Teilrevision Gesetz über Zweitwohnungen

Plan d'affectation, réglementation de base · Silvaplana

Document

Numéro
19.102
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Silvaplana
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
19 févr. 2019

Carte

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Fichiers

3790_B_Silvaplana_OPTR_Gesetz_ueber_Zweitwohnungen_Beschluss.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

19. Februar 2019

AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

II Governo del Cantone dei Grigioni

20. Februar 2019

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Protokoll Nr.

102

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Silvaplana beschlossen an der Gemeindever sammlung vom 29. November 2018 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend

eine Ergänzung des Baugesetzes mit einem Gesetz überZweitwohnungen.

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raum

planungsverordnung (RPV) liegt vor.

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 23. Juli 2018 einen

Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbe

schlusses vom 29. November 2018 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für

den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 19. Dezember 2018. Es gingen keine

Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 6. Dezember 2018 ersuchte der Gemeindevorstand Silvaplana

um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

B. Gegenstand der Revisionsvorlage

Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Silvaplana bildet der Erlass eines Gesetzes über Zweitwohnungen (kommunales

Zweitwohnungsgesetz, KZWG). Das KZWG stützt sich auf das am 1. Januar 2016 in

Kraft getretene Bundesgesetz überZweitwohnungen (ZWG) und die dazugehörende

Zweitwohnungsverordnung (ZVW).

2

Mit dem KZWG will die Gemeinde Silvaplana einerseits die geltenden Zweitwoh

nungsbestimmungen im kommunalen Baugesetz anpassen; diese sind angesichts

des neuen ZWG weitestgehend überflüssig

geworden. Andererseits soll mit dem

KZWG von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, einzelne Bestimmungen des

ZWG im Hinblick auf die in der Gemeinde Silvaplana herrschenden Gegebenheiten im Rahmen der den Gemeinden aufgrund von Art. 35e KRVO zugestandenen Kom

petenz zu verschärfen.

C. Übereinstimmung mit der Richtplanung

Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt

der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung der

Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende To

talrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden 2000 (RIP2000, vom

Bundesrat genehmigt a m 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regi

onalen Richtplan Oberengadin übereinstimmt.

Der Kreis Oberengadin hat an der Kreisratssitzung vom 20. August 2015 beschlos

sen, den regionalen Richtplan „Zweitwohnungsbau“ (am 26. Juni 2008 vom Kreisrat

Oberengadin beschlossen und am 24. Februar 2008 von der Regierung genehmigt)

per 31. Dezember 2015 bzw. auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des ZWG aufzuhe

ben, nachdem sich der regionale Richtplan „Zweitwohnungsbau“ aufgrund des ZWG

als überholt erwiesen hatte. Die erwähnte Anpassung/ Aufhebung des regionalen

Richtplans wurde von der Regierung mit Beschluss Nr. 6 8 vom 2. Februar 2016 ge

nehmigt.

Die Bestrebung von der Gemeinde Silvaplana, die kommunalen Zweitwohnungsrege

lungen a n das a m 1 . Januar 2016 in Kraft getretene ZWG anzupassen und zugleich

einzelne Bestimmungen

des ZWG für das Gebiet der Gemeinde Silvaplana zu ver

schärfen resp. zu präzisieren, sind somit richtplankonform.

3

D. Gesetz überZweitwohnungen der Gemeinde Silvaplana

Das am 29. November 2018 beschlossene KZWG bewegt sich im Rahmen des ZWG

und nimmt auf die Gegebenheiten, Besonderheiten und Herausforderungen in Silva

plana sowie auf den Vorprüfungsbericht des ARE vom 23. Juli 2018 in sachgerechter Weise Rücksicht.

Es drängen sich zu dem am 29. November 2018 beschlossenen Gesetz über Zweit wohnungen der Gemeinde Silvaplana keine speziellen Bemerkungen auf; das Ge

setz kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Das am 29. November 2018 beschlossene Gesetz über Zweitwohnungen der Gemeinde Silvaplana wird genehmigt.

2. Der Gemeindevorstand Silvaplana wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

4. Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzu

nehmen.

5. Der Gemeindevorstand Silvaplana sorgt für die Nachführung der Nutzungsplan daten nach den Vorgaben des Amts für Raumentwicklung.

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6. Mitteilung an: -

Der Präsident:

Namens der Regierung

Dr. Jon Domenic Parolini

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin