Quartierplan Carlihof
Procédure de plan de quartier · Pontresina
Document
- Numéro
- 24.GDEf1
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Pontresina
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 3 janv. 2024
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Pontresina avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
3784_B_QP_Carlihof_20.GDEf1_Gemeindebeschluss.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Lu par reconnaissance de texte dans un fichier numérisé : il peut contenir des erreurs.
Gemeinde Pontresina Vschinauncha da Puntraschigna
Protokollauszug Gemeindevorstand
; : Suprastanza cumünela 4. Gemeindevorstandssitzung p
vom Dienstag, 28. Januar 2020, 17:00 Uhr
7.9.0.0.03 Quartierpläne, Bebauungspläne Beschluss-Nr. 2020-35 Einsprache - und Genehmigungsentscheid Quartierplan Carlihof
Geschäft Nr. 2016.1296 Parz.Nr. div. Zone: div. AL: 1.0 Objekt: Quartierplan Carlihof
Planungsvorhaben: Erstellung Quartierplanunterlagen inkl. Vorschriften
Grundeigentümer: Div. Quartierplanbeteiligte sowie Erbengemeinschaft EN
Afficher tout le texte
Projektverfasser: Gestalterische Ausführung : Renato Maurizio Architekten AG, Maloja Technischer Ausführung : Stauffer & Studach, Ortsplaner der Gemeinde Pontresina Gesetzliche Vorschriften : Dr. 0. Bänziger, Gemeindejurist der Gemeinde Pontresina
Auflage: 08. Oktober 2019 bis 07. November 2019 (Dauer gem. KRVO 30 Tage)
I. Sachverhalt
Das Geschäft wurde von der Baukommission an der Sitzung 2019-04 vom 15. Mai 2019 behandelt. Auf Antrag der Baukommission wurden die Planungsmittel in einzelnen Punkten leicht angepasst und sodann dem Gemeindevorstand in positiven Sinne unterbreitet.
Der Gemeindevorstand hat anlässlich seiner Sitzung vom Dienstag, 27. August 2019, mit Beschluss Nr. 2019-198 die Quartierplanunterlagen zur öffentlichen Publikation freigegeben.
Während der öffentlichen Publikation welche vom 08. Oktober 2019 bis 07. November 2019 für die Dauer von 30 Tagen stattfand wurden drei Einsprache firstgerecht eingereicht:
ERTTTEETTETIETTETIIN welcher die Interessen der EN tritt, hat auf die drei Einsprachetexte sodann eine Stellungnahme verfasst, welche unserem Gemeindejuristen für die Erstellung des
Einsprache- und Genehmigungsentscheides zugestellt wurde.
EEE =: daraufhin den Einsprache- und Genehmigungsentscheid (in den Sitzungsunterlagen und ım nProtokollanhang) welcher nun durch den Gemeindevorstand verabschiedet werden soll. Der Entscheid wird sodann den Einsprechern wie auch den restlichen Quartierplanbeteiligten zugestellt. Der Einsprache- und Genehmigungsentscheid befindet sich in den Sitzungsunterlagen und im Protokollanhang.
II. Antrag Der Gemeindevorstand genehmige den Einsprache- und Genehmigungsentscheid betreffend Quartierplan Carlihof, mit den in Kapitel II des obgenannten Beschlusses gemachten Anordungen.
piz berninamengadin
Gemeinde Pontresina, Gemeindekanzlei, Gemeinde- und Kongresszentrum Rondo, Via Maistra 133, CH-7504 Pontresina T +41 81838 81 85, F +41 81 83881 91, [email protected], www.gemeinde-pontresina.ch
Gemeinde Pontresina Vschinauncha da Puntraschigna
Demnach erkennt der Gemeindevorstand:
1;
Die Einsprachen werden insoweit gutgeheissen, als im Rahmen der vorliegenden Quartierplanung Carlihof auf die Zufahrt ab der Kreuzung Via Giarsun / Via Cruscheda zur Autoeinstellhalle D verzichtet und die Zufahrt zu dieser Einstellhalle über die mittlere Zufahrt ab der Via Cruscheda erfolgt. Im Übrigen sind die Einsprachen, soweit darauf eingetreten werden kann, abzuweisen.
Der Quartierplan Carlihof wird mit Ausnahme der darin vorgesehenen Zufahrt ab der Kreuzung Via Giarsun / Via Cruscheda zur Autoeinstellhalle D genehmigt. Stattdessen hat die Zufahrt zu dieser Autoeinstellhalle D über die Zufahrt zur Einstellhalle C zu erfolgen unter entsprechende Anpassung der Planunterlage und der Quartierplanvorschriften.
Die Kosten des vorliegenden Einsprache- und Genehmigungsentscheids belaufen sich auf Fr. .... und werden nach Massgabe von Art. 47 QPV den Eigentümern der Grundstücke Nrn. 1861 und 1862T auferlegt.
Auf die Zusprechung von ausseramtlichen Entschädigungen wird verzichtet.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden erhoben werden.
Mitteilung an:
Ill. Erwägungen und Diskussion
Erörtert die Vorlage und geht auf den gutgeheissenen Teil der Einsprache ein.
Iv. Beschluss Der Gemeindevorstand stimmt dem Antrag des Bausekretariates mit 6:0 Stimmen zu und heisst die entsprechende Verfügung gut.
Pontresina, 29. Januar 2020
Für den korrekten Protokollauszug:
m hy u
Urs Dubs Gemeindeschreiber
piz berninaengadin
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération