Quartierplan Grüeni - Änderung 2006

Procédure de plan de quartier · Davos

Document

Numéro
06.GDEf1
Type
Procédure de plan de quartier
Commune
Davos
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
28 avr. 2006

Carte

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Fichiers

3851_B_QP_Grueeni.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Kleiner Landrat Landschaft Davos Gemeinde SITZUNG VOM

MITGETEILT AM

25.04.2006

PROTOKOLL-NR 06-472

28.04.2006

REG..NR.

82.2.2

BAUBEWILLIGUNG betreffend

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Gesuch:

Projektänderung QP-Anderung Grüeni für die untere euartierstrasse

Baugesuchs-Nr.: 0414G Baugesuch:

20.03.2006

Gesuchsteller:

wohnpark Grüeni Genossenschaft, Ducanstrasse 2, T27e Davos platz vedreten durch Krähenbühl Architekten AG, Ducanstrasse 2, T2T0 Davos Platz

Sa

rhalt:

Mit Gesuch vom 20.03.2006 reichte die Bauherrschaft ein Baugesuch für die projektänderung der QP-Anderung Grüeni für die untere Quartierstrasse ein. Aufgrund der Prüfung des eingereichten Baugesuchs:

beschließt di Baubehörde 1

2

3. 4. 5.

Die Baubewilligung für die Projektänderung der QP-Anderung Grüeni für die untere Quartierstrasse wird erteilt. Die Betonmauer ist mit einer Bepflanzung zu verdecken im Bereich der Profile 9-13. Die Bepflanzung muss gleichzeitig mit dem Bau der Mauer ausgeführt werden. Die 2005 erstellte Abwasserleitung ist zu verlegen (keine genügende überdeckung mehr). Der Abwasseranschluss für das Gebäude H16 ist im Zusammenhang mit dem Strassenbau zu lösen. Die Kosten des Verfahrens, bestehend in: Gebühren Kosten der Ausschreibung Total

Fr Fr

1',125.00

0.00

Er,-----!:125.00

2

6. 7. I

I

gehen zu Lasten der Bauherrschaft und sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Baubewilligung wird unter folgenden weiteren Bedingungen und Auflagen erteilt: Vorbehalt der privaten Rechte Die Baubewilligung bezieht sich nur auf das öffentlich-rechtliche Verhältnis. Die Rechte Dritter (privatrechtliche Einsprachen) bleiben vorbehalten. Baubeginn Die Bauherrschaft wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Baubewilligung innert 20 Tagen seit ihrer Mitteilung beim Veruraltungsgericht des Kantons Graubünden angefochten werden kann. Mit dem Baubeginn, einschliesslich Abbruch und Erdarbeiten, därf erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung rechtskräftig ist (Art. 152 Abs. 1 BauG). Ein sofortiger Baubeginn bedeutet die vorbehaltlose Anerkennung der vorliegenden Bewilligung samt allfälliger Auflagen. Erlöschen der Baubewilliqunq Die Baubewilligung erlischt, wenn der Bau nicht innert eines Jahres nach ihrer Rechtskraft begonnen wird. (vgl. im übrigen Art.152 BauG).

10. Verbindlichke

der Baubewilliquno und weitere Hinweise Bauarbeiten dürfen nur im Rahmen der Baubewilligung und der bewilligten Pläne sowie unter Einhaltung der Vorschriften des Baugesetzes ausgeführt werden. Ergibt sich bei der Bauausführung die Notwendigkeit, von den genehmigten Bauplänen abzuweichen, so ist vor Ausführung der Anderung eine Ergänzung des Baugesuches und bei wesentlichen Anderungen ein neues Baugesuch einzureichen. Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG; SR 151.3): Die Bauherrschaft wird auf die Vorschriften dieses Bundesgesetzes und die möglichen Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung derselben hingewiesen.

11.

Baukontrolle Zur Ermöglichung der Baukontrolle ist dem Bauamt Anzeige zu machen: Nach Erstellung des Schnurgerüstes Über die Fertigstellung von Neu- und Umbauten, auf alle Fälle 14 Tage vor dem beabsichtigten Bezug. (Art. 155 BauG i.V.m. Art. 11 Vz BauG)

a) b)

12

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Taqen seit Mitteilung schriftlich und begründet beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, Rekurs erhoben werden. Der angefochtene Entscheid ist dem Rekurs beizulegen.

13.

Mitteilunq an: Krähenbühl Architekten AG, Ducanstrasse 2,7270 Davos Platz Bauamt, im Hause

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LANDSCHAFT DAVOS GEMEINDE NAMENS DER BAUBTHöNOE: Der Der Aktuar:

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