Teilrevision Wertstoff-Sammelstelle
Plan d'affectation, réglementation de base · Bergün Filisur
Document
- Numéro
- 21.DEP62
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Bergün Filisur
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 5 nov. 2021
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3522_T_TR_Wertstoff-Sammelstelle_21.DEP62.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Kanton Graubünden Gemeinde Bergün Filisur
Planungs- und Mitwirkungsbericht Teilrevision Ortsplanung Filisur, Wertstoff-Sammelstelle
Impressum Auftraggeber Gemeinde Bergün Filisur, CH-7477 Filisur Kontaktperson Luzi Schutz, Gemeindepräsident +41 81 410 40 40 [email protected] Bearbeitung Stauffer & Studach AG Alexanderstrasse 38, CH-7000 Chur www.stauffer-studach.ch Dominik Rüegg, Projektleitung +41 81 258 34 78 [email protected] Cyrill Noser, Sachbearbeitung +41 81 258 34 71 [email protected] Erstellung Oktober 2020 Bearbeitungsstand August 2021 TR_Sammelstelle_PMB_GEN
Inhalt 1 Anlass 1.1 Anlass zur Planung 1.2 Rechtskräftige Ortsplanung 1.3 Ziele und Inhalt der Teilrevision
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2 Allgemeines 2.1 Organisation des Planungsträgers 2.2 Kantonale Vorprüfung 2.3 Fakultative Mitwirkungsauflage 2.4 Beschlussfassung Gemeindevorstand 2.5 Genehmigung Departement
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3 Rahmenbedingungen und Nachweise 3.1 Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung 3.2 Kantonaler Richtplan Abfallbewirtschaftung 3.3 Regionaler Richtplan 3.4 Bauprojekt Wertstoff-Sammelstelle
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4 Umsetzung in der Nutzungsplanung 4.1 Teilrevision Genereller Gestaltungsplan 4.2 Begründung der Waldabstandslinie
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Beilagen Beilage 1 – Schnitte Bauprojekt Neubau Sammelstelle Frevgias, DIAG, Stand 09.10.2020 Beilage 2 – Fassaden Bauprojekt Neubau Sammelstelle Frevgias, DIAG, Stand 09.10.2020 Beilage 3 – Grundrisse Bauprojekt Neubau Sammelstelle Frevgias, DIAG, Stand 09.10.2020
Gemeinde Bergün Filisur TR Wertstoff-Sammelstelle PMB August 2021
1 Anlass 1.1 Anlass zur Planung In der Gemeinde Bergün Filisur sind gegenwärtig die Sammelstellen für Wertstoffe wie Glas, Dosen / Aluminium, PET, Papier Grünabfälle etc. an verschiedenen, dezentralen Standorten gelegen. Für einzelne Wertstoffe / Abfälle wie z.B. Papier und Elektroschrott besteht nur in Bergün eine Sammelstelle (ARA). Die Gemeinde beabsichtigt die Wertstoff-Sammlung zu zentralisieren. Im Gewerbegebiet Frevgias auf der Parzelle Nr. 2488 plant sie die Erstellung einer Wertstoff-Sammelstelle, welche die bisherigen Standorte ablösen soll. Zu diesem Zweck wurde ein Bauprojekt für eine Wertstoff-Sammelstelle erarbeitet (s. Kap. 3.4). Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Waldabstandsbereichs, weshalb eine Anpassung der Nutzungsplanung erforderlich wird.
Abb. 1: Standort Gewerbezone Frevgias (rot), Filisur
1.2 Rechtskräftige Ortsplanung Die ehemaligen Gemeinden Bergün und Filisur fusionierten per 1. Januar 2018 zur neuen Gemeinde Bergün Filisur. Die rechtskräftige Ortsplanung der Gemeinde Filisur wurde am 23. August 2005, 6. September 2005 sowie am 4. und 26. Oktober 2005 von der Gemeindeversammlung beschlossen und am 20. Februar 2007 mit Regierungsbeschluss (RB) Nr. 179 von der Regierung genehmigt. In der Zwischenzeit wurden diverse Teilrevisionen vorgenommen. 1.3 Ziele und Inhalt der Teilrevision Mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung sollen die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für den Neubau einer Wertstoff-Sammelstelle im Gewerbegebiet Frevgias geschaffen werden. Dazu ist eine Reduktion des ordentlichen Waldabstands vorgesehen.
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Gemeinde Bergün Filisur TR Wertstoff-Sammelstelle PMB August 2021
2 Allgemeines 2.1 Organisation des Planungsträgers Die Gemeinde Bergün Filisur beauftragte das Planungsbüro Stauffer & Studach Raumentwicklung, Chur, mit der Teilrevision der Ortsplanung. Als verantwortlicher Planer wurde Dominik Rüegg und als Sachbearbeiter Cyrill Noser eingesetzt. 2.2 Kantonale Vorprüfung Die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung wurde gestützt auf Art. 12 der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) dem Amt für Raumentwicklung Graubünden (ARE) zur Vorprüfung eingereicht. Mit Bericht vom 23. März 2021 äusserte sich der Kanton grundsätzlich positiv zur vorgesehenen Teilrevision. Im Wesentlichen ergaben sich im Rahmen der Vorprüfung folgende Anträge und Hinweise: Antrag Kanton
Beurteilung Gemeinde
Aufgrund des öffentlichen Interesses und der raumplanerisch gut begründeten Lage kann der Verringerung des Waldabstands im geplanten Bereich aus forstlicher Sicht zugestimmt werden.
Wird zur Kenntnis genommen.
Der Umschlagplatz mit den geplanten Parkplätzen befindet sich zum Teil im Waldareal, was gemäss kantonalem Waldgesetz nicht zulässig ist. Das Projekt ist entsprechend anzupassen.
Das Bauprojekt wurde im Sinne des Antrags angepasst.
Um den Umschlagplatz zu ermöglichen und entsprechend nutzen zu können, ist aufgrund der teilweisen Lage in der Gefahrenzone 1, die Errichtung eines Schutzdamms nach den Vorgaben des Amts für Wald und Naturgefahren (AWN) erforderlich (keine Rodungsbewilligung erforderlich). Die Festlegung der Gefahrenzone kann im Genehmigungsverfahren der vorliegenden Teilrevision erfolgen.
Die Gemeinde beabsichtigt die Anpassung bzw. Festlegung der betreffenden Gefahrenzone nicht im Rahmen der vorliegenden Teilrevision, sondern im Rahmen der laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung vorzunehmen.
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Gemeinde Bergün Filisur TR Wertstoff-Sammelstelle PMB August 2021
2.3 Fakultative Mitwirkungsauflage Vorliegend handelt es sich um eine Änderung von untergeordneter Bedeutung der Nutzungsplanung. Nach Art. 48 Abs. 3 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) wird eine solche Änderung nach Anhörung von Betroffenen vom Gemeindevorstand beschlossen. Die Durchführung einer Mitwirkungsauflage ist fakultativ. Zur Orientierung der Bevölkerung über das Vorhaben erfolgte eine solche Mitwirkungsauflage vom 20. Mai 2021 bis 20. Juni 2021. Während der Mitwirkungsauflage gingen keine Vorschläge und Einwendungen ein. Es ergaben sich keine Änderungen an den Planungsmitteln.
2.4 Beschlussfassung Gemeindevorstand Änderungen von untergeordneter Bedeutung gemäss Art. 48 Abs. 3 KRG werden durch den Gemeindevorstand beschlossen. Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 5. August 2021 die vorliegende Teilrevision beschlossen. 2.5 Genehmigung Departement Änderungen von untergeordneter Bedeutung gemäss Art. 48 Abs. 3 KRG werden durch das Departement genehmigt.
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Gemeinde Bergün Filisur TR Wertstoff-Sammelstelle PMB August 2021
3 Rahmenbedingungen und Nachweise 3.1 Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung Der kantonale Richtplan ist für die Behörden in Bezug auf die Stossrichtung der räumlichen Entwicklung und die konkreten Richtplanfestlegungen verbindlich. Es obliegt der Gemeinde die Konformität der Nutzungsplanung zum Richtplan aufzuzeigen. Überarbeiteter Kantonaler Richtplan Siedlung (KRIP-S) Der Kanton Graubünden hat seine Richtplanung im Bereich Raumordnungspolitik (Richtplankapitel 2) und Siedlung (Richtplankapitel 5) an die übergeordneten Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) angepasst. Der Richtplan wurde am 20. März 2018 von der Regierung erlassen und wurde vom Bund am 10. April 2019 genehmigt. Gestützt auf den neuen kantonalen Richtplan müssen die Gemeinden innert zwei Jahren die Kapazität in den Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) überprüfen. Gemäss Kapitel 5.2.1 des KRIP-S sind Erweiterungen und Verlagerungen des Siedlungsgebiets innerhalb derselben Gemeinde dann regional abzustimmen und richtplanerisch zu sichern, sobald diese während einer Planungsperiode von 15 Jahren eine Fläche von insgesamt jeweils 1 ha überschreiten. Die in der vorliegenden Teilrevision vorgesehenen Anpassungen stellen keine Änderung des Siedlungsgebiets dar bzw. erfolgen vollständig innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets. Der Gemeindevorstand hat im Frühling 2020 das kommunale räumliche Leitbild (KRL) beschlossen. Die darauf gestützte Ortsplanung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen bzw. ist gemäss kantonalem Richtplan bis spätestens 2023 abzuschliessen. Da die vorliegende Anpassung der Nutzungsplanung nicht vom KRIP-S betroffen ist und auch nicht die anstehende Gesamtrevision der Ortsplanung präjudiziert, wird die Anpassung aufgrund des konkreten Projekts der Gesamtrevision vorgezogen.
3.2 Kantonaler Richtplan Abfallbewirtschaftung Gemäss Kap. 7.4 des kantonalen Richtplans (KRIP) sind Sammel- und Sortierplätze (für Wertstoffe) sowie Kompostieranlagen grundsätzlich keine wichtigen Abfallanlagen im Sinne der technischen Verordnung über Abfälle (VVEA). Sie sind deshalb nicht Gegenstand des kantonalen Richtplans. 3.3 Regionaler Richtplan Entsprechend dem kantonalen Richtplan bestehen im regionalen Richtplan Albula keine Einträge betreffend Sammel- und Sortierplätze (für Wertstoffe) sowie Kompostieranlagen.
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Gemeinde Bergün Filisur TR Wertstoff-Sammelstelle PMB August 2021
3.4 Bauprojekt Wertstoff-Sammelstelle Für das Bauvorhaben Wertstoff-Sammelstelle auf der Parz. Nr. 2488, Frevgias Filisur, besteht ein konkretes Bauprojekt (Stand 09.10.2020, siehe Beilage). Das bestehende Gebäude wird abgebrochen. Die neue zentralisierte Sammelstelle besteht aus verschiedenen Mulden und Containern (Pressmulden, Abrollcontainer) für die unterschiedlichen Wertstoffe. Die Mulden und Container werden über ein Rampensystem erreicht und sind mit einem Holzbau überdacht. Damit das Projekt am vorgesehenen Standort realisiert werden kann, bedarf es der vorliegenden Teilrevision der Nutzungsplanung. Gemäss aktuellster Gefahrenbeurteilung kommt der geplante Umschlagsplatz sowie die dazugehörige Parkierung innerhalb der Gefahrenzone 1 zu liegen. Diese Anlagen können erst nach der Realisierung des Schutzdamms realisiert werden.
Abb. 2: Bauprojekt Neubau Wertstoff-Sammelstelle Frevgias
4 Umsetzung in der Nutzungsplanung 4.1 Teilrevision Genereller Gestaltungsplan Im Generellen Gestaltungsplan wird eine Waldabstandslinie (Baulinie) gemäss Art. 78 KRG in dem Bereich festgelegt, wo der Mindestabstand von zehn Metern (Hochwald) zur statischen Waldgrenze unterschritten wird. Die Waldabstandslinie korrespondiert mit der Flucht des Vordachs der geplanten Wertstoff-Sammelstelle, der Mindestabstand von fünf Metern wird ebenfalls nicht unterschritten.
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Gemeinde Bergün Filisur TR Wertstoff-Sammelstelle PMB August 2021
4.2 Begründung der Waldabstandslinie Grundsätzlich ist gemäss Art. 29 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) ein Mindestabstand von Bauten und Anlagen gegenüber Hochwald von zehn Metern und gegenüber Niederwald von fünf Metern vorzusehen. Art. 30 KWaG sieht verschiedene Ausnahmefälle vor, nach Art. 30 Abs. 1 KWaG können in Ausnahmefällen gestützt auf Baulinien kleinere Waldabstände in der Nutzungsplanung festgelegt werden. Eine solche Ausnahme ist im vorliegenden Fall notwendig. Gemäss den «Richtlinien betreffend Ausnahmen vom kantonalen MindestWaldabstand» vom 1. Januar 1998 (diese bezogen sich im Wortlaut auf mittlerweile ausser Rechtskraft stehende Regelungen) sind unter anderem «ausserordentliche Verhältnisse» grundsätzlich einer Ausnahmebewilligung zugänglich. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Vorhaben von öffentlichem Interesse (Zentrale Wertstoff-Sammelstelle mit professioneller Bewirtschaftung). Der Standort der geplanten Wertstoffsammelstelle ist sowohl aus raumplanerischer Sicht (bestehendes Gewerbegebiet, Emissionen der Abfallsammelstelle), aus Sicht der Erreichbarkeit (Strassenerschliessung aus Richtung Bergün und Filisur) als auch aus Sicht der Verfügbarkeit (Eigentum politische Gemeinde / Bürgergemeinde Bergün Filisur) optimal gelegen.
Chur, August 2021 / dr, cn
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Beilagen Beilage 1 – Schnitte Bauprojekt Neubau Sammelstelle Frevgias, DIAG, Stand 09.10.2020 Beilage 2 – Fassaden Bauprojekt Neubau Sammelstelle Frevgias, DIAG, Stand 09.10.2020 Beilage 3 – Grundrisse Bauprojekt Neubau Sammelstelle Frevgias, DIAG, Stand 09.10.2020
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Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération