Teilrevision Gefahrenzone 1 Vazerol

Plan d'affectation, réglementation de base · Albula/Alvra

Document

Numéro
20.DEP15
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Albula/Alvra
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
27 août 2020

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Albula/Alvra avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

3512_B_TR_Gefahrenzone_Vazerol_20.DEP15.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden

Departament d’economia publica e fatgs socials dal Grischun Dyipartimento dell’economia pubblica e socialitä dei Grigioni

ARE 15/20

7000 Chur, Reichsgasse 35 .

Tel. 081 257 23 11

Fax 081 257 21 71

DEPARTEMENTSVERFÜGUNG Der—Vorstand der Gemeinde AlbulalAlvra beschloss an seiner Sitzung vom 14. Juli

2020 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonenplan 1:1000 "Teilrevision Gefahrenzone 1 (Vazerol)“ umfasst. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raum“ . planungsverordnung (RPV; SR 700.1) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung ver-

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fasste mit Datum vom 7. Mai 2020 einen Vorprüfungsbericht.

Nach Art. 48 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) kann bei Änderungen-von ‚untergeordneter Bedeutung auf die Durchfüh—

rung einer Mitwirkungsauflage verzichtet werden, sofern die Betroffenen angehört

wurden. Die von der vorliegenden Revision betroffenen Eigentümer (Gemeinde so— wie Private) wurden angehört und sind mit der vorgesehenen Korrektur der Gefahm

renzone auf ihren Liegenschaften einverstanden.

IVlit Schreiben vom 7. August 2020 ersuchte der Gemeindevorstand Albula/Alvra das Departement für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorla-

ge im Rahmen von Art. 49 KRG.

Gegenstand der Revisionsvorlage Auslöser der vorliegend zur Diskussion stehenden Nutzungsplanungsrevision der

Gemeinde AlbuIa/Alvra bildet ein redaktioneller (formeller) Fehler bei der Abgrenzung

der Gefahrenzone 1 (GFZ 1) auf einer Strecke von ca. 176 m östlich von "Vazerol".

Die als Bandierung gezeichnete westliche Begrenzungslinie der GFZ 1 ragt irrtümlicherweise um 1 m über die effektive Gefahrenzone hinaus.

Mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung soll dieser Zeichnungsfehler berei-

nigt werden. Betroffen von der Korrektur ist u. a. die überbaute und in der Bauzone

gelegene Parzelle Nr. 2431, bei der die GFZ 1 neu auf die östliche Grundstücksgren-

ze verschoben wird. Im Übrigen erfolgen nördlich und südlich der genannten Liegen—schaft analoge Korrekturen der GFZ 1, wobei dort Nichtbauzonen betroffen sind. Ins-

gesamt wird die Fläche der GFZ 1 mit der vorliegenden Korrektur um ca. 176 rn2 (176 m x 1 m) reduziert.

Zonenplan 1:1000 "Teilrevision Gefahrenzone 1 (Vazerol)" ‚

Der Zonenplan 1:1000 "Teilrevision Gefahrenzone 1 (Vazerol)" vom 14. Juli 2020 gibt

zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales:

1.

Der Zonenplan 1:1000 "Teilrevision Gefahrenzone 1 (Vazerol)" vom 14. Juli 2020 wird genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand Albula/Alvra wird ersuCht, diesen Beschluss in geeigneter

Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3.

Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs—

plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung naCh.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. IVIitteiIung an: Gemeindevorstand AlbuIa/Alvra, 7450 Tiefenoastel

HIVIQ AG, Schützenweg 8, 7430 Thusis Stauffer & Studach Raumentwicklung AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur

Amt für Natur und Umwelt

Amt für Wald und Naturgefahren

Amt für Immobilienbewertung

Amt für Raumentwicklung Departementssekretariat

Chur, 27. August 2020

DEPARTEMENT FÜR VOLKSWIRTSCHAFT UND SOZIALES

mitgeteilt: L"2, Sep. 2020

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DerV rsteher:

K) Marcus Caduff, Regierungsrat