Quartierplan Figahalda (Mastrils)
Procédure de plan de quartier · Landquart
Document
- Numéro
- 93.GDEf4
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Landquart
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 10 août 1993
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
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Texte
Tiefbauamt des Kantons Graubünden Ufficio tecnico del Cantone dei Grigioni· Uffizi da construcziun bassa dal chantun Grischun 1"
Bewilligung
Ort:
7000 CHUR
Anschluss
Datum:
10.
an Kantonsstrasse
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Nr.:
1093 / 876
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VERFÜGUNG:
Gestützt auf Art. 79 des kantonalen Strassengesetzes wird unter nachstehenden Bedingungen und Auflagen sowie unter dem Vorbehalt der Rechte Dritter und des Baubewilligungsverfahrens nach den Vorschriften der Gemeinde folgende Anlage bewilligt:
, 7303 Mastrils
Gesuchsteller:
Vertretung:
G. Donatsch, Ing. Büro, 7302 Landquart
Bauvorhaben:
Anschluss Erschliessungsstrasse
Strasse:
Islastrasse
Km oder Ort:
11
Figahalde
11
Isla
Gemeinde:
Mastril s
Bezirkstiefbauamt:
I, Chur
Gemäss Projekt:
Situationsplan Situationsplan Querprfile Längenprofil
1:500 1:200 1:100 1:200/100
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1 •
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2.
Die Anlage ist genau nach dem genehmigten Projekt und im Benehmen mit dem Bezirkstiefbauamt zu erstellen.
3
Allfällige vom kantonalen Tiefbauamt vorgenommenen Korrekturen der Pläne sind zu beachten und einzuha l ten.
4
Zufahrten sind bis zu einer Mindestlänge von 10 m ab Kantonsstrasse Park- und Vorplätze sowie Bus- und Postautohaltestellen auf ihrer gesamten Fläche mit einem Schwarzbelag zu versehen. Die Belagsabschlüsse gegen den Fahrbahnrand der Kantonsstrasse sind gemäss den Anordnungen des Bezirkstiefbauamt auszuführen.
5
Auf einer Länge von mindestens 5 m ab öffentl i eher Verkehrsfläche darf die Neigung · des Anschlusses höchstens 5 % betragen.
6
Die Entwässerung der Anlage obliegt dem Eigentümer. Das im Einmündungsbereich anfallende Oberflächenwasser ist entlang der Kantonsstrasse mit einer Wasserschale oder einem zweireihigen Bundstein mit Wasserlauf zu sammeln und abzuleiten.
7
Das Sichtfeld ist innerhalb einer Zone von 0.60 bis 3.00 m über Boden von allen Hindernissen freizuhalten. Dies gilt auch für Pflanzen, Schnee und parkierte Fahrzeuge .
8
Die Trafostation der BK muss hinter das Sichtfeld versetzt werden.
9
Die Anlage ist baulich so zu gestalten, dass alle Fahrzeuge abseits der Kantonsstrasse wenden können. Es darf nur vorwärts aus der Kantonsstrasse und in die Kantonsstrasse gefahren werden.
10
Die Baustelle ist im Benehmen mit dem Bezirkstiefbauamt und der kantonalen Verkehrspolizei so abzusichern, dass keine Schäden und Gefahren für die Kantonsstrasse und ihre Benützer entstehen. Die freie Durchfahrt muss jederzeit gewährleistet sein.
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Der Kanton übernimmt keine Haftung für allfällige Beschädigung der Anlage, die infolge Einwirkung des Verkehrs oder aus irgendeinem anderen Grunde entstehen.
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Bei Bedarf hat der Eigentümer die Mitbenützung des Anschlusses durch Dritte im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Anlage gegen eine angemessene Entschädigung zu dulden.
13
Vor der Inbetriebnahme ist die Anlage dem Bezirkstiefbauamt zu Abnahme anzumelden. Jede spätere Aenderung oder Zweckentfremdung bedarf einer Bewilligung.
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Der Kanton kann die vorliegende Bewilligung jederzeit entschädigungslos widerrufen, wenn das Bestehen oder die Benützung der Anlage zu Verkehrsstörungen führt oder wenn wesentliche Bedingungen und Auflagen dieser Bewilligung missachtet werden.
15
Für allfällige Waldrodungen sowie für den Verkauf von öffentlichem Wald oder Waldboden ist eine spezielle Bewilligung einzuholen.
16
Für Leitungen jeder Art im oder über dem Strassengebiet ist eine spezielle schriftliche Bewilligung beim Bezirkstiefbauamt einzuholen.
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Bei Handänderungen gilt die vorliegende Bewilligung für jeden Rechtsnachfolger.
18
Sofern die Anlage nicht innert zwei Jahren erstellt wird, erlischt die Bewilligung .
19
Die Gebühr für die Behandlung des Gesuches beträgt Fr. 300. - - (Konto 6200. 4310) und ist innert 30 Tagen nach · Zuste 11 ung der Bewi 11 i gung der Standesbuchhaltung Graubünden auf Postcheckkonto 70-187-9, Chur, zu überweisen.
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Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Mitteilung Verwaltungsbeschwerden an das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement erhoben werden. Der angefochtene Entscheid und allfällige Beweismittel sind beizulegen.
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Mitteilung an: 7303 Mastrils Vorstand der Gemeinde 7303 Mastrils Kant. Polizeikommando Kant. Finanzkontrolle Standesbuchhaltung Graubünden Kant. Tiefbauamt
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Verteiler für das mit dem Genehmigungsvermerk versehene Projekt: , 7303 Mastrils Vorstand der Gemeinde 7303 Mastrils Kant. Bezirkstiefbauamt I' Chur Kant. Tiefbauamt
1 Exemplar 1 Exemplar 1 Exemplar 1 Exemplar
BEZIRKSTIEFBAUAMT I Der Chef:
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération