Teilrevision 2002

Plan d'affectation, réglementation de base · Albula/Alvra

Document

Numéro
02.297
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Albula/Alvra
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
5 mars 2002

Carte

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Die Regierung des Kantons Graubünden

II Governo del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

La regenza dal chantun Grischun

Mitgeteilt den

8. März 2002

5. März 2002

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Protokoll Nr.

297

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Brienz/Brinzauls beschlossen an der Ge-

meindeversammlung vom 14. Dezember 2001 eine Teilrevision der Ortsplanung,

umfassend einen Zonenplan 1:1'000 „Vazerol" (Teilrevision 2001). Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 47 der eidg. Verordnung über die Raumplanung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumplanung verfasste mit Datum vom 7. November

2001 eine Stellungnahme zur Revisionsvorlage.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 14. De-

zember 2001 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 20. Dezember 2001. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 17. Dezember 2001 ersuchte der Gemeindevorstand

Brienz/Brinzauls um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 37 KRG.

B. Zonenplan 1:1'0 0 „Vazerol" (Teilrevision 20 1)

Gegenstand der Teilrevision bildet ein beinahe flächengleicher Zonenabtausch zwi-

schen der Landwirtschaftszone und der Dorfzone „Vazerol" im Bereich der Parzellen

Nr. 31 und 32. Der westliche Teil der Parzelle 31, der heute in der Dorfzone „Vazerol" liegt, ist aus topografischen und erschliessungstechnischen Gründen kaum überbau-

bar. Hingegen ist der westliche Teil der Parzelle Nr. 32, welcher der Landwirtschafts-

zone zugeordnet ist, für eine Überbauung bedeutend besser geeignet.

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Der Zonenplan 1:1'000 „Vazerol" (Teilrevision 2001) vom 14. Dezember 2001 gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG beschliesst die Regierung:

1. Der Zonenplan 1:1'000 „Vazerol" (Teilrevision 2001) vom 14. Dezember 2001 wird genehmigt.

2. Der Gemeindevorstand Brienz/Brinzauls wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben.

3. Das Amt für Raumplanung (ARP) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlus-

ses nötigen Kennzeichnungen im Zonenplan 1:1'000 „Vazerol" vom 27. Juni 1986 vorzunehmen. Die Gemeinde stellt zu diesem Zweck dem ARP ihr Exemplar des genannten Planungsmittels zur Verfügung.

4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

5. Es werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an

Der Präsident:

ate44 $1 4

Namens der Regierung

4,41.,4

Claudio Lardi

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen