Quartierplan Falveng Süd
Procédure de plan de quartier · Domat/Ems
Document
- Numéro
- 90.GDEf1
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Domat/Ems
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 25 juin 1990
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Texte
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PROTOKOLL NR.
der Sitzung Tag und Zeit Ort
Präsenz Vorsitz Protokoll
Traktanden
7/30
des Gemeinderates gem. Art. 93 der Geschäftsordnung Montag, 25. Juni 1990, 20.15 Uhr
Mehrzweckhalle
Gemeinderat Franco Piubellini entschuldigt abwesend
Afficher tout le texte
Gemeinderatsvizepräsident M. Aschwanden
A. Hollenstein
6. Kredit, tierplanes "Falveng Süd"
Einspracheentscheide und Genehmigung des Quar-
Kredit, Einspracheentscheide und Genehmigung des Quartierplanes "Falveng Süd"
.D
IN]
EEE ::itt bei diesem Geschäft als Direktbetroffener in Ausstand.
Der Gemeinderatsvizepräsident verliest die Anträge des Vorstandes und eröffnet die Eintretensdebatte.
0] Das Quartierplangebiet Falveng Süd beinhaltet rund 34’000 m2 Bruttofläche, die im Besitze von 31 Eigentümern steht. Auf dieser Fläche können rund 51 neue Häuser realisiert werden. Das Gebiet liegt in der W2 mit einer Ausnützungsziffer von 0,5, was 13’600 m2 Bruttogeschossfläche entspricht und für mehr als 100 4 1/2-Zimmerwohnungen reichen würde. Wer sich mit der Wohnraum- und Baulandsituation in Ems beschäftigt, kommt zum Schluss, dass durch ein grösseres Angebot eine Beruhigung eintreten kann. Zudem hat Gemeinderat Carlo Zarn im 86 eine Motion eingereicht, welche verlangte, dieses Gebiet von der zweiten in die erste Etappe umzuteilen. In der Zwischenzeit sind vier Jahre vergangen für die Zonenplanrevision sowie die Ausarbeitung des Quartierplanes. Seit der letzten öffentlichen Baulandumlegung 1380 sind auch bereits wieder zehn Jahre verflossen. Das Bedürfnis für die Umlegung ist ausgewiesen. Für die Eigentümer hat die Genehmigung des Quartierplanes auch einen erheblichen Einfluss auf den Bodenwert. Zudem kann mancher junge Emser das lang ersehnte Eigenheim erstellen. Anhand von Folien erläutert Crufer den Quartierplan im Detail. Die
- 190 - sechs fristgerecht eingereichten Einsprachen sind aus den Beilagen zur Botschaft ersichtlich. Die Stellungnahmen und Anträge des Vorstandes zu diesen Einsprachen sind aus der Botschaft ersichtlich. Abschliessend ersucht Crufer auf die Vorlage einzutreten und die Anträge im Sinne des Gemeindevorstandes zu verabschieden.
ld stellt den Antrag auf Rückweisung bzw. Nichteintreten auf das Geschäft und begründet seinen Antrag wie
folgt:
Seitens der Bürgergemeinde liegt ein Rekurs gegen die Quartierplanung vor, der der heutigen Denkweise der Bevölkerung besser entspricht, mit den Landressourcen haushälterisch umzugehen. Der Vorschlag beinhaltet auch die Idee, dass ein Teil der Südosttangente mit der Quartierplanung realisiert werden sollte. Ein weiterer Vorteil wird durch die Bürgergemeinde aufgezeigt durch Erschliessung des Quartieres mit Stichstrassen. Dies hat den Vorteil, dass ein wesentlicher Teil der Asphaltierung des Quartiers vermieden werden kann Die Stichstrassen heben die Wohnqualität im Quartier an. Stichstrassen werden wenig und wenn langsam befahren, dadurch können die Kinder auf diesen Strassen spielen. Wenn man über zwei Bautiefen geht, kann auch eine dritte mittels Stichstrasse erschlossen werden. Stichstrassen weisen den weiteren Vorteil auf, dass sie vielfach privat erstellt werden und dadurch in die Ausnützungsziffer miteinbezogen werden können. Bei diesem Quartier werden 12 % Bauland für Strassen beansprucht. Er könnte sich vorstellen, dass durch Stichstrassen, diese Beanspruchung vermindert würde.
Ein weiterer Vorteil der Variante der Bürgergemeinde wäre, dass ein Teil der Südosttangente bereits gebaut würde und man müsste später nicht die ganze Strecke vom Vial bis zur Flughalle realisieren. Die unterbreitete Quartierplanung entspricht einer veralteten Denkweise. Von der planerisch verkehrstechnischen Sicht entspricht jedoch das Vorgelegte dem, was man heute so baut. Jedoch sollte man die neue Denkart in die Planung des Quartieres einfliessen lassen.
Der Gemeinderatsvizepräsident weist darauf hin, dass gemäss Art. 20 der Geschäftsordnung des Rates, die nachfolgende Diskussion sich nur auf den Rückweisungsantrag Locher zu beschränken hat.
Für EEE ste1:t sich die rechtliche Frage, ob das Geschäft zurückgewiesen werden kann. Er verweist auf Art. 103 BG, der vorschreibt, dass nach Abschluss des Auflage- und Einspracheverfahrens der Gemeinderat über allfällige Einsprachen und die Genehmigung des Quartierplanes entscheidet. Crufer glaubt, dass aufgrund dieser Formulierung auf das Geschäft eingetreten werden muss. Er ersuch jedoch die anwesenden Juristen um die entsprechende Interpretation.
Nach Auffassung von EEE ist eine Rückweisung des durch den Vorstand beantragten Geschäftes zulässig.
Aufgrund der vorliegenden Situation nimmt EEE Stellung zum Vorschlag der Bürgergemeinde. Er war erstaunt
- 11 - über die Einsprache, nachdem anlässlich der Orientierung der Eigentümer die Bürgergemeinde die Planung voll unterstützte. Die Bürgergemeinde beanstandet als einzige das Erschliessungskonzept, alle übrigen 30 Landbesitzer sind damit einverstanden. Die durch die Bürgergemeinde aufgeführten Vorteile sind nicht belegt. Gemäss Vorschlag der Bürgergemeinde müsste die Südosttangente 7 m über die Perimetergrenze hinausgezogen werden. Dadurch würde fremder Boden beansprucht, über den wir rechtlich nicht verfügen können Wenn, dann müsste die Südosttangente in das Planungsgebiet hineingestellt werden. Es stellt sich dann die Frage, wieviel weniger Land für Strassen zur Verfügung gestellt werden müsste. Die Perimetergrenze kann nicht mehr geändert werden, da das Einleitungsverfahren bereits abgeschlossen ist. Für die Aenderung der Perimetergrenze hätte beim Einleitungsbeschluss reagiert werden müssen, nicht erst heute fünf vor zwölf. Eine Beanspruchung von 12 % des Bodens für die Erschliessung entspricht einem normalen Wert. Die Erschliessung eines Wohnquartieres sollte von Norden, nicht von Süden erfolgen. In diesem Punkt ist die Variante Vorstand klar besser. Wenn die Quartierstrasse verloren geht, wo wird dann die Prozession von Maria Himmelfahrt durchgeführt? Via Südosttangente, die eine Funktion als Sammelstrasse aufweist? Die vom Vorstand unterbreitete Quartierplanung ist breit abgestützt. 25 Eigentümer akzeptieren diese ohne Einsprache. Von den sechs eingegangenen Einsprachen wird z.T. Gutheissung oder befriedigende Lösung beantragt. Falls die Planung nicht positiv verabschiedet wird, führt dies zu einem ewigen Verfahren. Man müsste nochmals von Grund auf neu anfangen, was wieder Einsprachen auslösen würde. Zudem würden neue Kosten von ca. Fr. 20'000. -- bis Fr. 30'000. -- entstehen, die durch die Quartierplanbeteiligten erbracht werden müssten. Nicht nur durch diejenigen die heute Einsprache erheben, sondern auch durch die anderen, die mit der heutigen Planung einverstanden sind. Wenn heute positiv entschieden wird, kann man voraussichtlich Ende Jahr bauen. Wenn der Planung nicht zugestimmt wird, gehen nochmals ein bis zwei Jahre verlustig. Die Einsprache der Bürgergemeinde ist zu oberflächlich, zu wenig belegt und begründet, um ein Verfahren kurz vor Abschluss zu stoppen.
Gemäss unterstützt die SP-Fraktion die Einsprache der Bürgergemeinde. Die Einwände des Vorstandes zur Einsprache sind nicht so bedeutend, um diese abzuweisen. Der Zonenplan kann geändert werden. Er sieht nicht ein, weshalb eine 80 m lange Stichstrasse unüberwindbare Verkehrsprobleme verursachen sollte. Für den Zugang zum Fussweg bei Tuma Falveng können Lösungen gefunden werden. Die Südumfahrung muss zu einem späteren Zeitpunkt auf alle Fälle erstellt verden. Weshalb ein Teilstück davon nicht schon heute? Bei
einer späteren Erschliessung des Gebietes Tuma Marchesa
kann das grosse Verkehrsaufkommen viel besser und weniger störend durch die Südumfahrung bewältigt werden. Mit der
von der Bürgergemeinde vorgeschlagenen Lösung wird die Wohnqualität in der zweiten und dritten Bautiefe des Gebietes Falveng erhöht.
_ 12 - Die \i= Nitscholas, an der er wohnt und auf der die Kinder spielen, entspricht einer Quartierstrasse, wie im vorliegenden Quartierplan Falveng Süd vorgesehen. Beim Ausbau der Südosttangente, gemäss Vorschlag der Bürgergemeinde, können die Kinder auf der Tangente nicht spielen und der Zugang zum Hügel ist versperrt, da er durch Private verbaut ist. Beim vorliegenden Vorschlag des Vorstandes geht nicht einmal 1 %0 mehr Land für Strassen verloren als beim Vorschlag der Bürgergemeinde, da wie bereits von Crufer gesagt, die Südosttangente nicht über die Perimetergrenze hinausgehen darf. Ebenfalls kann die Quartierstrasse nicht weggelassen werden, da diese im Zonenplan enthalten ist, Die Strassen wurden von Norden erschlossen, um die Wohnqualität zu fördern. Bei der Variante des Vorstandes können bei den vordersten Grundstücken gegen die Südtangente Staudenbänder angepflanzt werden, die als Lärm- und Sichtschutz dienen. Dies ist bei der Variante der Bürgergemeinde nicht mehr möglich, da dann alle 25 m die Stichstrassen direkt in die Südtangente einmünden. Um ins Dorf zu gelangen, müssten die Anwohner die Südtangente benützen. Dies würde die Sicherheit verringern, vor allem der Kinder und alten Leute. Das Land, das den Grundeigentünern bei der ersten Erschliessung Falveng bereits abgezogen wurde, d.h. im Perimeter belastet, das weggenommen wird, muss diesen zurückgegeben resp. zurückbezahlt werden. Federspiel verweist zudem auf die Verkehrssituation in den Stichstrassen und in der dritten Bautiefe sowie auf die Kehrichtentsorgung bei den Stichstrassen.
Die Südtangente weist eine Rechtskurve auf. Die Stichstrassen würden in diese Rechtskurve einmünden. In dieser Rechtskurve besteht keine Uebersicht. Die Sicherheit der Anwohner muss jedoch gewährleistet werden.
Der Vorschlag stammt vom Bürgerrat und nicht von der Gesantheit der Bürger
EN » =: auf den Verfahrensunsinn hin. Mit welchem Recht wird über die Grundeigentümer entschieden, die mit dem Verfahren einverstanden sind, lediglich, weil ein Grundeigentümer am Grundsatz zweifelt. Die Bürgergemeinde hätte früher ihre Zweifel am Verfahren anbringen sollen und nicht erst jetzt. Der Vorschlag der Bürgergemeinde beinhaltet auch das Abbrechen einer Strasse, was nicht zweckmässig ist. Crufer ersucht den Rat, die Gesantzusammenhänge zu sehen, auf die Vorlage einzutreten und die Eingsprachen zu erledigen.
EEE :=: über die Arbeit, die hier geleistet wird,
enttäuscht. Heute besteht die Möglichkeit über einen Zonenplan zu befinden, von dem man vor einiger Zeit davon ausging, auf diese Art und Weise könnte man diesen gestalten. Man wird heute praktisch gezwungen, diesen auf die vorgeschlagene Art auszuführen. Es bestehen zwei Punkte der Argumentation, die ihm zu denken geben. Bei der damals festgelegten Perimetergrenze hätte man Varianten diskutieren und den Zonenplan überprüfen müssen. Im weiteren ist zu bedenken, dass wenn heute beschlossen würde eine neue Variante zu prüfen, dies eine zeitliche Verzögerung von ein bis zwei
el
Jahren verursachen würde. Er ist enttäuscht, dass in einem Stadium, in dem noch kein Kubikmeter Erde verschoben wurde, es fast nicht möglich ist, eine neue Idee zu überprüfen und gegen vernünftige Argumente abzuwägen. Die übrigen Argumente gegen die Idee der Stichstrassen kann man nicht gelten lassen. Man könnte die Stichstrassen bis in die dritte Bautiefe erstellen und von dort Fussgängerwege bis zum Waldweg der Tuma Falveng ziehen. Damit wären die Anwohner nicht gezwungen, die Südosttangente zu benützen, um zu Fuss ins Dorf zu gelangen. Er war der Ansicht, dass die Südosttangente längst in der Planung entsprechend enthalten ist. Die
7 m für diese Strasse werden so oder so benötigt, deshalb spielt es keine Rolle, ob heute oder erst in zehn Jahren. Die grosse zeitliche Verzögerung, die entstehen würde, die Neuauflage der Quartierplanung sowie die grosse Anzahl der Anstösser, die mit der erarbeiteten Quartierplanung zufrieden sind, sind die Argumente, die ihn dazu bewegen, seinen gestellten Antrag zurückzuziehen.
Eintreten wird stillschweigend beschlossen.
Bei der Behandlung der eingegangenen Einsprachen tritt in Ausstand, da er einige Eigentümer beraten hat.
Die Einsprachen werden einzeln zur Diskussion gestellt.
Ohne Diskussion wird dem Antrag des Vorstandes mit 12 : O Stimmen zugestimmt und die Einsprache der Stiftung Altersund Pflegeheim Casa Falveng im Sinne der Stellungnahme des Gemeindevorstandes qutgeheissen
Ohne Diskussion wird mit 8 : 4 Stimmen dem Antrag des Gemeindevorstandes zugestimmt und die Einsprache der Bürger-
gemeinde abgelehnt.
Ohne Diskussion wird dem Antrag des Gemeindevorstandes mit 12 : O Stimmen zugestimmt und die Einsprache von EN
EL cutcoeheissen.
Der Gemeinderatsvizepräsident verliest den Antrag des Vorstandes zur Einsprache des . Zu dieser Einsprache ist von direkt an
den Gemeinderat ein Schreiben eingegangen, das vom Gemeinderatsvizepräsidenten verlesen wird {genauer Text siehe Beilage).
Da EEE keinen Antrag stellen kann, stellt BER
einen Antrag im Sinne des vorgelesenen Schreibens. Der Antrag des Vorstandes sei insoweit abzuändern, als die Parzelle "B" des Ü Hetre:tend Reduktion nicht 45 m2, sondern höchstens die Hälfte, nämlich 22,5 m2 betrage. Um dies zu erreichen, soll die Teilparzelle des 1
- 14 - ic: wie vom Vorstand beantragt, um 2,50 m verlängert werden, sondern lediglich um 1,25 m. Zarn erläutert im Detail, anhand des Planes, seinen Antrag.
EEE weist darauf hin, dass gemäss Neuzuteilungsbe- } rechnungstabelle Hans Durisch eine Mehrfläche von 114 m2
und I eine Minderfläche von 64 m2 erhielt. Locher unterstützt den Antrag des Vorstandes, da dieser ein Kompromiss darstellt. Auch bei der vorgeschlagenen Reduktion resultiert schlussendlich für EN immernoch eine Mehrzuteilung.
EN seht nit 000] einig, dass es sich um eine Kon-
promisslösung handelt. Der Vorstand hat versucht, eine
faire Lösung zu erarbeiten. Zielsetzung war es, für alle überbaubare Parzellengrössen zu erhalten. Im betroffenen Planquadrat hat nur 000] eine Mehrzuteilung, alle ande-
ren Minderzuteilungen. Mit dem gestellten Antrag hat der
Vorstand versucht, einen ausgewogenen Kompromiss zu unter- € breiten.
:u=:=:7t sich kurz zur Tabelle der Neuzutei-
lungsberechnung. Bei I] ist ein Strassenanteil von 37 m2 ausgewiesen. Wenn man aber von 576 m2 12 % Stras-
senanteil berechnet, erhält auch ein Mehrzuteilung.
Gemäss =: nl 302 m2 in die Planung
ein und erhält dadurch eine überbaubare Parzelle von 495
m2. Zudem hat er den Vorteil, dass die hinterliegende Par-
zelle von der Belastung der Erschliessung nicht betroffen
ist. Könnten diese 302 m2 nicht in die Quartierplanung aufgenommen werden, müsste die Parzelle durch die hinterliegen-
de Parzelle erschlossen werden. Ein weiterer Vorteil liegt
darin, dass die Parzelle am Ende der Stichstrasse liegt und
somit weniger Emissionen ausgesetzt ist. Zarn sucht nach
einem Vergleich, mit dem beide Beteiligten zufrieden sein ( können. Er möchte aufzeigen, dass EEE mit Einle- | gen von 302 m2 eine voll erschlossene Parzelle erhält.
EEE weist darauf hin, dass es heikel ist, das Land, das ausserhalb der Perimetergrenze liegt, in die Ueberlegungen miteinzubeziehen, wenn ein Fehler bei der Abgrenzung der Einleitung des Quartierplanverfahrens gemacht wurde. Entweder hätte man EEE mit seiner Parzelle aus der Quartierplanung ausschliessen oder die Gesamtparzelle miteinbeziehen sollen. Aufgrund der vorliegenden Situation
darf heute das ausserhalb der Perimetergrenze liegende Stück nicht in die Ueberlegungen miteinbezogen werden.
Nachdem die Diskussion erschöpft ist, stimmen 9 für den Antrag des Vorstandes und 3 für den Gegenvorschlag von
Somit wird die Einsprache des :i 14ei2e
gutgeheissen, die Teilparzelle um 2,50 m verlängert und die Minderfläche reduziert sich von 64 m2 auf 19 m2.
Bedingt durch die Verschiebung der Grenze der Parzelle C des En . 2,50 m nach Süden, reduziert sich
die südlich gelegene Teilparzelle B des nl um ca. 45 m2.
Ohne Diskussion wird dem Antrag des Vorstandes mit 12 : O Stimmen stattgegeben und die Einsprache der im Sinne der Stellungnahme des Vorstandes gut-
geheissen.
Ohne Diskussion wird dem Antrag des Vorstandes mit 12 : 0 Stimmen stattgegeben und die Einsprache des
E im Sinne der Stellungnahme des Vorstandes qutgeheissen.
In der Schlussabstimmung wird den Anträgen des Vorstandes
l. Die Quartierplanung sei gestützt auf Art. 103 BG zu genehmigen.
2. Die Einsprachen seien gemäss Antrag des Vorstandes gutzuheissen resp. abzulehnen.
3. Es sei ein Kredit von Fr. 432'800.-- (Kostenstand Mai 1990) zuzüglich allfälliger Teuerung zu sprechen und zuhanden der Volksabstimmung gemäss Art. 25 lit. e der Gemeindeverfassung zu verabschieden.
4. Den Gemeindevorstand mit der Ausführung und der Geldmittelbeschaffung zu beauftragen.
mit 12 : O Stimmen zugestimmt.
- 18 -
Der Protokollführer: _
A. Hollenstein
27. AUG. 1990 Dieses Protokoll ist anlässlich der Sitzung vom .......0 00. genehmigt worden.
Der Gemeinderatspräsident:
A. Pfiffner
3722_V_QP_Falveng_Sued_QPV.pdf
Kanton Graubünden Gemeinde Domat/Ems
Quartierplan Falveng Sued Quartierplanvorschriften
Erlassen vom Gemeinderat am 25. Juni 1990
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Allgemeines und Vollzug Art. Art. Art. Art. Art.
Art. Art.
B.
1 NONUW-bUJN
A.
\IC\LJ'1-I-\UJN
Quartierplanvorschriften
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Art. 11
“C.
Flächenabzugsperimeter Gestaltungsplan Grenz— Grenz- und Gebäudeabstände Erschliessung
Kosten
Art. Art. Art. Art. Art. Art.
D.
Quartierplangebiet Zweck Bestandteile des Quartierplanes Landzuweisung Landabtausch Landabtretung “Landabtretung Baulandumlegung
12 Kosten für Strassenanlagen 13 Kosten für Wasserversorgungsanlage 14 Kosten für Kanalisationsanlagen 15 Kosten für Quartierplanung 16 WasserWasser— und Kanalisationsanschluss 17 Besondere Bestimmung
Schlussbestimmungen Art.
18 Grundbucheintrag
Anhang — —
Neuzuteilungs—Berechnung
— —
Berechnung prozentualer Flächenanteil für Verkehrsflächen
Quartierplan Falveng Süd Domat/Ems
QP—Vorschriften
Seite 1l
Gemeinde— Gestützt auf Art. 85.ff des Baugesetzes der Gemeinde Domat/Ems erlässt der Gemeinde-
vorstand Domat/Ems folgenden
Q U A R T I E R P L A N
A. Allgemeines und Vollzug
Art.
Qeeääieäeleeaeäieä Das Quartierplangebiet umfasst die Wohnzone 2 innerhalb des Quartierplanperimeters Falveng Süd.
Art.
Der Quartierplan bezweckt die Erschliessung des Quartierplangebietes bezüglich Strassen, Versorgung (Wasser, EW, PTT) und Entsorgung (Abwasser) sicherzustellen. Ferner enthält er Angaben über die baulich nutzbaren und freizuhaltenden Flächen.
Art.
Bestandteile des Quartierplanes Situation mit altem Besitzstand
Massstab 1:500 Massstab 1:500
— Situationsplan Neuzuteilung
Massstab 1:500
— Erschliessungsplan
Massstab 1:500
— Quartiergestaltungsplan
Massstab 1:500
Quartierplanvorschriften
Art.
EEEQEEESZEEEE Die Gemeinde Domat/Ems leistet an den Landerwerb der neuen Sammel- und Sämt— Quartierstrassen ca. 1051 m2, herrührend vom bestehenden Feldweg. SämtQuartier- und Sammelstrassen mit einer Fläche von ca. liche öffentlichen Quartier—
3944 m2 gehen ins Eigentum der Gemeinde Domat/Ems über. Die Stichstras—
sen bleiben im Eigentum der Grundeigentümer.
Art.
Landabtausch ———————————.——
Entlang der angrenzenden Parzelle Nr. 1717 wird infolge einer zweckmäs— sigen Grenzbereinigung ein flächengleicher Grenzabtausch vorgenommen.
Quartierplan Falveng Süd Domat/Ems
QP-Vorschriften
Seite 2
EseäehErsEsea EEEQEPEEEEEEE
Art.
a) Der Landbedarf für den Ausbau der Sammel—, Quartier— und Feldstrassen innerhalb der Perimetergrenzen muss von allen Grundeigentümern (aus(aus— genommen Parzellen Nr. 1717 und 4035) durch den allgemeinen Abzug unun— entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Mehrbreite über 2.50 m der Südosttangente und der Fortsetzung der ‘Via 'Via da Munt' wird von der Gemeinde erworben.
b) Die Grundeigentümer partizipieren an der Flächenabgabe für die vorge-
sehenen Strassen (ohne Stichstrassen) innerhalb des Perimeters im VerVer—
hältnis ihrer Grundstücksflächen des alten Besitzstandes.
c) Die notwendige Flächenabtretung beträgt ca.
12.5 Z. %.
Essleaflselsaseg ääeläaäemlsgeeg
Art.
a) Jedem Grundeigentümer wird sein Anspruch gemäss Güterzettel zugezuge— '‘ teilt. b) Die genaue Fläche der umgelegten Parzellen erfolgt nach deren VermarVermar— kung und Grundbuchvermessung‚ Grundbuchvermessung, also nach dem durchgeführten StrassenStrassen— bau. c)
Mehr— und Minderflächen werden vor der Umlegung zu Fr.
350.--/m2, 350.—-/m2, nach dem Strassenabzug zu Fr. 400.--/m2 400.-—/m2 verrechnet. Die Auszahlung erfolgt nach der definitiven Vermessung und wird ohne Zins erfolgen.
d) Eventueller Mehrerlös aus Mehrflächen wird den Eigentümern proportioproportio— nal ihrer Fläche im alten Bestand gutgeschrieben. e) Da praktisch alle Grundstücke im.Beizugsgebiet gleichwertig sind wird keine Bonitierung vorgenommen.
B.
f .1‚.'s"' ‚. .1.[FJ\‚’E'If(-i‘i!.fI„I‚I-’..l.l Quartierplanvorschriften
Art.
8
Eläsheeaääggäessiesäsz Eläehsaeääsgägsäiestsä Der Der'Perimeter für die Flächenabzugsberechnung der gemeinsamen Anlagen und für die Baukostenanteilsberechnung ist fürctuaBaukostenanteilsberechnung mit den1Quartierplanperimeter nicht istnfil:denlQuartierplanperimeter identisch. Die Parzellen Nr. 1717 und 4035, welche bereits eine Zufahrt besitzen, werden für die Flächenabzugsberechnung nicht berücksichtigt. Die Parzelle 1717 wird auch bei der Baukostenanteilsberechnung ausgeausge— schlossen. Diese wurde mit der Landumlegung 'Falveng' bereits belastet.
Art.
9SEE2lEEE&äBläE Esäääläsegäglaa In Ergänzung zum Art. plan geregelt:
87 des Baugesetzes wird folgendes im GestaltungsGestaltungs—
1.) Die überbaubaren Gebiete werden innerhalb des Quartiers durch BauBau— begrenzungslinien und gegen aussen durch die zonengemässen GrenzabGrenzab— stände festgelegt.
Quartierplan Falveng Süd Domat/Ems
Art.
10
QP—Vorschriften
Seite 33
9EEEE:_EE9_9EPäE9E2EEEäE9E EEEEE:_EEQ_EEEägäsäääääeäe Die GrenzGrenz— und Gebäudeabstände richten sich nach dem Baugesetz der Ge— meinde Domat/Ems. Gegenüber den am Perimeterrand angrenzenden Parzellen gelten die zonen— zonenkonformen Abstände.
Art.
11
5252222252225 EEEEEllSEäEEä Die Gemeinde erstellt die Erschliessungswerke. Die im Erschliessungsplan eingetragenen Erschliessungswerke (Strassen‚ (Strassen, Leitungen) sind von der La— ge her ca. bestimmt. Die genauen Positionen und Dimensionen werden im Ausführungsplan festgelegt. Sammel—, Quartier- und Stichstrassen sowie von Was— Die Erstellung der Sammel-‚ ser— und Kanalisationswerken obliegen der Gemeinde.
Die Elektrizitäts— Elektrizitäts- und Telefonzuleitungen erfolgen gemäss den Angaben der jeweiligen Werke. Die Grundeigentümer sind verpflichtet der Gemeinde, dem EW Ew und der PTT die nötigen Durchleitungsrechte für Freileitungen, Kabelleitungen, VerVer— teilkabinen‚ teilkabinen, Kandelaber und Hydranten zu erteilen (ZGB Art. 691).
O .
Kosten
Die Bau— und Planungskosten der Erschliessungsanlagen werden im Perimeterverfah— ren gemäss Erschliessungsgesetz der Gemeinde verteilt.
Art.
12
E22Ee2_€E:_EE:25äs922l25s2 EQEEEE_äEE_EEEEEäsaealägea An die Baukosten der Sammelstrassen (Südosttangente‚ (Südosttangente, Fortsetzung der ‘Via 'Via da Munt') leistet die Gemeidne einen Anteil von 50%.
Die übrigen Baukosten der Quartier- und Stichstrassen und diejenigen der übrigen Anlagen gehen zu 80% proportional ihrer Neuzuteilungsfläche in— nerhalb des Perimeters zu Lasten der Grundeigentümer. Die Parzellen Nr. 1717 und Nr. 4035 sind nicht zu berücksichtigen.Die Stichstrassen gemäss
Quartierplan werden nur zu 50% ihrer Fläche für die Kostenverteilung mit-
Art.
13
einbezogen.
Kosten für Wasserversorgungsanlagen und Verlegung der alten WasserleiWasserlei—
EEEg_läsäasskl___________________________________________ _____lE2h2sskL________________________________________________________ Diese Kosten, abzüglich Fepo—Beitrag‚ Fepo—Beitrag, werden proportional der Neuzutei— lungsflächen innerhalb des Flächenabzugsperimeters, ohne Parzelle Nr. 1717, aufgeteilt.
Die Kosten für Bestandteile von übergeordneten Ringleitungen gehen zu La— sten der Gemeinde.
Quartierplan Falveng Süd Domat/Ems
Art.
14
QP—Vorschriften QP—Vorschriften
Geite Seite 4
Kosten für Kanalisationsanlagen ————————_—.——c——————————————————-—.
Diese Kosten werden nach dem gleichen Verteilschlüssel wie unter Art. aufgeteilt.
Art.
15
Kosten für Quartierplanung
_—————————————————————————
Diese Kosten werden nach dem gleichen Verteilschlüssel wie unter Art. aufgeteilt.
Art.
16
13
13
Wasser— und Kanalisationsanschluss Wasser-
Wasser— und Kanalisationsanschluss für jede Parzelle muss mit dem Bau Der Wasserder Groberschliessung erfolgen. Diese Kosten werden ab Hauptleitung den Parzellenbesitzern separat verrechnet. Die notwendigen Erschliessungsleitungen werden auch in die Stichstrassen bis zu den Grundstücksgrenzen verlegt und sind im öffentlichen Eigentum.
Art.
17
Besondere Bestimmung a) Der Unterhalt von allen öffentlichen Strassen‚ Strassen, Werkleitungen und Strassenbeleuchtungen werden zu 100% von der Gemeinde getragen. b) Der Unterhalt und die allgemeine Reinigung der Stichstrassen müssen von den benützenden Anstössern vorgenommen werden. Die Gemeinde überüber— nimmt dafür keine Arbeit und Kosten. Die benützenden Anstösser haben diese Arbeiten unter sich selbst zu regeln. c) Die Beiträge an die Erschliessungsanlagen können von der Gemeinde er— hoben werden,
D.
sobald diese für das Grundstück benutzbar sind.
i IHi'iHl"-'<f'}1 Schlussbestimmungen
Grundbucheintrag
Art. 18 ArtEägeähgehsieäzäg
Der Quartierplan wird, nach Eintritt der Rechtskraft, gemäss Baugesetz
Art. 96 im Grundbuch der Gemeinde Domat/Ems eingetragen. ('Anmerkung im
Grundbuch'.)
Namens des
Gemeinderates:
Der Gemeinderatspräsident: GemeinderatspräSident:
Armin Pfiffner
7013 Domat/Ems, Mai 1990
Der Aktuar:
A.
Hollenstein
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Domat/Ems Gemeinde Domat[Ems _vmw
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Süd' Quartierp1anung 'Fa1veng Süd‘ mc:c:umLm |wmc:_wmv:N:wz
Neuzutei1ungs—Berechnung Neuzute11ungs-Berechn
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Süd' Perimeter 'Fa1veng Süd‘ ca. F1ächen (m2) mit Abtretung ohne Abtretung
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Berechnung des prozentualen Flächenanteils für Verkehrsflächen (Strassen und Gehwege)
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ca.
376 m2
Südumfahrung
ca.
968 m2
Quartierstrasse
ca.
2'646 m2
Feldweg
ca.
1'040 m2 5'030
Total Verkehrsfläche im Perimeter
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488 m2
Parzelle 2781 (Teil)
438 m2
Parzelle 1957 (Teil)
125 m2
il politische Gemeinde Total Strassenanteil
1'051 m2
Verkehrsfläche aus prozentualem Abzug
3'979 m2 3'979
Total Fläche im Perimeter
34'132 m2
vorhandene Strassenflächen
1'051 m2
Parzellen im Perimeter ohne Abzug für Strassen Parzelle 1717
776 m2
.
471 m2
Parzelle 4035
31'834 m2
Prozentsatz
==
3'979 m
==
12.5 ZX 12-5
======= =======
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération