Quartierplan Arniev
Procédure de plan de quartier · Albula/Alvra
Document
- Numéro
- 08.GDEf1
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Albula/Alvra
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 8 juil. 2008
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3505_B_QP_Arniev.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
3505_B_QP_Arniev.pdf
Entscheid Gemeindevorstand
Tiefencastel, den 24. Juli 2008
Vorstandssitzung vom 8. Juli 2008
Entscheid – Genehmigung Quartierplanverfahren Überarbeitung Erschliessungsplanung Arniev
I.
Feststellungen und Erwägungen
1. Die Quartierplanakten (QP-Akten) lagen vom 29. Mai 2008 bis 26. Juni 2008 öffentlich auf. 2. Einsprachen sind keine Eingegangen. 3. Die öffentlich aufgelegten QP-Akten mussten nicht mehr überarbeitet oder inhaltlich angepasst werden.
II.
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Beschluss
1. Der Gemeindevorstand genehmigt unter Berücksichtigung der Feststellungen und Erwägungen den Quartierplan Arniev (Überarbeitung Erschliessungsplanung Arniev) folgende Bestandteile: 1. QP-Vorschriften Arniev vom Mai 2008 2. Bestandesplan 1:1’00 vom 7. April 2008 Die Quartierplanakten liegen in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. 2. Rechtsmittel: Der vorliegende Vorstandsbeschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Mitteilung mittels Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Chur, angefochten werden.
3505_V_QP_Arniev_QPV.pdf
Kanton Graubünden
H
Gemeinde Tiefencastel
Quartierplanung Arniev
Überarbeitung Erschliessungsplanung Arniev
Quartierplanvorschriften
Vom Gemeindevorstand zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet am:
Öffentliche Auflage vom:
29. Mai 2008 bis 26. Juni 2008
Vom Gemeindevorstand erlassen am:
8. Juli 2008
Der Gemeindepräsident:
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Der Aktuar:
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9. Mai 2008
Auftraggeber: Auftraggeber:
Kontaktperson:
Gemeinde Tiefencastel Suloms 7450 Tiefencastel Enrico Spinas Gemeindekanzlist 081 681 12 081 /681 12 44
Bearbeitung: Bearbeitung:
Stauffer & Studach AG, Chur
Erstellung: Erstellung:
April/Mai 2008 April/Mai 2008
Silvio Sauter Sauter Silvio 081 081 // 258 258 34 34 44; 44; [email protected] [email protected]
2
Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen
Art. 2
Art. 2 Zweck des Quartierplanes
Art. 4
Art. 4 Vorbehalt der geltenden Bauvorschriften
Art.1
Art. 1
Art. 3
Art. 3 Quartierplangebiet
Quartierplangebiet
Bestandteile des Quartierplanes
4
4
#4;t
11
4 4 4
2
Gestaltung
Dachgestaltung, Sonnenkollektoren, Satellitenempfangsanlage
5
3
Schlussbestimmungen
5
Art. 7
Art. 7 Aufhebung oder Abänderung des Quartierplanes
6
Art. 5
Art. 5
Art. 6
9 autres articles
Art. 6 Anmerkungen
U1
5
5
3
Gestützt
Art. 49 Gestützt auf
auf Art. Art. 51ff 51ff des des kantonalen kantonalen Raumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes (KRG) (KRG) und und Art. 49 des des Gemeindebaugesetzes Gemeindebaugesetzes (BauG) (BauG) erlässt erlässt der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Tiefencastel Tiefencastel nachfolnachfolgenden
Ö FFENTLICHEN Q UARTIERPLAN ARNIEV ARNIEV QUARTIERPLAN ÖFFENTLICHEN 1 Allgemeine Bestimmungen
Quartierplangebiet Quartierplangebiet
Art. 1 Der Quartierplan
Quartierplan erstreckt erstreckt sich sich über über das das Gebiet Gebiet Arniev. Einbezogen sind sind Der Arniev. Einbezogen
Nr.111,112,116,117,148,155,187,188,216 die Parzellen Nr. 111, 112, 116, 117, 148, 155, 187,188, 216 und 225
des Grundbuches der Gemeinde Tiefencastel.
Die genaue genaue Abgrenzung des Quartierplangebietes Quartierplangebietes ergibt ergibt sich sich aus aus dem dem Die Abgrenzung des
Bestandesplan Bestandesplan 1:1’000 1:1’000 vom vom 7. 7. April April 2008. 2008.
Zweck des Quartierplanes
Art.
Art. 2 2
Der Quartierplan Quartierplan bezweckt bezweckt die die Regelung Regelung der der DachgestaltungsvorschrifDachgestaltungsvorschrifDer
ten, freien Wahl ten, insbesondere insbesondere die die der der freien Wahl der der Dachformen. Dachformen. Voraussetzung Voraussetzung
dafür Anpassung an dafür ist ist die die architektonisch architektonisch gute gute Einordnung Einordnung sowie sowie die die Anpassung an ortsübliche ortsübliche FarbFarb- und und Materialwahl. Materialwahl.
Bestandteile des Quartierplanes
Art. 3
Art. 3
Der Quartierplan Quartierplan Arniev Arniev umfasst umfasst die die folgenden folgenden Bestandteile: Bestandteile: Der 1. Quartierplanvorschriften Quartierplanvorschriften 1. 2. Bestandesplan Bestandesplan 1:1’000 1:1’000 2.
Vorbehalt der geltenden Bauvorschnflen schriften
Art. 4
Art. 4
Alle Bauvorhaben im im Quartierplangebiet Quartierplangebiet haben, haben, soweit soweit die die nachfolgenden nachfolgenden Alle Bauvorhaben
Bestimmungen jeweils gelBestimmungen keine keine besonderen besonderen Vorschriften Vorschriften enthalten, enthalten, den den jeweils geltenden tenden Bauvorschriften Bauvorschriften der der Gemeinde Gemeinde zu zu genügen. genügen.
Vor Erstellung Vor Erstellung von von Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen ist ist das das ordentliche ordentliche BaubewilliBaubewilligungsverfahren gungsverfahren durchzuführen. durchzuführen.
2 Gestaltung
Dachgestaltung, Sonnenkollektoren, Satellitenempfangsanlage
Art.
Art. 5 5
Dachformen Dachformen sind sind frei frei wählbar. wählbar. GiebelGiebel- und und Walmdächer Walmdächer sind sind mit mit einer einer
Neigung – 50 Neigung von von 30% 30% — 50 % % und und einem einem Vordach Vordach auszubilden. auszubilden. Dächer Dächer sind sind
architektonisch architektonisch gut gut Einzuordnen Einzuordnen und und den den ortsüblichen ortsüblichen Farben Farben und und MateMaterialien rialien anzugleichen. anzugleichen. Blechdächer Blechdächer sind sind nur nur mit mit nichtrostenden nichtrostenden Blechen Blechen
erlaubt. erlaubt. Dachdurchbrüche Dachdurchbrüche haben haben sich sich auf auf das das Unerlässliche Unerlässliche zu zu beschränbeschrän-
ken. ken.
Anbauten, Anbauten, sowie sowie die die zu zu einem einem Hauptbau Hauptbau gehörenden gehörenden Nebenbauten, Nebenbauten, sind sind bei gleicher gleicher oder oder ähnlicher ähnlicher Dachform Dachform in in der der Regel Regel mit mit dem dem BedachungsBedachungsbei
material material des des Hauptgebäudes Hauptgebäudes einzudecken. einzudecken.
Dachaufbauten Dachaufbauten und und Dacheinschnitte Dacheinschnitte sind sind zulässig, zulässig, sofern sofern eine eine ästhetiästheti-
sche sche DachDach- und und Gesamtgestaltung Gesamtgestaltung sichergestellt sichergestellt ist. ist. Sie Sie werden werden bis bis zu zu
maximal maximal 1/3 1/3 der der Gebäudelänge Gebäudelänge bewilligt. bewilligt.
Anlagen zur zur Nutzung Nutzung von von alternativen alternativen Energiequellen Energiequellen (Sonnenkollekto(SonnenkollektoAnlagen
ren, ren, Solarzellen Solarzellen etc.) etc.) sind sind in in der der Regel Regel zulässig. zulässig. Sie Sie haben haben sich sich im im RahRah-
men der der technischen technischen Möglichkeiten Möglichkeiten gut gut ins ins OrtsOrts- und und Landschaftsbild Landschaftsbild men
einzufügen und und sind sind in in die die Dachhaut Dachhaut zu zu integrieren. integrieren. Grossflächige Grossflächige Anlaeinzufügen Anla-
gen gen sind sind nur nur gestattet, gestattet, wenn wenn sie sie die die Dachhaut Dachhaut zusammenhängend zusammenhängend bedebedecken. cken.
Die für die Die Baubehörde Baubehörde zieht zieht bei bei Bedarf Bedarf externe externe Fachleute Fachleute für die technische technische
und und gestalterische gestalterische Beurteilung Beurteilung bei. bei.
Die Die Standorte Standorte von von Aussenantennen Aussenantennen einschliesslich einschliesslich SatellitenempfangsanSatellitenempfangsanlagen Iagen sind sind so so zu zu wählen, wählen, dass dass sie sie das das Ortsbild Ortsbild nicht nicht beeinträchtigen. beeinträchtigen. Pro Pro Gebäude Aussenantenne (inklusive Gebäude ist ist höchstens höchstens eine eine Aussenantenne (inklusive SatellitenempSatellitenemp-
fangsanlage) jener Grösse fangsanlage) in in jener Grösse gestattet, gestattet, die die einen einen einwandfreien einwandfreien Empfang Empfang
gewährleistet. gewährleistet.
3 Schlussbestimmungen
Anmerkungen
Art.
Art. 6 6
Die Die Baubehörde Baubehörde lässt lässt den den vorliegenden vorliegenden Quartierplan Quartierplan nach nach Eintritt Eintritt der der
Rechtskraft im Grundbuch der Gemeinde auf den Parzellen Nr. 111, 111, 112, 116, 117, 117, 148, 148, 155, 155, 187, 187, 188, 188, 216 216 und und 225 225 des des Grundbuches Grundbuches der der GeGe116,
meinde meinde Tiefencastel Tiefencastel anmerken. anmerken.
5
Die Die im im Quartierplan Quartierplan festgelegten festgelegten Bauvorschriften Bauvorschriften gelten gelten gemäss gemäss VorVor-
schriften schriften der der Gemeinde Gemeinde Tiefencastel Tiefencastel ausschliesslich ausschliesslich als als öffentlich öffentlich rechtlirechtli-
che werden nicht che Eigentumsbeschränkungen Eigentumsbeschränkungen und und werden nicht als als Dienstbarkeiten Dienstbarkeiten im im Grundbuch Grundbuch eingetragen. eingetragen.
Die Die Baubehörde Baubehörde ist ist für für die die Anmeldung Anmeldung des des Quartierplans Quartierplans als als Nachtrag Nachtrag
zum Anmerkung beim zum bestehenden, bestehenden, angemerkten angemerkten Quartierplan Quartierplan zur zur Anmerkung beim zuzu-
ständigen Aktuständigen Grundbuchamt Grundbuchamt besorgt. besorgt. Der Der Gemeindepräsident Gemeindepräsident und und der der Aktuar Abgabe der ar sind sind zur zur Abgabe der Grundbuchanmeldung Grundbuchanmeldung ermächtigt. ermächtigt.
Aufhebung oder Abänderung
des Quartierplanes Quartierplanes des
Art.
Art. 7 7
Für die die Aufhebung oder Abänderung des vorliegenden vorliegenden Quartierplans Quartierplans gelgelFür Aufhebung oder Abänderung des
ten ten die die Vorschriften Vorschriften der der kantonalen kantonalen Raumplanungsverordnung. Raumplanungsverordnung.
Mai 2008 / um
6
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération