Teilrevision Golfplatzzone

Plan d'affectation, réglementation de base · Albula/Alvra

Document

Numéro
10.DEP17
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Albula/Alvra
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
30 août 2010

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Albula/Alvra avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

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__ Ai„, mis ,F.G2Tp.:,,719In AMT Fün RAUMENTWICKLUNG

Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell'economia pubblica e socialitä dei Grigioni ARE 17/10 7000 Chur, Reichsgasse 35

Tel. 081 257 23 11

Fax 081 257 21 71

DEPARTEMENTSVERFÜGUNG

Der Vorstand der Gemeinde Alvaneu beschloss an seiner Sitzung vom 21. Juni 2010 eine

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Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:2'000 Golfplatzzone umfasst.

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 28. Juni 2010 gemäss Art. 47 der eidgenössi-

schen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 1. Juni 2010 einen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 21. Juni 2010 ge-

mäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am 1. Juli 2010. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 2. Juli 2010 ersuchte der Gemeindevorstand Alvaneu das Departement

für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 Golfplatzzone

Gegenstand der vorliegenden Teilrevision bildet eine für die Beibehaltung des Golfplatz-

Attributs „Par-72" notwendige Anpassung der Golfplatzzone. Durch eine Verlängerung des

Abschlages Nr. 3 um 27 m kann dieses Ziel erreicht werden, und gleichzeitig kann das Ge-

fahrenpotenzial, welches bisher von den Spielbahnen 2 und 4 für die Spieler auf Bahn 3. ausging, eliminiert werden. Die Rodungsfläche, welche für den Bau des neuen Abschlags benötigt wird, beläuft sich auf 312 m 2 .

Die Rodungsbewilligung für das beanspruchte Waldareal beim neuen Abschlag Nr. 3 im

Halte von 312 m 2 sowie im Bereich der neuen Brücke über die Albula im Umfang von 141 m2

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ist seitens des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements (BVFD) am 28. Mai 2010 erteilt worden. Sie wird gleichzeitig mit der vorliegenden Departementsverfügung eröffnet.

Die beschlossenen Festlegungen im Generellen Gestaltungsplan weichen zum Teil von der Baubewilligung für den Golfplatz

aus dem Jahr 1995 ab (Departementsverfügung vom 28. Juni 1995). Für die Änderungen

gegenüber der damaligen Baubewilligung ist ein neues BAB-Gesuch (Baubewilligungsver-

fahrens für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen) einzureichen. Darin ist die Frage betreffend Ersatzpflicht nach Art. 18 Abs. 1 ter des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG)

für den Verzicht auf die damals vorgesehenen Trockenmauern zu klären. Das Genehmigungsverfahren für die Festlegungen im Generellen Gestaltungsplan auf den Parzellen Nr. 652 und 654 wird bis zum Vorliegen dieser Abklärungen bzw. der BAB-Bewilligung sistiert.

Im Weiteren gibt der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 Golfplatzzone vom

21. Juni 2010 zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales:

1.

Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 Golfplatzzone vom 21. Juni 2010

wird mit folgendem Vorbehalt genehmigt:

Das Genehmigungsverfahren für die Festlegungen im Generellen Gestaltungsplan

auf den Parzellen Nr. 652 und 654 wird sistiert, bis die Frage betreffend Ersatzpflicht

nach Art. 18 Abs. 1 ter des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) für den Verzicht

der ursprünglich vorgesehenen Trockenmauern im Rahmen eines noch durchzuführenden Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BAB-Verfahren) geklärt ist.

2.

Die Rodungsbewilligung des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements (BVFD) vom

3.

Der Gemeindevorstand Alvaneu wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öf-

28. Mai 2010 wird gleichzeitig mit der vorliegenden Departementsverfügung eröffnet.

fentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

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4.

5.

Der Gemeindevorstand Alvaneu sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den

Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig

sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

6.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

7.

Mitteilungen:

Chur, 30. August 2010 mitgeteilt am:

31 Aug. 2010

DEPARTEMENT FÜR VOLKS-

WIRTSCHAFT UND SOZIALES Der Vorsteher:

Hansjörg Trachsel, Regierungsrat