Teilrevision Winterwanderweg Natèas-Prasüras

Plan d'affectation, réglementation de base · Scuol

Document

Numéro
21.498
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Scuol
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
25 mai 2021

Carte

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Fichiers

3761_B_TR_Winterwanderweg_21.498.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

La Regenza

lI Governo

. des Kantons Graubünden

dal chantun Grischun

del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

lVlitgeteilt den

25. Mai 2021

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27. Mai 2021

Die Regierung

-

Protokoll Nr.

- 498/2021

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Scuol beschlossen an der Urnenabstimmung vom 26. März 2017 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Generellen

Erschliessungsplan 1:5000 Winterwanderweg Nat‘eas—Prasüras, Ftan.

Daneben reichte die Gemeinde Scuol folgende Unterlagen ein:

——

Planungs- und Mitwirkungsbericht vom November 2019

—

Rodungsgesuch vom 20. März 2019

—-

Hydrogeologische Beurteilung‘vom 12. Dezember 2020, Geomerz, Scuol

— . Bauprojekt Abschnitt Nischöl (Vorprojekt vom 10. lVlärz 2017)

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste zwei Vorprüfungsberichte (22. Feb-

ruar 2016 und 24. Oktober 2016). Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindebe— schlusses vom 26. lVIärz 2017 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den

Kanton Graubünden BR 801.100) erfolgte am 11. Juli 2019. Es gingen keine Beschwerden ein. lVlit Schreiben vom 28. November 2019 ersuchte der Gemeindevor—g

stand Scuol um Genehmigung der Revisionsvorlage.

Gegenstand der Revisionsvorlage IVlit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung sollen die raumplanerischen

Grundlagen für die Realisierung einer neuen Linienführung auf einem steilen Ab-

schnitt des bestehenden WintenNanderwegs zwischen "Prasüras" und "Nateas" ge-

schaffen werden. Die Festlegung bedarf einer Rodungsbewilligung.

C.

Übereinstimmung mit der Richtplanung Es ist zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan

Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003)

sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Unterengadin übereinstimmt. Es

kann festgehalten werden, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.

Genereller Erschliessungsplan 1:5000 Winterwanderweg Nateas—Prasüras, Ftan

1.

Walderhaltung

Die neue Linienführung auf einem Abschnitt des Winterwanderwegs Nateas—

Prasüras verläuft zu einem grossen Teil im Wald. Für die Realisierung des Vorha-

bens ist eine definitive Rodung von Waldareal im Umfang von 1394 m2 sowie eine

temporäre Rodung im Umfang von 1864 m2 erforderlich. Die Rodungsbewilligung des

Departementes für lnfrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden vom 14. August

2020 liegt vor und wird gemeinsam mit dem vorliegenden Beschluss eröffnet.

2.

Grundwasserschutz

. Der neue Abschnitt des WinterwandenNegs führt durch die Grundwasserschutzzone S2 der Quellen "Mundaditsch West" (2'814'083/1‘186'985) und "Mundaditsch Ost"

(2'814'157/1‘187'014), welche der Trinkwasserversorgung von Ftan dienen. Gemäss

hydrogeologischen Ausführungen zur Quellschutzzonenausscheidung ist davon aus-

zugehen, dass der Wasserabfluss eher untief und teils oberflächennah erfolgt, was

die Quellen umso verletzlicher gegenüber Terrainveränderungen macht. Gemäss An—

hang 4 Ziff. 222 der eidg. Gewässerschutzverordnung (SR 814.201) besteht in der

Zone S2 ein grundsätzliches Bauverbot. Ausnahmen können bewilligt werden, wenn

wichtige Gründe vorliegen und eine Gefährdung der Trinkwassernutzung ausge—

schlossen werden kann. Grabarbeiten, welche die schützende Überdeckung (Boden

und Deckschicht) nachteilig verändern, sind in der Zone S2 nicht zulässig.

3

Aufgrund dieser Ausgangslage beantragte das Amt für Natur und Umwelt (ANU) im Rahmen der kantonsinternen Vernehmlassung, im Folgeverfahren müsse für den Er-— halt der erforderlichen Bewilligung nach Art. 19 des eidg. Gewässerschutzgesetzes

„ (SR 814.20) gestützt auf ein hydrogeologisches Gutachten nachgewiesen werden,

dass eine Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen werden könne. Zudem sei der den OP—Unterlagen beigelegte Entwurf zum Bauprojekt von einem Hydrogeolow gen überarbeiten zu lassen. Das ARE leitete diese Stellungnahme am 9. September 2020 der Gemeinde weiter und verlangte, dass die entsprechenden Abklärungen be— reits im vorliegenden Verfahren vorzunehmen seien.

Am 12. Dezember 2020 wurde durch das Büro Geomerz eine hydrogeologische Be-

urteilung erstellt. Diese wurde mit E-Mail vorn 25. Januar 2021 dem ARE eingereicht. Das ANU reichte dazu am 15. März 2021 eine Stellungnahme per E-lVlail ein. Darin

führte es aus, dass sich im Gebiet "Nischöl" neben den bereits erwähnten Quellen

"Mundaditsch West" und "Mundaditsch Ost" zusätzlich die Quelle "Peidra Fessa" be— finde, welche von der überlagerten Schutzzone 82 mindestens im gleichen Masse

betroffen sei wie die beiden anderen Quellen. lViit Hinweis auf die Resultate der lVIar— kierungsversuche aus dem Jahr 2000, auf die Erkenntnisse der Feldbegehung sowie

auf einen Vergleich mit bereits früheren Geländeeingriffen habe im Bericht nachvoll-

ziehbar aufgezeigt werden können, dass mit entsprechenden Schutzmassnahmen

der hydrogeologische Einfluss des geplanten Bauvorhabens so minimiert werden

könne, dass eine Gefährdung der Quellen “Mundaditsch” und "Peidra Fessa" ausgen

schlossen werden könne. Eine Gefährdung von Quellen durch die geplante Wegver-

Iegung könne gemäss hydrogeologischer Beurteilungausgeschlossen werden. Die

_enNähnten Schutzmassnahmen sind im Rahmen des noch durchzuführenden BABVerfahrens zu berücksichtigen.

3.

Sistiertes Genehmigungsverfahren für den bestehenden Winterwanderweg I

Am 20. Januar 2013 beschlossen die Stimmberechtigten der ehemaligen Gemeinde

Ftan eine Totalrevision der Ortsplanung, welche von der Regierung am 5. April 2016

(Prof. Nr. 305/2016) genehmigt wurde. Die Planung enthielt u. a. den bestehenden

WintenNandenNeg im Gebiet Prasüras-Nateas. In der Folge prüfte die Gemeinde Scuol eine neue Linienführung für die Teilstrecke „Prasüras“ — „Mundaditsch“ — „Ni-

schöl“ ... „Natäas“, weshalb das Genehmigungsverfahren für das betroffene Teilstück

im erwähnten Genehmigungsbeschluss sistiert wurde. Aufgrund der in der Zwischen-

zeit erfolgten Untersuchungen stellte sich heraus, dass die bestehende Wegführung

grösstenteils beibehalten werden kann. Zur ÜbenNindung einer starken Steigung sol-

Ien jedoch zwei Schlaufen eingebaut werden. Diese Änderungen gegenüber der am

20. Januar 2013 beschlossenen Wegführung ist Gegenstand der vorliegenden Teilrevision des Generellen Erschliessungsplans und kann, wie enNähnt, genehmigt wer-

den. Das im Regierungsbeschluss vom 5. April 2016 (Prof. Nr. 805/2016) sistierte ‘ . Genehmigungsverfahren für den Winterwanderweg "Prasüras" -— “Mundaditsch” „..

"Nischöl‘I -—- "Nat‘eas" kann somit wiederaufgenommen werden. Der im Generellen Er-

schliessungsplan (GEP) 1:10 000 vom 20. Januar 2013 festgelegte Winterwandern

weg wird genehmigt, soweit er nicht im mittleren Streckenabschnitt durch den vorlie-

genden GEP ersetzt wird (vgl. Hinweis im vorliegenden GEP). Das ARE wird ersucht,

im GEP 1:10 000 vom 20. Januar 2013 eine entsprechende Kennzeichnung vorzunehmen.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1.

Der Generelle Erschliessungsplan 1:5000 Winterwanderweg Nateas-

Prasüras, Ftan vom 26. März 2017 wird im Sinne der Erwägungen mit folgen-

dem Hinweis genehmigt:

—

Die in der hydrogeologischen Beurteilung vom 12. Dezember 2020 des Geologiebüros Geomerz empfohlenen Schutzmassnahmen (vgl. S. 12 f.) sind im Rahmen des BAB—Verfahrens umzusetzen.

2.

Der im Generellen Erschliessungsplan 1:10 000 vom 20. Januar 2013 festge-

legte Winterwanderweg auf der Teilstrecke „Prasüras“ ... „Mundaditsch“ „.. „Nischöl“ — „Nateas“ wird nunmehr genehmigt, soweit er nicht durch die teilweise

neue Streckenführung gemäss Generellem Erschliessungsplan 1:5000 WinterwandenNeg Natäas-Prasüras, Ftan vom 26. März 2017 abgelöst wurde.

Der Gemeindevorstand Scuol wird ersucht, diese Genehmigungen in geeigneter

Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

Die Rodungsbewilligung des Departementes für Infrastruktur, Energie und Mobili-

tät Graubünden vom 14. August 2020 wird gleichzeitig mit dem vorliegenden Ge»

nehmigungsbeschluss eröffnet.

Soweit für die VenNirichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not—-

wendig sind, bleibt die Bewilligung der zuständigen Behörde vorbehalten.

Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die nötigen Kennzeichnungen im

Generellen Erschliessungsplan 1:10 000 vom 20. Januar 2013 vorzunehmen. . I Die von der Gemeinde bestimmte Datenvervvaltungsstelle führt die Nutzungs-

plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach. Mitteilung an: A. Regierungsbeschluss und Rodungsbewilligung:

-

Gemeindevorstand Scuol, Bagnera 170, 7550 Scuol

— Amt für Natur und Umwelt

— Amt für Wald und Naturgefahren

- Amt für Raumentwicklung B. Nur Reqierungsbeschluss:

-—

Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur

- Amt für Jagd und Fischerei - Tiefbauamt

— Amt für Landwirtschaft und Geoinformation

- Standeskanzlei

— Departement für Volkswirtschaft und Soziales (im Doppel, samt Unterlagen)

C. Nur Rodungsbewilliqung:

-

Bürgergemeinde Scuol, Jon Fadri Tönett, Bröl 57, 7546 Ardez

-

. . Bundesamt für Umwelt, Abteilung Wald; Postfach, 3003 Bern Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Rechtsdienst

—- Amt für Wald und Naturgefahren, Stradun 403A, 7550 Scuol

Namens der Regierung Der Präsident:

Der Kanzleidirektor:

Dr. Mario Cavigelli

Daniel Spadin