Teilrevision Waldgrenzen Quader

Plan d'affectation, réglementation de base · Zizers

Document

Numéro
23.414
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Zizers
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
16 mai 2023

Carte

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Fichiers

3947_B_Waldgrenzen_Quader_RB2023-414.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza dal chantun Grischun

II Governo del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

16. Mai 2023

17. Mai 2023

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414/2023

Gemeinde Zizers OP-Teiltevision "Waldgrenzen Quader" Genehmigung

A. Der Vorstand der Gemeinde Zizers beschloss an seiner Sitzung vom 21. Februar 2022 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1 :1000 Teilrevision Waldgrenzen Quader. Neben diesem Planungsmittel reichte die Gemeinde Zizers die folgenden weiteren Unterlagen ein: Informativer Zonenplan 1:1000 Teilrevision Waldgrenz;en Quader -

Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raum­ planungsverordnung (RPV; SR 700.1) vom 3. März 2022

Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 12. Juli 2021 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 21. Februar 2022 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801_.100) erfolgte am 11. März 2022. Es gingen drei Beschwerden ein. Eine Beschwerde wurde zwischenzeitlich zurückgezogen und konnte abgeschrieben werden. Die übrigen zwei Beschwerden werden in separaten Regierungsbeschlüs­ sen behandelt.

2

Mit Schreiben vom 8. März 2022 ersuchte der Gemeindevorstand Zizers das Depar­ tement für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

B. Gegenstand der Revisionsvorlage Bei den im Jahre 2020 durchgeführten Waldfeststellungsarbeiten stellte das Amt für Wald und Naturgefahren fest, dass im Gebiet "Quader_" die Bauzone teilweise Walda­ real tangiert. In der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung wurden entsprechend die Waldgrenzen sowie Waldabstandslinie festgelegt.

C. Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Teilrevision Waldgrenzen Quader Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Teilrevision Waldgrenzen Quader vom 21. �ebruar 2022 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann geneh­ migt werden.

beschliesst die Regierung:

1.

Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Teilrevision Wald­ grenzen Quader vom 21. Februar 2022 wird genehmigt.

2.

Die zwei Planungsbeschwerden werden in separaten Regierungsbeschlüssen · behandelt.

3.

Der Gemeindevorstand Zizers wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3

· 4.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not­ wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

5.

Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs­ plandaten nach den Weisungen des Amts für Raumentwicklung nach.

6.

Mitteilung an: - Gemeindevorstand Zizers, Rathaus, Vialstrasse 2, 7205 Zizers - R+K Büro für Raumplanung AG, Im Aeuli 3, 7304 Maienfeld - Donatsch+Partner AG, Prättigauerstrasse 34, 7302 Landquart - Amt für Natur und Umwelt - Amt für Energie und Verkehr - Amt für Jagd und Fischerei - Amt für Wald und Naturgefahren Tiefbauamt Graubünden - Kantonspolizei Graubünden - Amt für Landwirtschaft und Geoinformation - Amt für Raumentwicklung - Standeskanzlei - Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen)

Der Präsident:

Peter Peyer

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin