Teilrevision Gewässerraum
Plan d'affectation, réglementation de base · Conters im Prättigau
Document
- Numéro
- 21.236
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Conters im Prättigau
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 9 mars 2021
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Conters im Prättigau avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
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Texte
Die Regierung
La Regenza
II Governo
del Cantone dei Grigioni
des Kantons Graubünden
dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
Afficher tout le texte
Protokoll Nr.
9. März 2021
10. März 2021
236/2021
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Conters i.P. beschlossen an der Gemeinde-
versammlung vom 20. November 2020 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche den Zonenplan 125000 Conters, Gewässerraum umfasst.
Neben diesem Planungsmittel reichte die Gemeinde Conters i.P. einen Planungs-
und Mitwirkungsbericht vom 30. November 2020 gemäss Art. 47 der eidgenössi-
schen Raumplanungsverordnung (SR 700.1) ein. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 2. April 2020 einen Vorprü-
fungsbencht Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 20. No-
vember 2020 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünw
den (KRG; BR 801.100) erfolgte am 4. Dezember 2020. Es gingen keine Beschwerden ein.
lVlit Schreiben vom 11. Januar 2021 ersuchte der Gemeindevorstand Conters-i.P. um
Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.
Gegenstand der Revisionsvorlage Gegenstand der von der Gemeinde Conters i.P. am 20. November 2020 beschlosse-
nen TeilreviSion der Ortsplanung bildet die Ausscheidung von Gewässerraumzonen
im Zonenplan. Die Gemeinde kommt damit einem Auftrag der eidgenössischen Ge-
wässerschutzgesetzgebung nach, laut welchem der Raumbedarf der oberirdischen
Gewässer festgelegt werden muss, welcher für die Gewährleistung der natürlichen
Funktionen der Gewässer, für den Schutz vor Hochwasser und für die Gewässernutw
zung erforderlich ist (vgl. Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewäs-
ser; Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20).
In Anwendung von Art. 41a und Art. 41 b der eidgenössischen Gewässerschutzverw
ordnung (GSchV; SR 814.201) sowie der in der GSchV enthaltenden Übergangsbe-
stimmungen zur Änderung des GSchG vom 4. lVlai 2011 hat die Gemeinde Conters
i.P. die Gewässerräume in Übereinstimmung mit der gängigen kantonalen Praxis als
eine die Grundnutzung überlagernde Schutzzone nach Art. 37a KRG festgelegt.
C.
Übereinstimmung mit der Richtplanung Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (SR 700) obliegt
der kantonalen Genehmigungsbehörde u. a. die Prüfung der Übereinstimmung der
Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Teil-
revision der Ortsplanung mit dem kantonalen Richtplan (KRIP) sowie mit dem regio—
nalen Richtplan PrättigaU/Davos übereinstimmt.
Das Kapitel 3.9 "Oberflächengewässer und Fischerei" des KRIP wurde mit Beschluss
vom 27. August 2019 (Prot. Nr. 631) von der Regierung angepasst und für die Behör-
den des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt. Die Genehmigung dieser An-
passung des KRIP erfolgte am 21. Juli 2020 durch das eidgenössische Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Die v0rliegende Nutzungsplau
I
nungsvorlage entspricht den Vorgaben des KRIP.
Im Regionalen Richtplan "Prättigau/Davos" “ist die Thematik ”Festlegung der Gewäs—
serräume" nicht behandelt. Es existieren diesbezüglich daher im genannten Regiona-
len Richtplan auch keine speziell zu beachtenden Inhalte und Vorgaben. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Revisionsvorlage unter dem
_Aspekt der Richtplanung genehmigungsfähig ist.
Zonenplan 1:5000 Conters, Gewässerraum
Fehlende Gewässerraumzonen Soweit keine übenNiegenden Interessen entgegenstehen, kann gemäss Art. 41a
Abs. 5 GSchV auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden, wenn das Gewässer sich im Wald oder in Gebieten befindet, die im landwirtschaftlichen Pro-e duktionskataster gemäss der Landwirtschaftsgesetzgebung nicht dem Berg- oder
Talgebiet zugeordnet sind (lit. a), eingedolt ist (lit. b.),' künstlich angelegt ist (lit. c)
oder sehr klein ist (lit. d). Die Gemeinde Conters i.P. hat in Anwendung dieser Bew stimmung für eine Reihe von Bächen und Bachabschnitten keine Gewässerraumzo—
nen ausgeschieden. Dazu ist zu bemerken, dass ein Verzicht auf die Ausscheidung von Gewässerraum-
zonen bloss vorläufiger Natur ist. Ändert sich die Interessen- oder Konfliktlage,
müsste auf den Entscheid bei einer nächsten Planung gegebenenfalls zurückgekom-
men werden. Zu denken ist beispielsweise an ein allfälliges Bauvorhaben im Bereich
eines Kleingewässers oder die Änderung der Bewirtschaftung von Weidenutzung a intensive Landwirtschaft.
im Übrigen gibt der Zonenplan 1:5000 Conters, Gewässerraum vom 20. November
2020 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KBG
beschliesst die Regierung: 1.
Der Zonenplan-1:5000 Conters, Gewässerraum vom 20. November 2020 wird
im Sinne der Erwägungen genehmigt.
2.
Der Gemeindevorstand Conters i. P. wird ersucht, diesen Beschluss in geeigne-n
ter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne ReChtsmittelbelehrung). 3.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
‚4. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs-
plandaten nach den Weisungendes Amtes für Raumentwicklung nach.
5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
6.
Mitteilung an: -
Gemeindevorstand Conters i. P., 7241 Conters i. P. .
- Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur
- Amt für Natur und Umwelt
- Amt für lmmobilienbewertung - Tiefbauamt Graubünden
- Amt für Wald und Naturgefahren
.
.. Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
-— Amt für Raumentwicklung
- Standeskanzlei -— Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen)
Der Präsident:
Namens der Regierung
_ Dr. Mario Cavigelli
‚
Der Kanzleidirektor:
Daniel Spadin
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération