Umsetzung RPG1 (Verlängerung)
Zone réservée · Sils im Domleschg · Abrogé le 16 sept. 2023
Document
- Numéro
- 00.062.467
- Type
- Zone réservée
- Commune
- Sils im Domleschg
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 16 sept. 2021
- Abrogé
- 16 sept. 2023
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
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Texte
Kantonsamtsblatt Fegl uffizial Foglio ufficiale
eKAB-Nr.: 00.062.467 Stelle: Gemeinde Sils im Domleschg Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 16.09.2021
Verlängerung Planungszone Revision Ortsplanung – Verlängerung Planungszone Derzeit ist in der Gemeinde Sils i.D. eine vom Gemeindevorstand am 9. September 2019 erlassene Planungszone über das ganze Gemeindegebiet betreffend die Revision der Ortsplanung in Kraft. Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 12. April 2021 beschlossen, die Planungszone wie folgt um einstweilen zwei Jahre zu verlängern. Zweck der Planungszone: Die Planungszone dient insbesondere folgenden Zwecken: a) Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans – Siedlung (KRIP-S). b) Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen. c) Umsetzung der Vorgaben des revidierten KRG. Von der Planungszone betroffene Gebiete: Die Planungszone umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone mit Verfügung vom 28. April 2021 zugestimmt. In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG).
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Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen. Die Verlängerung der Planungszone gilt einstweilen für zwei Jahre und tritt mit der heutigen Bekanntgabe in Kraft. Die Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden. (Art. 101 Abs. 1 KRG). Gemeinde Sils im Domleschg Gemeindevorstand
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