Quartierplan Unter dem Trittweg (Igis)

Procédure de plan de quartier · Landquart

Document

Numéro
84.GDE155
Type
Procédure de plan de quartier
Commune
Landquart
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
9 mai 1984

Carte

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Fichiers

3955_B_QP_Trittweg.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Gemeindeverwaltung IGIS-Landquart 7206 IGIS, den

Telefon 081 5114 94

11 . Mai 1 984

Auszug aus dem Protokoll des Gemeindevorstandes vom 9. Mai 1984 Traktandum : 155

4 . 9 Quartierüberbauungspläne ''Trittweg''

Die Quartierp l äne ·f ür die Wohnsiedlung unter dem Trittweg sind vom 7 . bis 27 . April 1 984 öffentlich aufgelegt worden . Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen , sodass die Ueberbauurigspläne genehmigt werden können . Die Erschliessung ist auf die das Gesamtgebiet umfassende Quartier- und Erschliessungsplanung abgestützt . Diese Auf l age für die spätere Perimetrierung _e rfolgt demnächst . Seitens der Bauherrschaft für die Ueberbauung " Falknisblick " wird die Erteilung einer vorzeitigen Baubewilligung und Uebernahme der privaten Quartier-Erschliessungsstrasse durch Ausparzellierung vor der Erstellung gewünscht . Der Vorstand entscheidet dazu wie folgt : Vorzeitige Baubewilligung Dem Begehren kann unter folgenden Bedingungen entsprochen werden : Zustimmung der Bürgergemeinde zur durchgehenden Erstellung der privaten Erschliessungsstrasse Ausbau der Quartierstrasse durchgehend vor Baubeginn Vorbehaltlose Anerkennung der mit dem amtlichen Quartierp l anverf ahren verbundenen Kostenauflagen im Perimeterverfahren Vorzeitige Strassenübernahme Diesem Begehren kann nicht entsprochen werden . Der Anteil der Verkehrsfläche ist für die Quartierüberbauung ausnützungsmässig anerkannt worden . Wenn die Strasse vorgängig ausparzel l iert und ins Eigentum der Gemeinde überführt wird , gilt dies bereits als ausgeschiedene Fahrbahnfläche mit öffentlichem Charakter und kann nicht mehr in die Ausnützung miteinbezogen werden , was eine Projektänderung der Ueberbauung und Reduktion der Bruttogeschossfläche bedingen würde . Nach bisheriger Praxis kann die Strasse deshalb erst nach Vollausbau inkl . Strassenbeleuchtung entschädigungslos ins Eigentum der Gemeinde überführt werden . Für richtigen Auszug :

G meinderatskanzlei lgis-Landquart Auszug an : Baukornmission

2. 71

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