Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Surses
Réserves forestières · Surses
Document
- Numéro
- 2013
- Type
- Réserves forestières
- Commune
- Surses
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 1 janv. 2013
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3543_V_AHI_Surses_01.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Amt für Wald und Naturgefahren Uffizi da guaud e privels da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali
Die Altholzinseln gemäss Tabelle oben umfassen insgesamt 9.76 ha (siehe Plan 1:15‘000 im Anhang) und werden im Gelände wie Waldabteilungsgrenzen markiert. Die Vertragspar teien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten (Nutz- und Brennholz, Äste, Rinde). Davon ausgenommen sind Rand bäume, die aufgrund von Naturgewalten auf angrenzende Waldflächen stürzen und sich da durch ausserhalb der Vertragsgrenzen befinden. Der Vertrag tritt am 01. Januar 2013 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre (bis 31. Dezember 2062). Eine nachfolgende Verlängerung wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft (anno 2060). Die Waldeigentümerin erhält einmalig eine Entschädigung bei Vertragsbeginn von gesamthaft Fr. 9‘760.- über die Vertragsdauer von 50 Jahren (Fr. 20.- pro ha und Jahr). Die Auszahlung erfolgt an das Revierforstamt Sotgöt. Forstliche Eingriffe in die Altholzinseln, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation notwendig werden können, werden gemeinsam zwischen der Waldeigentümerin, dem Re vierforstamt und dem Amt für Wald und Naturgefahren festgelegt. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in der Altholzinsel gestattet und angezeigt. Entlang von Waldstrassen und offiziellen Wanderwegen (Markierung gemäss BAW) können zwecks Gewährleistung der Werksicherheit die dazu notwendigen Eingriffe durchgeführt werden, (wie z.B. Entfernen gefährlicher Bäume). Solche Eingriffe erfolgen durch das zu ständige Revierforstamt im Einvernehmen mit dem Amt für Wald und Naturgefahren. Im Bedarfsfall ist es zulässig, Bäume innerhalb der oben beschriebenen Altholzinseln als Verankerungspunkte von Seillinien zu verwenden. Die Grenzen der Altholzinseln werden durch das Revierforstamt Sotgöt im Gelände zweck mässig markiert. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Waldeigentümerin vorzeitig aufgehoben, hat die se die Entschädigung pro rata temporis zurück zu erstatten. Erreicht die Altholzinsel eine Entwicklungsphase, die nicht mehr ihrer Zielsetzung entspricht (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag seitens des Amts für Wald und Naturge fahren ohne Recht auf Rückerstattungen gekündigt werden.
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Oe Amt für Wald und Naturgefahren
SS
Uffizi da guaud e privels da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali
Altholzinseln Riom-Parsonz
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300
600
900 m
1:15'000
A 000,£9 1 -
000,69 t
000.89t
761'OOQ
Kartendaten: LK25 © Swisstopo
762'QOO
763'000
764'000
Planherstellung: AWN, 24.09.2012, CD