Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Davos

Réserves forestières · Davos

Document

Numéro
2018
Type
Réserves forestières
Commune
Davos
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
1 janv. 2018

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Amt für Wald und Naturgefahren Uffizi da guaud e privels da la natira

Ufficio foreste e pericoli naturali

VERTRAG betreffend den Erhalt der nachstehenden ALTHOLZINSELN in der

Gemeinde Davos, Steigrügg

Zentrums-Koordinaten Parzellen-Nr. Fläche (ha)

775'700/175'375 7934 2.04

776'183/175'926

zwischen

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der Gemeinde Davos, als Eigentümerin des Waldes und dem Kanton Graubünden, vertreten durch den zuständigen Regionalforstingenieur

des Amtes für Wald und Naturgefahren, Region Herrschaft / Prättigau / Davos

Bestimmungen:

In Altholzinseln soll sich der Wald ohne Zutun des Menschen dynamisch entwickeln. Altholzinseln beherbergen Totholz sowie Altbäume, die wegen ihres Reichtums an Höhlen, Rissen, Faulstellen und toten Holzteilen besondere ökologische Nischen anbieten. Wichtig ist eine gute Vernetzung zu anderen Altholzinseln, Naturwaldreservaten und Beständen mit geringer Bewirtschaftungsintensität.

Die zwei Altholzinseln umfassen insgesamt 2.54 ha Wald. Sie werden bei Bedarf im Gelände markiert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten (Nutz- und Brennholz, Äste, Rinde).

Der Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2018 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre (bis 31. Dezember 2067). Eine nachfolgende Verlängerung wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft (anno 2065). Die Waldeigentümerin erhält einmalig einen Kantonsbeitrag bei Vertragsbeginn von gesamthaft Fr. 2'540.- über die Vertragsdauer von 50 Jahren (Fr. 20.-/ha und Jahr). Eine etwaige Markierung der Altholzinsel wird separat entschädigt.

Forstliche Eingriffe in die Altholzinsel, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der Waldeigentümerin, dem Revierforstamt und dem Amt für Wald und Naturgefahren festgelegt. Nach Möglichkeit müssen allfällige Zwangsnutzungen

liegengelassen und entrindet werden. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in der Altholzinsel gestattet und angezeigt.

Entlang von offiziellen Wegen können zwecks Gewährleistung der Werksicherheit die dazu notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Fällen von gefährlichen Bäumen). Ein solcher Eingriff erfolgt durch das zuständige Revierforstamt mit dem Einverständnis vom Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden. Das Holz muss vor Ort liegengelassen werden. Die Stöcke sollen nach Möglichkeit hoch abgeschnitten werden.

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Waldeigentümerin vorzeitig aufgehoben (Frist von 6 Monaten jeweils per Ende Jahr), hat diese den Kantonsbeitrag pro rata temporis zurückzuerstatten. Erreicht die Altholzinsel eine Entwicklungsphase, die nicht mehr ihrer Zielsetzung entspricht (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag seitens des Amtes für Wald und Naturgefahren Graubünden ohne Recht auf Rückerstattungen gekündigt werden.

Der beiliegende Plan, Massstab 1:10'000, datiert vom 17. Juli 2018, bildet einen Bestandteil dieses Vertrages und wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet.

Dieser Vertrag wird dreifach unterzeichnet und ausgefertigt, je ein Exemplar für die Waldeigentümerin, das Amt für Wald und Naturgefahren (Region Herrschaft / Prättigau / Davos) und das Amt für Wald und Naturgefahren (Zentrale Chur).

Ort, Datum Gemeinde Davos Amt für Wald und Naturgefahren

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Ergänzung zum Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Davos

Amt für Wald und Naturgefahren Uffizi da guaud e privels da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali

Ergänzung des Vertrags vom 8. August 2018

ÖFFENTLICH-RECHTLICHER VERTRAG betreffend

Altholzinseln in der

Gemeinde Davos

Name

Zentrums-Koordinaten

Parzellen-Nr.

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Fläche (ha)

AH11

27757oo/ri75'375

7934

2.04

AHI 2

2776'183/1'175'926

7934

0.50

zwischen

der Gemeinde Davos als Eigentümerin des Waldes und dem Kanton Graubünden, vertreten durch den Bereichsleiter Schutzwald & Waldökologie des Amts für Wald und Naturgefahren

Bestimmungen

Mit Vertrag vom 8. August 2018 wurden in der Gemeinde Davos insgesamt zwei Altholzinseln vertraglich geschützt, die Waldfläche beträgt 2.54 ha. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 50 Jahre und der Vertrag gilt vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2067.

Die Altholzinseln nehmen heute eine immer wichtigere Rolle ein, deshalb wurden die Beiträge von Bund und Kanton an die Waldeigentümer am 1. Januar 2020 von CHF 20 auf CHF 40 pro Jahr und Hektare erhöht. Mit der vorliegenden Ergänzung werden für die Altholzinseln in der Gemeinde Davos für die Restlaufzeit von 48 Jahren (2020 bis 2067) die zusätzlichen Beiträge von CHF 20 pro Jahr und Hektare vereinbart. Die Auszahlungssumme beträgt gesamthaft CHF 2'439 und wird nach Vertragsunterzeichnung einmalig ausbezahlt. Dieser Vertrag tritt nach Vertragsunterzeichnung rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 48 Jahre (bis 31. Dezember 2067).

Alle weiteren Bestimmungen des Vertrags vom 8. August 2018 werden durch den vorliegenden Vertrag nicht berührt und gelten weiterhin bis Vertragsende.

Dieser Vertrag wird zweifach unterzeichnet und ausgefertigt, je ein Waldeigentümerin und das Amt für Wald und Naturgefahren (Zentrale Chur).

Exemplar für die

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