Arosa, Quartierplan Nüwis
Procédure de plan de quartier · Arosa
Document
- Numéro
- 24.GDE362
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Arosa
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 18 déc. 2024
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3921_B_QP_Nuewis_Beschluss.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Gemei ndevorstand Arosa Protokollauszug
aus dem Protokoll der 23. Sitzung vom 18. Dezember 2024
362 B1.8.
Quartierplä ne
Beschluss / Erlass Quartierplan Nüwis
Sachverhalt:
Mit der Startsitzung vom I0. Mai 2023 wurde die Quartierplanung Nüwis gestartet.
Teilnehmer dieser Startsitzung waren die Baugesellschaft «Edelweis» vertreten durch sowie die externen Berater der Gemeinde Arosa, namentlich die und die . Das E in leitungsverfah ren entfällt gemäss Art 53 Abs. 3 KRG bei Quartierplanungen, die von Privaten selbst erarbeitet werden (private Quartierplanung)
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Am 29. November 2023 wurde der Entwurf der Q uartierp la nu nterlagen dem Gemeindevorsta n d Arosa vorgestellt.
Am 8. Januar 2024 wurde der Entwurf der Quartierplan u nterlagen im Rahmen einer lnformationsveranstaltung der benachbarten Bevölkerung präsentiert.
Mit Beschluss vom 7. Februar 2024 wurden die Q uartierp lan unterlagen durch den
Gemeindevorstand zuhanden der öffentlichen Auflage freigegeben. Die anschliessende öffentliche Auflage dauerte vom 23. Februar 2024bis23.Mär22024.
Die zweite öffentliche Auflage hat vom 16. August 2024 bis 16. September 2024
stattgefunden.
Die Unterlagen zum Quartierplan Nüwis können durch den Gemeindevorstand erlassen werden. Einsprachenbehandlung:
Nach Abschluss des Auflageverfah rens erlässt der Gemeindevorstand den Quartierplan. Gleichzeitig entscheidet die f ür den Erlass zuständige Behörde über allfällige Einsprachen (Art. 19 Abs. 1 KRVO).
Während der ersten öffentlichen Auf lage der Quartierplanung Nüwis vom 23. Februar 2024 bis 23. März 2024 isi eine Einsprache der eingegangen.
lm darauffolgenden Schrifte nwechsel hat die Bauherrschaft bestätigt, auf einen Verzicht
auf Sistierung der Nutzung der Gebäude als Erstwohnungen einzugehen. Eine Ausnahme bildet die gesetzmässig zustehende altrechtliche Hauptnutzfläche gemäss bisherigem Bestand.
die QuartierplanDie Bauhenschaft hat aufgrund der Einsprache von vorschriften anpassen und konkretisieren lassen. Zudem wurde ein Wohnungsspiegel erstellt, wie dies in der Einsprache gefordert wurde. Die inhaltlichen Regelungen srnd
Auszug aus dem Protoko des Geme ndevorstandes Arosa vom 18. Dezember 2024
einerseits den zu beschliessenden Q uartierp la nvorsch riften und andererseits den nachfolgenden Punkten im vorlregenden Beschluss zu entnehmen.
ln den Quartierplanvorsch rifte n wurde die Formulierung zu den internen Fusswegen im
Quartier Nüwis umformulrert. Diese Wege bilden zwar nicht Bestandteil des übergeordneten, kommunalen Fuss- und Wanderwegnetzes, sollen aber im Grundsatz der Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Zudem werden in den Quartierplanvorschriften die Bestimmungen im Umgang mit den geplanten Personalwohnungen und dem allfälligen gemeinnützigen Wohnungsbau mit Kostenmiete formuliert. Die Bestimmungen zur Etappierung wurden weniger einschränkend formuliert, sodass bedarfsgerecht mehr Spielraum besteht.
Aufgrund der vorgenommenen Anpassungen und Konkretisierungen in den
Quartierpla n u nterlag en wurden die Anderungen ein zweites Mal öffentlich aufgelegt. Während der zweiten öffentlichen Auflage der Q uartierpla n unterlagen Nüwis vom 16. August 2024 bts 16. September 2024 sind zwei Einsprachen eingegangen.
Die hat mit Schreiben vom 30. August 2024 erneut Stellung zu den Unterlagen genommen. lm Schreiben wird positiv festgestellt, dass die überarbeiteten '14. lVärz 2024 sowie Qua rtierp lan u nterlagen den Kritikpunkten in der Einsprache vom im Wesentlichen Rechnung in der Eingabe vom 4. Juni 2024 von tragen. Unter diesen Umständen nahm die Einsprecherin ihre Anträge vom 14. März 2024 zurück und beantragte nunmehr, den Quartierplan sinngemäss so zu präzisieren, dass das oberirdische Fusswegnetz im Plangebiet ohne Zutrittsbeschränkungen festgelegt wird, sowie im Übrigen die Fassung gemäss öffentlicher Auflage ll zu genehmigen sei. lvlit vorliegendem Beschluss wird dem bis dahin noch offenen Antrag bezüglich des oberirdischen Fusswegnetzes nun ebenfalls Rechnung getragen, womit sich die Einsprache von vollständig als erledigt und umgesetzt betrachtet werden kann.
Die zweite Einsprache von beinhaltete folgende Anträge:
1. Die im Quartierplan vorgesehene Etappierung der Überbauung Nüwis ist auf maximal zwei Etappen zu beschränken (Q ua rtierp la nvorsch riften. Art. 18).
2. Der Bau des Personalhauses ist in der ersten Bauetappe zu realisieren (Q uartierp la nvorsch riften. Art. 18).
3. Für den gemeinnützigen Wohnungsbau ist ausschliesslich das daf ür vorgesehene Baufeld (Wohnhaus Nr. 4) zu nutzen. Die Option für den Kauf «einzelner Wohnungen aus der Überbauung in derselben Grössenordnung» ist zu streichen (Q ua rtierp la nvo rsch riften. Art. 10. Abs.2)
4. Die im Erschliessungsplan eingezeichnete « Notzufahrt» muss über die Parzelle 2102 gef ührt werden. Nicht über die Parzelle 536.
Am 9. Oktober 2024 hal eine Besprechung mit dem Einsprecher und der Bauherrschaft stattgefunden. Dabei konnten Fragen und Unklarheiten besprochen werden. Mit erneutem Schreiben des Einsprechers vom 25. November 2024 wurde die Einsprache vollstä nd ig zurückgezogen.
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Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes Arosa vom 18. Dezember 2024
Erwägungen:
1. Der Quartierplan Nüwis beinhaltet folgende verbindlichen Bestandteile: 1. Plan Altbestand 1:500
2. Gestaltungsplan 1 :500 3. Erschliessungsplan 1 :500 4. Q ua rtierplanvorsch riften
Des Weiteren beinhaltet der Quartierplan Nüwis folqende informativen, nicht verbindlichen Unterlagen: Planungs- und Mitwirkungsbericht.
Die Bestandteile des Richtprojekts vom 3.1 0.2023 sind in Bezug auf die Anordnung der Nutzungen, die Situierung und die Gestaltung der Gebäude '1
richtungsweisend. Zudem ist das Richtprojekt vom 13.10.2023 im Umfang der in den vorliegenden Q uartierplanvorsch riften en,ruähnten lnhalte verbindlich.
2. Der Erlass ist den Beteiligten und allfälligen Einsprechenden schriftlich zu eröffnen und der Fachstelle zur Kenntnis zu bringen (Art. 19 Abs. 2 KRVO).
3. Quartierpläne treten mit unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftigem Abschluss von Rechtsmittelverfah ren in Rechtskraft. Nach Eintritt der Rechtskraft lässt der Gemeindevorstand den Quartierplan im Grundbuch anmerken.
4. Die Aufteilung der Verfa renskosten richtet sich gemäss Art 54 KRG, sofern nichts anderes vereinbart.
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5. Das Departement Hochbau, Planung hat das Geschäft anlässlich der Sitzung vom 11.12.2024 geprüft. Die gesetzlichen Bestimmungen sind eingehalten.
Der Gemeindevorsta nd besch liesst:
1. Die insp racheverfa h ren betreffend die Einsprachen der n werden infolge Einigung als und von E
abgeschrieben.
Gegenstandslos
2. Der Quartierplan Nüwrs, bestehend aus den Qua rtierplanvo rsch riften und den Plänen Altbestand, Gestaltungsplan und Erschliessungsplan (alle im Mst. 1:500), wird genehmigt.
3. Die Kosten des vorliegenden Beschlusses bilden Gegenstand der Planungskosten gemäss Art. 20 Abs. 1 KRVO.
4. Die Kanzlei wird angewiesen, den vorliegenden Beschluss öffentlich bekannt zu geben (Aroser Zeitung und Gemeindehomepage).
5. Die Kanzlei wird angewiesen, ein ('l) original unterzeichnetes Dossier der Datenverwa ltungsste lle (vgl. Verteiler unten) für die Nachführung im ÖREB zuzustellen.
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Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes Arosa vom 18. Dezember 2024
6. Die Kanzlei wird angewiesen, Art.9 Abs. 5 Quartierplanvorsch rrfte n in geeigneter
Form im Grundbuch auf der entsprechenden Parzelle anmerken zu lassen. Nach Fertigstellung des jeweiligen Bauprolektes verpflichten sich die Bauherrschaft und ihre Rechtsnachfo lger während I0 Jahren auf die Einreichung eines Sistierungsgesuchs nach Art. 14 Abs. 1 lit. b ZWG zu verzichten.
7. Quartierpläne treten mit unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechts-
kräftigem Abschluss von Rechtsm itte lverfa h ren in Rechtskraft. Nach Eintritt der Rechtskraft lässt der Gemeindevorstand den Quartierplan im Grundbuch anmerken.
Die Kanzlei wird angewiesen, den Quartierplan im Grundbuch auf den
entsprechenden Parzellen anmerken zu lassen (Parz. Nr. 2102).
8. Gegen diesen Gen ehm ig ngsentscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung u
Beschwerde an das Ven.ualtu n gsgericht Graubünden erhoben werden.
9. Protokollauszug per Einschreiben an:
10. Kopie zur Kenntnis an:
- Grundbuchamt Chur, Aussenstelle Arosa - Ressort Hochbau, Planung bEVo ul
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Versand: 2 0. gtz. 202t
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Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération