplan Siedlung Padrusa

Procédure de plan de quartier · Domat/Ems

Document

Numéro
97.GDEf1
Type
Procédure de plan de quartier
Commune
Domat/Ems
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
24 mars 1997

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Domat/Ems avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

3722_B_QP_Siedlung_Padrusa.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Lu par reconnaissance de texte dans un fichier numérisé : il peut contenir des erreurs.

der Sitzung Tag und Zeit Ort

Präsenz Entschuldigt Vorsitz

Protokoll

Traktanden

Beschlussprotokoll Nr. 3/97

des Gemeinderates gem. Art. 8 der Geschäftsordnung Montag, 24. März 1997, 20.15 Uhr

Mehrzweckhalle

14 Ratsmitglieder und 5 Mitglieder des Vorstandes Gemeinderat R. Stecher

Afficher tout le texte

Gemeinderatspräsident L. Coray

Gemeindeschreiber A. Hollenstein

2. Quartierplan Siedlung Padrusa

Protokoll Nr. 2/97

Quartierplan Siedlung Padrusa

Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

0] stellt Antrag auf Rückweisung des Geschäftes zur Weiterbearbeitung durch den Vorstand, da eine Stellungnahme des Heimatschutzes und der Baukommission zur Quartierplanung fehlt und das Quartierplangebiet inkl. Grünstreifen bis an die Grenze Rad-/Veloweg führt.

Der Antrag Ott wird nach Diskussion mit 10 : 4 Stimmen abgelehnt.

Eintreten wird stillschweigend beschlossen.

El stellt Antrag, die vier Parzellen Nr. 4'414 bis 4'417, Via Triembel, zusammenzulegen und lediglich auf drei Parzellen aufzuteilen, damit der Siediungscharakter stärker berücksichtigt werden kann.

Nach Diskussion wird der Antrag mit 11 : 3 Stimmen abgelehnt.

EEE stellt Antrag, Ziffer 5.7, Einfriedungen, der Quartierplanvorschriften wie folgt zu ergänzen:

-2&

Entlang der Reichenauerstrasse können zusätzlich einheitliche Lärmschutzvorrichtungen erstellt werden. Die Höhe der Lärmschutzwand darf höchstens gleich gross sein wie der Grenzabstand.

Der Antrag wird mit 10 : 4 Stimmen abgelehnt.

beantragt zu Ziffer 5.7, Einfriedungen, die Bestimmung, ausgenommen sind leichte Holz- und Drahtzäune bis zu 1.00 m abzuändern in, ausgenommen sind leichte Holz- und Drahtzäune bis zu 0,80 m Höhe.

Dem Antrag wird mit 12 : 2 Stimmen stattgegeben.

beantragt zu Ziffer 5.5, Farbgestaltung, bestehende Siediungshäuser. Um die Einheit der Siedlung zu bewahren, gilt was folgt:

Holzverkleidung unbehandelt oder heller lasierender Anstrich, in unbehandelt oder heller lasierender Braunanstrich zu präzisieren.

Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben.

Abschliessend wird den nachfolgenden Anträgen des Gemeindevorstandes mit 12 : 2 Stimmen zugestimmt:

1. Der private Quartierplan „Siedlung Padrusa“ sei mit folgenden Unterlagen zu genehmigen:

- alter Besitzstand

- neuer Besitzstand

- Quartiergestaltungsplan

- bestehende Werkleitungen

- Erschliessungsplan, Strassen, Wege, Plätze - Erschliessungsplan Werkleitungen

- Quartierplanvorschriften-

2. Die Genehmigung sei den betroffenen Grundeigentümern, den Dienstbarkeitsberechtigten und den Inhabern vorgemerkter persönlicher Rechte schriftlich und unter Hinweis auf eine Rekursmöglichkeit mitzuteilen.

3. Der Gemeindevorstand sei zu beauftragen, den Quartierplan nach Eintritt der Rechtskraft im Grundbuch anzumelden.

-3-

»

Im weiteren sei der Gemeindevorstand zu beauftragen, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die Einhaltung des Quartierplanes zu überwachen.

a)

Nach der Abnahme der Kanalisations-Hauptleitungen sowie der Hydrantenleitung seien diese unentgeltlich ins Eigentum der Gemeinde zu übernehmen.

o

Der Kostenverteiler aus Öffentlicher und privater Interessenz gemäss Punkt- 4.6.1 der Botschaft sei zu genehmigen.

Schluss der Sitzung 22.55 Uhr.

Der Protokollführer:

A. Hollenstein

nehmigt worden. Der Gemeinderatspräsident:

a

L. Coray