Teilrevision Beschneiung 2. Etappe
Plan d'affectation, réglementation de base · Breil/Brigels
Document
- Numéro
- 05.144
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Breil/Brigels
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 8 févr. 2005
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Breil/Brigels avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
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Texte
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Die Die Regierung
des Kantons des Kantons Graubünden Graubünden
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IlII Governo
AMTSREGISTRÄTUR ||| l AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMPLANUNG 1 FUR RAUMPLANUNG AMT
del Cantone del Cantone dei dei Grigioni Grigioni
Sitzung vom Sitzung vom
Mitgeteilt den Mitgeteilt den
10. 10. Februar 2005
8. Februar 2005
La regenza
dal chantun chantun Grischun dal Grischun Protokoll Protokoll Nr. Nr. 144
A. A. Die Stimmberechtigten der der Gemeinde Gemeinde WaltensburgNuorz an der der GeGeDie Stimmberechtigten WaltensburgNuorz beschlossen beschlossen an meindeversammlung meindeversammlung vom vom 16. 16. April April 2004 2004 eine eine Teilrevision Teilrevision der derOrtsplanung. Ortsplanung. Folgende Folgende
Planungsmittel wurden verabschiedet: verabschiedet:
-
Teilrevision des Baugesetzes Baugesetzes Teilrevision des
-
Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:10'000 1:10‘000 Änderung. Änderung.
-
Zonenplan 1:5'000 Änderung Änderung Zonenplan 1:5'000
Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht im Sinne Sinne von von Art.
Art. 47 47der
dereidg. eidg.Verordnung Verordnung Ein Planungs-
über Raumplanung (RPV) (RPV) liegt liegt vor. vor. Die Die Gemeinde Gemeinde verzichtete verzichtete darauf, darauf, die die Vorlage Vorlage über die die Raumplanung
dem Amt für für Raumplanung Raumplanung zur zurVorprüfung Vorprüfungeinzureichen. einzureichen. dem Amt
Die öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des desGemeindeversammlungsbeschlusses Gemeindeversammlungsbeschlusses vom vom Die öffentliche
16. April 2004 2004 gemäss gemäss Art. Art. 37a 37ades deskantonalen kantonalenRaumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes (KRG) (KRG)erer16. April
folgte am 28. 28. Mai Mai 2004. 2004. Es Es gingen gingen zwei zwei Beschwerden Beschwerden ein. ein. Diese Diese konnte konnte das das DeparDeparfolgte am
tement des Innern Innern und und der der Volkswirtschaft Volkswirtschaftmit mitVerfügungen Verfügungenvom vom1.1.Februar Februar2005 2005zuzutement des
folge Rückzuges abschreiben. abschreiben. folge Rückzuges
Mit 26. Mai Mai 2004 ersuchte der Gemeindevorstand Mit Schreiben Schreiben vom vom 26. Gemeindevorstand WaltensburgNuorz WaltensburgNuorz um im Rahmen Rahmen von Art. 37 37 KRG. KRG. um Genehmigung Genehmigung der Revisionsvorlage im
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B.
Teilrevision des Baugesetzes
TeilrevisiondesBaugesetzes
WalGemeinde Waldie Gemeinde wurde die Mit Regierungsbeschluss Nr. 1134 2003 wurde August 2003 12. August vom 12. 1134 vom Regierungsbeschluss Nr. Mit
tensburgNuorz angewiesen, angewiesen, Art.
Art. 56
56 Abs. Abs. 33 BauG BauG bei beinächster nächsterGelegenheit Gelegenheitmit miteiner einer tensburgNuorz
zeitlichen Beschränkung der der Beschneiung Beschneiung zu zu ergänzen. ergänzen. Mit Mit der dervorliegenden vorliegendenTeilreTeilre— zeitlichen Beschränkung vision des Baugesetzes wurde wurde Art.
Art. 56
56 Abs. Abs. 33 BauG BauG entsprechend entsprechendergänzt. ergänzt. vision des Baugesetzes
Die am 16. 16. April April 2004 2004 beschlossene beschlossene Teilrevision Teilrevision des des Baugesetzes Baugesetzes gibt gibt zu zu keinen keinen Die am
weiteren Bemerkungen Anlass; Anlass; sie sie kann kann genehmigt genehmigt werden. werden. weiteren Bemerkungen
C.
Zonenplan 1:5’000 Änderung
Zonenplan1:5'00Änderung
Der Zonenplan 1:5'000 1:5’000 Änderung Änderung vom vom 16. 16. April April 2004 2004 gibt gibtzu zukeinen keinenBemerkungen Bemerkungen Der Zonenplan
werden. genehmigt werden. kann genehmigt er kann Anlass; Anlass; er
D. D.
Genereller 1:10’000Änderung Änderung Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:10'000
Im vorliegenden Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:10'000 1:10’000 Änderung Änderung werden werden unter unter Im vorliegenden
anderem Stützen für für die die zwei zwei neuen neuen Sesselbahnen Sesselbahnen festgelegt. festgelegt. Die Die Stützen Stützen tantananderem die die Stützen
gieren zwei Flachmoore Flachmoore (Fm-12041 (Fm-12041 „Vermata" „Vermata“ von von lokaler lokaler Bedeutung Bedeutung und und Fm-1034 Fm-1034 gieren zwei
„Plan Bargun“ von von regionaler regionaler Bedeutung). Bedeutung). Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, im im RahRah„Plan dil dil Bargun"
men des Bauprojektes Bauprojektes die die Maststandorte Maststandorte bezüglich bezüglich der der erwähnten emähnten schützenswerten schützenswerten men des BiotOpe zu optimieren. optimieren. Biotope zu
Der geplante Free-Ride-Korridor Free-Ride—Korridor durchquert durchquert das das Flachmoor Flachmoor Laghets Laghets von vonregionaler regionaler Der geplante
Bedeutung Gemeinde wird darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass die die Bedeutung (Fm-12039). (Fm-12039).Die Die Gemeinde wird darauf
schützenswerten durch bauliche bauliche Massnahmen Massnahmen nicht nicht beeinträchtigt beeinträchtigt werden werden schützenswerten Biotope Biotope durch dürfen. dürfen.
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zu gibtzu 2004 gibt April 2004 16. April Der Generelle Änderung vom vom 16. 1:10’000 Änderung Erschliessungsplan 1:10'000 Generelle Erschliessungsplan Der
keinen Bemerkungen Anlass; Anlass; er er kann kann genehmigt genehmigt werden. werden. keinen weiteren weiteren Bemerkungen
KRG Gestützt auf Art. 37 Abs. 33 KRG
beschliesst die Regierung: dieRegierung: beschliesst
geBaugesetzes wird wird geverabschiedete Teilrevision Teilrevision des des Baugesetzes 2004 verabschiedete Apri| 2004 16. April am 16. Die am 1. Die nehmigt. nehmigt.
2.
genehmigt. wird genehmigt. 2004 wird April 2004 16. April Änderung vom vom 16. 1:5’000 Änderung Der Zonenplan Der Zonenplan 1:5'000
2004 April 2004 16. April Änderung vom 1:10’000 Änderung Erschliessungsplan 1:10'000 Generelle Erschliessungsplan vom 16. 3. Der Der Generelle wird im Sinne Sinne der der Erwägungen Erwägungen genehmigt. genehmigt. wird im
4.
in Beschluss in diesen Beschluss ersucht, diesen Der WaltensburgNuorz wird wird ersucht, Gemeindevorstand WaltensburgNuorz Der Gemeindevorstand
geeigneter Form öffentlich öffentlich bekannt bekanntzu zu geben. geben. geeigneter Form
Raumplanung (ARP) (ARP) wird wird beauftragt, beauftragt, die die aufgrund aufgrund dieses dieses BeschlusBeschlus5. Das Das Amt Amt für für Raumplanung
ses nötigen Kennzeichnungen Kennzeichnungen im im Zonenplan Zonenplan vorzunehmen. vorzunehmen. Die Die Gemeinde Gemeinde stellt stellt ses nötigen
zu diesem Zweck Zweck dem dem ARP ARP den den Plan Plan „Änderung „Änderung Zonenplan Zonenplan 1:5'000" 125'000“sowie sowiedie die zu diesem
Änderung des Baugesetzes, Baugesetzes, beide beide vom vom 22. 22. November November 2002, 2002, zur zur Verfügung. Verfügung. Änderung des
die Verwirklichung VenNirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher 6. Soweit irgendwelcherArt ArtnotnotSoweit für für die
wendig sind, bleibt bleibt der derBewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder wendig sind, Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten.
Genehmigungsverfahren werden werden keine 7. Für keine Kosten Kosten erhoben. erhoben. Für das das Genehmigungsverfahren
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Mitteilung 8. Mitteilung 8.
Regierung der Regierung Namens Namens der Die Präsidentin: Präsidentin: Die ///'}7c ßhJ/ZÄ/fi/
Dr. Dr. Eveline Eveline Widmer-Schlumpf Widmer-Schlumpf Der Kanzleidirektor:
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Dr. C. Riesen
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération