Teilrevision Alpe Pian Doss

Plan d'affectation, réglementation de base · Mesocco

Document

Numéro
23.242
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Mesocco
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
4 avr. 2023

Carte

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Fichiers

3911_B_TR_Alpe_Pian_Doss_23.245_de.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Die Regierung des Kantons Graubünden

Sitzung vom

La Regenza dal chantun Grischun

,

4. April 2023

p

II Governo del Cantone dei Grigioni

Mitgeteilt den

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Protokoll Nr.

5. April 2023

242/2023

Comune di Mesocco OP-Teilrevision "Alpe Pian Doss" Genehmigung

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Mesocco beschlossen an der Urnenabstim—

mung vom 25. September 2022 eine Teilrevision der Ortsplanung. im Einzelnen wur-

den folgende Planungsmittel verabschiedet:

—

Legge edilizia Revisione parziale (Alpe Pian Doss)

—

Piano delle zone e Piano generale delle strutture 1:1000 Alpe Pian Doss

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 27. September 2022 gemäss Art. 47 der

eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) samt Allegato A

(Progetto agriturismo), Allegato B (Concetto di pascolo & rapporto SPB), Allegato C

(Variante 3 Stalla Pian Doss), Allegato D (Consulenza architettonica) und Allegato E

(Abklärungen Swissgrid) liegt vor.

Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 9. Dezember 2019 einen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindebeschlusses vom 25. September 2022

gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG;

BR 801.100) erfolgte am 29. September 2022. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 5. Oktober 2022 ersuchte der Gemeindevorstand Mesocco um

Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

Gegenstand der Revisionsvorlage lVlit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung sollen die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für die Umnutzung zu agrotouristischen Zwecken diverser bislang

ausschliesslich zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzten Gebäuden der Alpe Pian Doss geschaffen werden. Hierfür sollen unter anderem die Gebäude umgebenden

Flächen einer Zona agricola Alpe Pian Doss zugewiesen werden und die bestehenden Gebäude im Generellen Gestaltungsplan der entsprechenden Nutzung (landwirt-

schaftlich oder agrotouristisch) zugewiesen werden. Ferner soll das Baugesetz der Gemeinde lVlesocco mit dem Art. 34bis "Zona agricola Alpe Pian Doss (AP)" ergänzt

werden.

Übereinstimmung mit der Richtplanung Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungs— gesetz, RPG; SR 700) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem

die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Kantonalen

Richtplan sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Moesa übereinstimmt.

Es kann festgestellt werden, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.

Teilrevision des Baugesetzes

Die am 25. September 2022 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 34bis)

gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; sie kann genehmigt werden.

Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Alpe Pian Doss

Die westlich der Alpstrasse gelegen Elemente liegen innerhalb des BLN-Objekts

1912 Paludi del San Bernardino. Die vorliegende Planung ist mit den BLN-

Schutzzielen grundsätzlich vereinbar. innerhalb des Planperimeters findet sich eine

Teilfläche des Flachmoors FlVl-18 508 von lokaler Bedeutung, das vertraglich umge—

setzt ist. Zusätzlich sind im Planperimeter zwei weitere kartierte Flachmoore vertrag-

lich umgesetzt. Die im Planungsperimeter vorhandenen Biotope sind zwar planungs-

rechtlich nicht geschützt, deren Erhaltung ist jedoch über den Bewirtschaftungsver-

trag und die bestehende Landschaftsschutzzone für das BLN—Objekt 1912 hinrei-

chend gewährleistet. Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass die Nachführung des kantonalen Bioto-

pinventars mit Datum vom 18. Mai 2021 abgeschlossen wurde (Regierungsbeschluss

vom 18. Mai 2021, Protokoll Nr. 459/2021), sodass in einer nächsten Ortsplanungs-

revision gestützt auf diese Grundlagen die Naturschutzzonenausscheidungen zu

überprüfen sind. Gleichzeitig sind dabei die Landschaftsschutzzonen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

lm Übrigen gibt der Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 121000 Alpe Plan

Doss vom 25. September 2022 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

Hinweise betreffend die Folgeverfahren

1. Einpassung in die Landschaft

Gemäss Art. 73 KRG sind Bauten und Anlagen so zu gestalten und einzuordnen,

dass mit der Umgebung und der Landschaft eine gute Gesamtwirkung entsteht. Im

Anhang C des Planungs- und Mitwirkungsberichts wurde ein Richtprojekt eingereicht,

welches im vorliegenden Genehmigungsverfahren nicht geprüft werden muss. Viel-

mehr obliegt, diese Prüfung der Gemeinde und dem Amt für Raumentwicklung im Be-

willigungsverfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone (BAB-

Verfahren). lm Interesse eines möglichst schlanken BAB—Verfahrens wird die Ge-

meinde resp. Bauherrschaft ersucht, sich im Hinblick auf die Erarbeitung des definiti-

ven Projekts mit der kommunalen Bauberatung in Verbindung zu setzen. 2. Langsamverkehr

Das vorgesehene Erweiterungsprojekt tangiert das kantonale lnventar der Langsam—

verkehrswege. Der Ausbau des Gebäudes E durch den Anbau E1 bewirkt die Verle-

gung eines offiziell signalisierten Bergwanderwegs, auf dem auch eine lokale Mountainbike-Route verläuft. Die Gemeinde wird ersucht, der Fachstelle für Langsamver-

kehr vor der Realisierung des Anbaus rechtzeitig mitzuteilen, auf welche Weise der

Weg verlegt werden soll. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Fachstelle der neue Wegverlauf mitzuteilen.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1.

Die am 25. September 2022 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes

(Art. 34m5) wird genehmigt.

Der Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Alpe Pian Doss vom

25. September 2022 wird im Sinne der Erwägungen mit folgenden Hinweisen

und Anliegen genehmigt:

a)

Die Gemeinde wird auf die erforderliche Umsetzung des Biotopinventars so- y

wie die Überprüfung der Landschaftsschutzzonen hingewiesen.

b)

Die Gemeinde resp. Bauherrschaft wird erSucht, sich für die Erarbeitung des

definitiven Projekts mit der kommunalen Bauberatung in Verbindung zu set— zen.

c)

Die Gemeinde wird ersucht, sich bezüglich Verlegung der Wege mit der Fachstelle für Langsamverkehr in Verbindung zu setzen.

Der Gemeindevorstand Mesocco wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not—

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

Das Amt für RaumentwiCkiung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses

nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzu— nehmen.

Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs—

plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.

Mitteilung an:

- Gemeindevorstand Mesocco, 6563 Mesocco

- Stauffer & Studach Raumentwicklung, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur - Comune Patriziale Patrimonio di congodimento, 6563 Mesocco

-

Plantahof, Kantonsstrasse 17, 7302 Landquart

-

Amt für Natur und Umwelt

Denkmalpflege Graubünden Amt für lmmobilienbewertung Amt für Wald und Naturgefahren Amt für Jagd und Fischerei Amt für Energie und Verkehr Amt für Wirtschaft und Tourismus Tiefbauamt Graubünden Amt für Landwirtschaft und Geoinformation Amt für Raumentwicklung Standeskanzlei

Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen)

Namens der Regierung Der Präsident:

Der Kanzleidirektor:

WVl Peter Peyer

Daniel Spadin